Anwalt leitet Geld nicht weiter.

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Nordlicht14
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Re: Anwalt leitet Geld nicht weiter.

Beitrag von Nordlicht14 »

Das wäre für den Anwalt sogarsehr angenehm, wenn das abgeleitetem Dritten an den Mandantengehrn würde. Da spart ersichtlich massig Arbeit.

Das scheitert nur meist an zwei Dingen:
Zum einen mögen das die Gegner nicht und fordern eine Kontoverbindung des Anwalts bzw wenn die die kennen vorvorigen Fällen, benutzen sie de.

Zum anderen aber muss dann vor allem der Mandant selbst auch das Forderungskonto führen, also die Sollstellung erfassen, alle Zinsdaten korrekt nach Beginn und Höhe erfassen und laufen lassen, korrekte Basiszinssätze oft über Jahre hinweg erfassen, die regelmäßig in der Höhe verändert werden, Zahlungen des Gegners, auch Teilzahlungen, korrekt nach Datum und Höhe erfassen, dafür korrekt nach Gesetz verrechnen erst auf die Kosten (Anwaltskosten/ Gerichtskosten etc), sodann auf die Zinsen, danach erst auf die Hauptforderung, bei mehreren Hauptforderungen jeweils getrennt. Fehler dürfen dem Mandanten dabei auf keinen Fall passieren, dann fliegt ihm die ganze Zwangsvollstreckung um die Ohren.
Den Anwalt muss er daneben eingegangenen Geld sofort pro-aktiv informieren und ihm, falls etwas fehlt und noch vollstreckt werden muss, sauber die fehlerfreie Forderungskontenaufstellung geben mit den Verrechnungen.

Das ist der Job des Mandanten,wenn er die Forderungskontoverwaltung selbst machen möchte und das Geld direkt an hingehen soll

Die wenigsten sind dazu bereit, geschweige denn in der Lage.

Der Anwalt hat eine Profi- Kanzleisoftware, die die Verrechnungen macht. Allerdings ist es auch für ihn sehr viel Arbeit, da alles stets richtig erfasst werden muss, und in einem Titel zB oft mehrere Forderungen mit unterschiedlichen Zinsbeginnen stehen und es zudem meist mehrere Titel gibt.
amira_stern
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Re: Anwalt leitet Geld nicht weiter.

Beitrag von amira_stern »

hallo
danke für die Antworten. um den Fall abzuschließen, will ich euch mitteilen, dass der Herr Anwalt uns das Geld ausgezahlt hat. Er hat sich Geld privat ausgeliehen um seine Schulden zu begleichen, alles nur um nicht die Zulassung nicht zu verlieren. Die Kanzlei wird er verlassen, und eine Stelle als angestellter suchen.
Trotz den ganzen ärger hoffe ich für ihn dass er die kurve kriegt, und das ganze eine Lehre für ihn ist
Danke .
Name4711
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Re: Anwalt leitet Geld nicht weiter.

Beitrag von Name4711 »

amira_stern hat geschrieben: Die Kanzlei wird er verlassen, und eine Stelle als angestellter suchen.
Trotz den ganzen ärger hoffe ich für ihn dass er die kurve kriegt, und das ganze eine Lehre für ihn ist
Danke .
Das ehrt sie - auch wenn es ja kein konkreter Fall sein kann :mrgreen:

Hoffe mal der Anwalt drückt dann auch mal ein Auge zu wenn sein Honorar nicht pünktlich kommt... :devil:
Name4711
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Re: Anwalt leitet Geld nicht weiter.

Beitrag von Name4711 »

Nordlicht14 hat geschrieben:Einem Anwalt eine Frist zu setzen als Mandant, sollte man dringend vermeiden. Das führt zu massiver Verärgerung, und kann eine Mandatsniederlegung auslösen. Ich würde auf eine Fristensetzung eines Mandanten mit sofortiger Niederlegung reagieren, weil sowas nun gar nicht angängig ist


Bzw wie hier, wo Ihr Anwlt offenbar geduldiger ist sogar, dass er nicht mehr zu sprechen ist. Ebenso stellen Anwälte die Gesprächsbereitschaft ein, wenn Mandanten zu viel/oft anrufen und permanent Zeit für Telefonate nehmen wollen. Das bringt den gesamten Zeithaushalt des Anwalts durcheinander, stört ne verärgert extrem und gerät das Mandat in die Kostenunterdeckung. Gespröchsbedarf immer sehr sparsam dosieren, und wenn, lieber per Email.[...]
An diese - ja eher allgemeinen Ratschläge - musste ich neulich denken, als ich eine Kommentierung es §323 BGB gelesen habe, der im neuen Schuldrecht wohl auch seine Brücksichtigung finden mag...
Hier- in diesem konkreten Fall, geht sicherlich nicht mehr darum die Hauptpflicht aus dem Dienstvertrag einzufordern - aber sei es drum, die Ratschläge zum Umgang mit dem Anwalt waren ja eher allgemein...

Es wird ja oft gesagt, ein Anwalt bekommt sein Geld immer - auch bei Schlechtleistung und wenn er sich nicht rührt...

Nun frage ich mich aber, wie es denn Aussieht, wenn man z.B Nordlicht14 eine Frist zum tätig werden setzt und dies heizblütig mit der "sofortigen Niederlegung des Mandats" quittiert bekommt...

Wäre das nicht schlicht und einfach dann die endgültige Weigerung nach §323 I Nr.1 - die Frist damit obsolet und der Mandant könnte sofort vom Vertrag zurücktreten?

Wegen des herrschenden Anwaltszwangs, müsste sich ein neue Anwalt einarbeiten - und die Tätigkeiten die der alte Anwalt bereits entfaltet hat wären in soweit nutzlos...

Dem Sinn des Gesetzs nach wäre das aber in vielen Fällen ein Schuss ins "anwaltliche" Knie - oder nicht?
mwjm
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Re: Anwalt leitet Geld nicht weiter.

Beitrag von mwjm »

Altbauer hat geschrieben:Warum lassen Anwälte Geld, das für ihre Mandanten bestimmt ist, überhaupt auf das eigene Konto gehen
und nicht unmittelbar auf ein Konto des Mandanten ?
Die Frage ist berechtigt. Grundsätzlich wäre es auch richtig, die Zahlung auf das Konto des Mandanten zu verlangen. Mache ich auch, falls ich eines mitgeteilt bekomme. Allerdings ist es einfacher, die Zahlung auf das Anderkonto zu verlangen, dann geht die Kontrolle, ob a) fristgemäß und b) vollständig geleistet wurde schneller und sicherer. Das Anderkonto wird täglich abgefragt und Eingänge abgerechnet. Insbesondere bei Dauermandanten wird die Abwicklung über den Anwalt bevorzugt, denn der zieht das Geld ein und zahlt nach Abzug seiner Vergütung den Rest aus.
Allerdings hat der Anwalt es auch nicht immer in der Hand. Manche Gegenparteien zahlen einfach auf ein Konto, das ihnen irgendwie bekannt ist, und sei es auch nur vom Briefbogen. Das setzt große Genauigkeit voraus. Mandantengelder müssen dann sofort (!) ausgezahlt oder auf ein Anderkonto weitergeleitet werden. Ich habe vor einigen Jahren meine Lehre daraus gezogen und habe gar kein Konto mehr auf dem Briefbogen angegeben. Dann kann auch nichts mehr falsch laufen. Zahlungen werden auch grundsätzlich auf mein Anderkonto angefordert oder eben auf das Konto des Mandanten.
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