Zu 1: Daran sind aber nicht die Juristen schuld, sondern eine Gesellschaft, in der die Moral "einem signifikanten Wandel unterliegt" (extrem vornehm ausgedrückt ) Allerdings: mündliche Absprachen können ja auch schriftlich bestätigt werden.Name4711 hat geschrieben:1.) Mündliche Absprachen sind sinnlos - werden im Zweifel nicht eingehalten - weil nicht zu beweisen.
2.) Schriftliches zu bekommen ist selbst beim eigenen Anwalt eine echte Gedultsprobe
3.) Um einen Sachverhalt wird herumlaviert.
Zu 2: Falls Sie in dieser Allgemeinheit Recht hätten, wäre das in der Tat beklagenswert. Allerdings hindert Sie ja niemand, ein Mandat mit sofortiger Wirkung zu beendigen. Letztlich gibt es aber auch Pflichten des Anwalts, wie etwa die laufende Unterrichtung.
Zu 3: das ist eine Pauschalbehauptung, die ich einfach mal in Zweifel ziehe. Anwälte machen den Sachverhalt nicht, sondern der wird durch die Tatsachen vorgegeben. Nehmen wir an, der Sachverhalt wäre unstreitig, dann kann der Anwalt nicht einfach das zugestehen, falls sein Mandant damit nicht einverstanden ist. Das käme einem Anerkenntnis gleich, dessen Konsequenzen der Mandant zu tragen hat. Freilich gebe ich zu, dass gewisse Anwälte mitunter aus unzureichender Souveränität "Papier beschmutzen", leider.
Das tut mir wirklich leid.Name4711 hat geschrieben:Da bin ich schon mit den Nerven fertig wenn ich nur daran denke...