Anwalt verfasst Schreiben ans Amtsgericht ohne Mitteilung

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Klobiger80
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Anwalt verfasst Schreiben ans Amtsgericht ohne Mitteilung

Beitrag von Klobiger80 »

Hallo,

folgender Sachverhalt:
Dem Sekretariat des Anwaltes wird die Sachlage geschildert und Beweise zugesendet.
Bei einem Termin wird auch persönlich nochm alles erklärt.
Es geht um die Erwiderung einer Kündigungsklage der Mietwohnung.

Der Anwalt verfasst ein Schreiben an das Amtsgericht, das gegen die Interessen des Mandanten geht.
Darin schreibt der Anwalt, dass der Mietvertrag im Nachhinein als unwirksam gelten soll. Dies würde Rückzahlungen vom Jobcenter verursachen, die höher sind als die Forderung des Vermieters selbst. Zudem wurde in dem Schreiben weitere Zahlungen direkt zugesprochen, also Geld, das der Vermieter noch zu erstatten hätte, wurden dem Vermieter gut geschrieben und nicht mehr gefordert...!
Somit müsste der Mandant höhere rückzahlungen leisten, als der Vermieter überhaupt herausklagt. Wenn man die Klage gewinnt. Wenn man die Klage verliert, würden noch höhere Kosten auf den Mandanten zukommen. Somit kann der Mandant im Grunde nur verlieren.

Der Mandant forderte den Anwalt auf, den Grund und das Ziel des Schreibens mitzuteilen. Der Anwalt hat daraufhin das Mandat niedergelegt und fordert nun vom Mandant eine Vergütung. Der Mandant steht nun ohne Verteidigung da, soll eine Vergütung an den Anwalt zahlen, der die Situatio ndes Mandanten extrem verschlechtert hat.

Kann dies Rechtens sein? Was kann oder sollte der Mandant nun unternehmen?
SusanneBerlin
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Re: Anwalt verfasst Schreiben ans Amtsgericht ohne Mitteilun

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

der Sachverhalt ist überhaupt nicht verständlich.

Mit welchem Grund hat der Vermieter überhaupt die Wohnung gekündigt?
und wieso ist der Mieter der Meinung, dass er noch Geld vom Vermieter ("Rückzahlungen") zu bekommen hat?

Die Schilderung wirft mehr Fragen auf, ohne die man die Sitiuation nicht beurteilen kann.
Handelt es sich um eine Räumungsklage? Wohnt der Mieter noch in der Wohnung? Zu wann hat der Vermieter gekündigt? usw.
Grüße, Susanne
Klobiger80
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Re: Anwalt verfasst Schreiben ans Amtsgericht ohne Mitteilun

Beitrag von Klobiger80 »

Das ist komplex. Eigentlich geht es mehr um den Anwalt statt der Kündigung. Aber ich probier es kurz zu halten.

Das Haus war ein Messihaus und wurde vom Mieter entmüllt und saniert. Der Mietvertrag war im Grunde nur entstanden, um Geld vom Jobcenter zu beantragen, da der Vermieter selbst kein Geld für die Sanierung aufbringen konnte. Er war weniger als Nutzungsvertrag gedacht. Das Geld war ausgemacht zu 100% für die Renovierung zur Verfügung zu stehen.
Auf der Grundlage hat der Mieter sein eigenes Geld in das Haus gesteckt und darauf gewartet, das Geld vom Vermieter zurück zu erhalten, denn schließlich wurde dafür ja der Mietvertrag gemacht. Der Mieter hat die Arbeit auf sich genommen.

Wichtig ist zu wissen, dass zwischen Mieter und Vermieter vorher ein sehr freundschaftliches Verhältnis bestand, dachte der Mieter jedenfalls. Man half sich immer bei verschiedenen Gelegenheiten und verbrachte auch Abende zusammen. Von daher fällt es schwer von "Vermieter" oder "Mieter" zu sprechen....!

Als deR Mieter das Geld forderte, hat der Vermieter nun nichts mehr von der Abmachung wissen wollen. Um sein Geld wieder heraus zu holen, hat der Mieter nun das Geld vom Jobcenter einbehalten. Der Vermieter, nun "gierig geworden", hat darauf den Mieter auf Zahlung der Miete verklagt und gleichzeitig gekündigt, da er das Haus weiterverkaufen will (nach mündlicher Aussage gegenbüer des Mieters). War ja nun saniert wieder etwas mehr wert....!

Es handelt sich um eine Zahlungs- und Räumungsklage.

So damit ist der Mieter nun zu einem Anwalt gegangen, der dem Amtsgericht geschrieben hat, dass er im Grunde sein Geld schon erhalten hätte und der Mietvertrag ja überhaupt nicht gültig wäre. Somit würden auf den Mieter Rückzahlungen der kompletten Mietzahlungen zukommen, was ein größerer Schaden wäre als wenn er die reine Miete noch bezahlt hätte. Letztlich würde der Mieter nicht nur die Wohnung oder das Haus renoviert haben, es auf eigene Kosten bezahlt haben, sondern auch noch Miete bezahlen müssen, während der Vermieter alles einkassiert. Der Mieter hätte ungefähr einen Schaden von 7000 bis 8000 Euro.
Das wäre der Fall, wenn der Fall nach Darstellung des Anwaltes gegenüber dem Amtsgericht gewonnen wird!
Wird der Fall verloren, kann der Mieter nicht nur sein Geld abschreiben, hat die ARbeit umsonst gemachtt, nein er muss uach alle Anwalts- und Gerichtskosten zahlen und hat überdies die Mietzahlungen nachzuzahlen...... ein noch höherer Betrag von kanpp 10 000 EUro.

Dabei wäre es sehr einfach gewesen, die Mietforderungen zurück zu weisen, da schriftliche Beweise für die Abmachung der Kostenübernahme bestehen. Zudem könnten die Mietkürzungen auch geltend gemacht werden. Es wäre auf jeden Fall besser, als wenn der Mietvertrag ungültig wird und die massiven Nachzahlungen auf den Mieter zukommen würden. So die Ansicht des Mieters zumindest. Es wären noch weitere Gründe für die Unwirksamkeit der Kündigung vorzutragen, zb soziale Härte und gesundheitliche Probleme des Mieters. Den Mietvertrag als ungültig erklären zu wollen war das mit den mit Abstand negativsten Auswirkungen für den MIeter, der praktisch alles verliert und auch gar nicht weiß, wohin er ziehen sollte.

Daher also die Frage, ob so eine Vorgehensweise, ohne mit dem Mieter irgendetwas zu bespreochen derartige Angaben vor dem Amtsgericht zu machen, nicht eine totale Verletzung jeglicher Sorgfaltspflichten eines Anwaltes ist oder ob sich das ein Anwalt einfach so herausnehmen kann?
Nordlicht14
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Re: Anwalt verfasst Schreiben ans Amtsgericht ohne Mitteilun

Beitrag von Nordlicht14 »

Ooh!!
Alles wirr und unverständlich.

Erkennbar aber, dass offenbar wohl Sozialleistungsbetrug erheblichen Ausnasss gemacht wurde (Mieter hatte das Geld für die Miete, hat es dem Vermieter auch gegeben, Mieter hat gleichwohl aber H4 beantragt?!?). Wenn das so richtig verstanden wurde, dann erwarten Sie doch kaum, dass man dazu noch rechtlichen Rat gibt oder? Wusste der Anwalt diese Geschichte ? Wieso hat er das angenommen?

Ich hoffe dass man das falsch verstanden hat u es ganz anders war
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Re: Anwalt verfasst Schreiben ans Amtsgericht ohne Mitteilun

Beitrag von Name4711 »

Auch wenn ich immer noch nicht 100% verstanden habe, wie genau das Konstrukt funktionieren sollte - ich bin mir sicher das funktioniert so nicht :mrgreen:

Also eine Wohnung zu sanieren und dafür Mietzuschuss von der ARGE kassieren oder so ähnlich und das Geld dann doch irgendwie zurück... das hört sich irgendwie nach 263 sowie Schwarzarbeit und Steuervergehen usw. an. Das müsste man da mal näher auseinander tüfteln.

Was der Anwalt da macht, könnte man mit etwas gutem Willen als Versuch der Schadensbegrenzung verstehen um da das eine oder andere wieder gerade zu ziehen.

Allerdings verstehe ich nicht so ganz wer wo wem und warum - das eine ist das Amtsgericht, dass für die mietsache zuständig ist, das andere ist der ALGII Träger ... auf der anderen seite ist das Amtsgericht auch Zuständig für die Entgegennahme von Strafanzeigen :oops:

Was haben der Mieter und sein Anwalt da eigentlich besprochen?

Denkbar ist ggf auch, das das nur die halbe Wahrheit ist und der Anwalt noch einen Anspruch gegen den Vermieter ausbrütet, der nichts mit Miete zu tun hat...

Also irgendwas muss doch da beauftragt und besprochen gewesen sein: Ein Anwalt, der von alleine aktiv wird ist selbst mir noch nicht untergekomen :mrgreen:
Klobiger80
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Re: Anwalt verfasst Schreiben ans Amtsgericht ohne Mitteilun

Beitrag von Klobiger80 »

Hier wurde überhaupt kein Betrug begangen, das ist ja Blödsinn.
Wie kann jemand hier herumtrötene und Verdächtigungen aussprechen, wenn man gar nichts verstanden hat? Dann doch den Mund halten!

Der Mieter hat Hartz IV Leistungen völlig zu Recht bekommen, aber vorher woanders gewohnt.
Er hat sich dann eben diese Wohnung gemietet ganz offiziell. Der Vermieter hat allerdings zugesagt, dass der Mieter nicht die Kosten für die Renovierung zu tragen hat, sondern die Mieteinnahmen dafür verwendet werden. Diese Zusage hat der Mieter sogar schriftlich.

Auf dieser Zusage, dass die Renovierungsarbeiten vom Vermieter getragen werden, hat der Mieter die Kosten vorgestreckt dh von seinem Regelsatz bezahlt. Als der Mieter das Geld nun wieder zurück haben wollte, wollte der Vermieter nichts mehr von der Abmachung wissen.

So und der ANwalt schreibt nun, dass der Mietvertrag insgesamt ungültig sein soll, wogegen sich der Mieter wehrt und darauf besteht, dass der Mietvertrag gültig ist und war. Was also tun, wenn der Anwalt unwahre Aussagen zum Schaden des Mandanten tätigt?

Gibts seriöse Meldungen, die nicht gleich anderne Leuten mit irgendwelchen Verdächtigungen schaden und sich etwas mehr bewusst sind, was sie sagen?
Name4711
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Re: Anwalt verfasst Schreiben ans Amtsgericht ohne Mitteilun

Beitrag von Name4711 »

Er [der Mietvertrag!] war weniger als Nutzungsvertrag gedacht. Das Geld war ausgemacht zu 100% für die Renovierung zur Verfügung zu stehen.
Das sieht man schon mal nicht so gerne einen Mietvertrag vorzulegen - bei dem das Geld für etwas anderes gedacht ist... das könnte man als Täuschung verstehen. Die könnte dann zu dem Irrtum beim Sachbearbeiter führen, das da eine Mietzahlung nach §Schlagmichtot SGB XYZ zu bewilligen ist - und kein Materialzuschuss für ein privates Renovierungsobjekt :mrgreen:
Überweist dann das Amt den Mietzins - könnte man das irrig(?) als Vermögensverfügung auffassem :mrgreen:

Leuchtet ein, warum alle auf Betrug kommen?

Tatsächlich lässt der Vermieter dann doch den Mieter kostenlos wohnen, im Gegenzug renoviert der die Wohnung.
Das ist ja wohl scheinbar der eigentliche Deal.

Für das Material, das der Vermieter in seine Höhle verbauen lässt, ist er ja schließlich selbst zuständig.

Jetzt könnte man ganz clever argumentieren: "ja, die Miete war deshalb ja weit unter der Vergleichsmiete und der Mieter hat so dem Amt die Aufwendungen für Miete erspart - so ist kein Schaden entstanden!"

Danach hört sich das allerdings nicht an - oder für wieviele Jahre sollen denn die 10.000,-€ Miete dann angefallen sein :lachen:
Dann hat der Vermieter die eine zu hohe Miete bekommen - einmal in Geld (vom Amt) und einmal in Arbeitsleistung (vom Mieter).

Man kann das natürlich auch ganz anders sehen - aber das sit immer so eine Sache, wenn man am Ende nicht die Deutungshoheit behält.

Ärgerlich: Der Vermieter scheint da den Mieter gleich 2x über den Löffel barbiert zu haben, der sich jetzt noch mit dem Amt auseinander setzen muss :roll:
Aber Gott sei dank ist das ja kein realer Fall :kopfstreichel:
locarno

Re: Anwalt verfasst Schreiben ans Amtsgericht ohne Mitteilun

Beitrag von locarno »

@Klobiger80

"[...] Das Haus war ein Messihaus und wurde vom Mieter entmüllt und saniert[...]"

Ein solche Wohung darf man nicht vermieten. Auch ist es nicht Aufgabe eines Mieters im Rahmen eines Miet- (=Nutzungs) vertrages überhaupt erst den bewohnbaren Zustand
herzustellen.

"[...] da der Vermieter selbst kein Geld für die Sanierung aufbringen konnte[...]"

Es ist die Pflicht des Vermieters, eine bewohnbare Wohnung zur Verfügung zu stellen. So ein Mietverhältnis hält keiner rechtlichen Überprüfung stand.


"[...]Darin schreibt der Anwalt, dass der Mietvertrag im Nachhinein als unwirksam gelten soll.[...] Er war weniger als Nutzungsvertrag gedacht. Das Geld war ausgemacht zu 100% für die Renovierung zur Verfügung zu stehen.[...]"

Das ist kein Mietvertrag, sondern eher eine Form eines Dienstleistungsvetrages. Ein Mietvertrag hat zum Zweck, dass Wohnraum zur Miete überlassen wird.
Für dessen Nutzung hat der Mieter einen Mietzins zu entrichten. Das war hier aber nicht der wahre Geschäftswille des Vermieters. Die Pflichten eines Vermieters wollte
er nie übernehmen. Daher ist der Mietvertrag nie als solcher zustande gekommen. Der Anwalt wollte nur helfen, nichts weiter.

"[...]Dabei wäre es sehr einfach gewesen, die Mietforderungen zurück zu weisen, da schriftliche Beweise für die Abmachung der Kostenübernahme bestehen. [...]"

Das beweist lediglich, dass hier kein Mietverhältnis vorliegt. Eine solche Kostenübernahme ist im Mietverhältnis nicht zulässig, da der Vermieter hier seine Pflichten
auf den Mieter abwälzt.

"[...] Der Mietvertrag war im Grunde nur entstanden, um Geld vom Jobcenter zu beantragen[...]"

Das war der Wille der Vertragsparteien!

Sehr interessant.

Daher hat der Anwalt mit Mandatsniederlegung nicht falsch gehandelt. Immerhin hat ja im diesem Fall keine Möglichkeit mehr gesehen, noch etwas anderes zu veranlassen.
Und die sehe ich ganz ehrlich auch nicht.
Zuletzt geändert von locarno am 16.11.16, 13:37, insgesamt 11-mal geändert.
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Re: Anwalt verfasst Schreiben ans Amtsgericht ohne Mitteilun

Beitrag von ktown »

unter diesem Aspekt stellt sich die Frage:
Wusste der Anwalt, dass das Geld für die "Miete" von der ARGE kommt?

Wenn nein, dann kann ihm kein Verschulden hinsichtlich der jetzigen Situation angelastet werden. Dies hat der "Mieter" völlig allein hinbekommen. :wink:
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Anwalt verfasst Schreiben ans Amtsgericht ohne Mitteilun

Beitrag von SusanneBerlin »

So oder so, entweder stimmt der Sachverhalt vorne und hinten nicht, oder es handelt sich um Sozialleistungsbetrug. Z.B. hier
Auf dieser Zusage, dass die Renovierungsarbeiten vom Vermieter getragen werden, hat der Mieter die Kosten vorgestreckt dh von seinem Regelsatz bezahlt. Als der Mieter das Geld nun wieder zurück haben wollte, wollte der Vermieter nichts mehr von der Abmachung wissen.
Der Regelsatz sind 404€ und ist für die Lebensunterhaltungskosten des Hilfebeziehers. Wenn der Regelsatz für Baumaterial ausgegeben wurde, wovon hat der Mieter dann Essen gekauft? Wenn gemeint war, die Miete ist gar nicht an den Vermieter geflossen, die Miete war auf null reduziert, dafür erbringt der Mieter die Arbeitsleistung und kauft Material zur Sanierung des Objekts, dann hätte der Mieter das dem jobcenter mitteilen müssen. Und hätte daraufhin keine Kosten der Unterkunft erhalten. Und dann stünde auch nicht die Rückzahlung der Miete an das jobcenter im Raum. Also wurde beim jobcenter der Mietvertrag eingereicht und KdU beantragt, aber es wurde verschwiegen, dass die Miete gar nicht an den Vermieter gezahlt wird. Darin besteht der Betrug.
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Re: Anwalt verfasst Schreiben ans Amtsgericht ohne Mitteilun

Beitrag von ktown »

Schon der Aspekt, dass der Mieter jetzt schon weiß, dass er die Miete zurück zahlen muss, kann man sogar Vorsatz begründen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Re: Anwalt verfasst Schreiben ans Amtsgericht ohne Mitteilun

Beitrag von Ronny1958 »

Wenn gemeint war, die Miete ist gar nicht an den Vermieter geflossen, die Miete war auf null reduziert, dafür erbringt der Mieter die Arbeitsleistung und kauft Material zur Sanierung des Objekts, dann hätte der Mieter das dem jobcenter mitteilen müssen.
Wenn es so war, dann lag sehr wohl Leistungsbetrug vor, ganz abgesehen davon, dass Ermittlungen wegen Schwarzarbeit (=Renovierung der Wohnung gegen Entgelt, bzw. Mietverzicht) angezeigt wären.

Wie sich ein derart vom "Anwalt geschädigter armer Leistungsempfänger" hier noch hinstellen kann, und frech andere beschimpft, erschließt sich mir nicht.

Dass ein Anwalt als Organ der Rechtspflege bei derartigen Verstößen sein Mandat niederlegt ist nur folgerichtig.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Anwalt verfasst Schreiben ans Amtsgericht ohne Mitteilun

Beitrag von Name4711 »

Was aber ggf. mal interessant zu diskutieren wäre , ist doch ob dem "Mieter" der ja gar keiner ist nicht im Gegenzug Ansprüche aus Bereicherungsrecht gegenüber dem Vermieter entstanden sind.

Die Sache mit den ALG II Zahlungen auf der einen Seite stehen dem ggf. ja nicht unbedingt im Verhältnis zwischen "Mieter" und "Vermieter" entgegen.

Ich galube auch nicht, dass das berühmte BGH Urteil zum Werklohn bei Schwarzarbeit hier interpretationshilfe gibt, da der Fall schon signifikant anders lag...
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Re: Anwalt verfasst Schreiben ans Amtsgericht ohne Mitteilun

Beitrag von Name4711 »

Ronny1958 hat geschrieben: Wie sich ein derart vom "Anwalt geschädigter armer Leistungsempfänger" hier noch hinstellen kann, und frech andere beschimpft, erschließt sich mir nicht.

Dass ein Anwalt als Organ der Rechtspflege bei derartigen Verstößen sein Mandat niederlegt ist nur folgerichtig.
Naja, das ist ein typischer Ronny...
Wenn man die perspektive wechselt, ist durchaus nachvollziehbar, das der anwalt sa keine Lust hat und das Mandat niederlegt.
Fragwürdig ist allerdings ob er aus den Informationen die er aus dem Mandat gewonnen hat praktisch eine Strafanzeige an das Amtsgericht machen kann:

Ein schwerews oder geplantes Verbrechen ist hier ja auch nicht zu erkennen :idea:
Nordlicht14
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Re: Anwalt verfasst Schreiben ans Amtsgericht ohne Mitteilun

Beitrag von Nordlicht14 »

Die Sache mit dem Bereicherungsrecht ging mir auch gerade durch den Kopf beim Lesen, als dann Name4711 es in den Raum stellte. Interessante Fallfrage.

Ich meine: nein, Mieter keinen Ansorich auf Rückzahlung gegen den Vermieter aus Bereicherung, aus zwei Gründen:
- Vernieter hat das Geld nicht mehr, ist ja ausgegeben und weg. Entreicherungseinwand.
Wertersatz dafür in selber Höhe nach 818 dürfte ausscheiden, da wohl der Vermieter diese Ausgabe ohne den Sozialleistungsbetrug des Mieters bei der ARGE, sprich dem Steuerzahler, herbei zu schaffen, nicht getätigt hätte, da er das Geld nicht hätte und die Renovierung selbst nicht stemmen konnte. Müsste die berühmte sog. Luxusausgabe sein, die man ohne den zugewendeten Betrag nicht ausgeben hätte, und nicht Ausgsben davon tätigte nach dem Sachverhalt, mit denen er anderweitige Ausgaben sich ersparte, denn er hätte das offenbar sonst nicht ausgegeben. Damit kein Wertersatz.

Ferner dürfte Bereicherungsanspruch des Mieters ohnehin ausscheiden, da die Zuwendung ja sittenwidrig im Rechtssinne war. Das schließt Bericherungsrücksbwicklungsanspruch aus.

Damit wäre der Mieter Anspruchs-frei.

Soweit so gut, aber die spannende Frage ist rechtlich dazu ja eine andere, nämlich: ist die ARGE in dieser Rechtswirkung des Ausschlusses der Bereicherungsrpckforderung gebunden, sprich schlägt dies auf die ARGE durch, oder kann diese - die ja selbst nicht sittenwidrig handelte - sich doch noch auf einen Bereicherungsausgleich zwischen Mieter > Vermieter berufen und die Abtretung dieses Anspruchs verlangen und Ei fordern vom "Mieter" = ihrem "Kunden", um dies vom Vermieter zurück zu holen an sich, denn da fehlt ja das Geld, bei der ARGE, nicht beim "Mieter".

Was sagen die anderen zu der Rechtsfrage? Gibt es da vielleicht Soezialregelungen der Durchgriffsrpcksbwicklung im SGB II oder X? Mache kein Sozialrecht und weiß das nicht.

Nächste Frage wäre dann: ist es auch durchsetzbar gegen den Vermieter seitens der ARGE, ist er also noch solvent genug u ist da was zum Vollstrecken. Sprich Sicherungshypothrk zugunsten der ARGE und Zwangsversteigerung realistisch

Nächster Punkt: es geht einfacher als über das Bereicherungsrecht. 826 BGB Schadensersatz aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, Fallgruppe darin kollusives vorsätzliches Zusammenwirken zweier Personen zum Nahteil eines Dritten. Der dürfte hier ganz entspannt und stressfreier durchlaufen.

Die strafrechtlichen Folgen für "Mieter" und "Vermieter" dürften erheblich sein, auch für den Anstifter mindestens aber Beihelfer "Vermieter", für den Schwarzsrbeit sowie Steuer- sowie Sozialversicherungsbeitragshinterziehung hinzu kommt, und dürfte sich ARGE beeilen, seine Ansprüche beizutreiben, weil nicht auszuschließen ist, dass "Vermieter" eben auch neben "Mieter" bald nicht mehr richtig mobil sind
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