Hallo,
nehmen wir mal an, dass ein Anwalt zwei Gerichstsverfahren übernommen und dafür von dem Mandanten zweimal je 500 Euro überwiesen bekommen hatte. Es wurden anfangs zwei jeweiligen Aufträge bzw. Ermächtigungen o.ä. unterschrieben, die seit mehreren Monaten als einzige Schriftstücke existieren. Der Anwalt ist fast nie erreichbar - weder telefonisch noch in seiner Kanzlei. Auf die Mails antwortet er auch nie. Er hätte angeblich ein paar Briefe ans Gericht im Auftrag geschrieben aber keine Kopien dieser Schreiben zugesandt.
FRAGEN:
1. Was macht ein Mandant üblicherweise in so einem fiktiven Fall?
2. Kann man den Vertrag aus den o.g. Gründen fristlos kündigen? Können dann irgendwelche Vorderungen seitens des Anwalts kommen?
3. Kann man die bezahlten Gebühren zurückverlangen? Und was kann man tun, wenn sich der Anwalt weigert, diese zu erstatten?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Leo
Anwaltsgebühren zurück anfordern?
Moderator: FDR-Team
Re: Anwaltsgebühren zurück anfordern?
Sich ärgern und hoffen, dass er nicht noch Jahre warten muss...Teamplay hat geschrieben: 1. Was macht ein Mandant üblicherweise in so einem fiktiven Fall?
Re: Anwaltsgebühren zurück anfordern?
Noch was?Name4711 hat geschrieben:Sich ärgern und hoffen, dass er nicht noch Jahre warten muss...
Re: Anwaltsgebühren zurück anfordern?
1) einen Besprechungstermin in der Kanzlei vereinbaren.
2) man kann immer kündigen, aber der Anwalt wird die bislang entstandenen Gebühren einbehalten.
3) klagen
Sollte es sich um Strafverfahren handeln, ist es aber nicht ungewöhnlich, dass monatelang nichts passiert.
2) man kann immer kündigen, aber der Anwalt wird die bislang entstandenen Gebühren einbehalten.
3) klagen
Sollte es sich um Strafverfahren handeln, ist es aber nicht ungewöhnlich, dass monatelang nichts passiert.
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Albert Einstein
Albert Einstein
Re: Anwaltsgebühren zurück anfordern?
Danke!Milo hat geschrieben: 1) einen Besprechungstermin in der Kanzlei vereinbaren.
2) man kann immer kündigen, aber der Anwalt wird die bislang entstandenen Gebühren einbehalten.
3) klagen
Sollte es sich um Strafverfahren handeln, ist es aber nicht ungewöhnlich, dass monatelang nichts passiert.
Es handelt sich um eine Familiensache. Bzw. zwei...
Wie klagt man in dem Fall bzw. wofür konkret? Einen zweiten Anwalt nehmen, um einen Schadenersatzt vom ersten zu kriegen?
Re: Anwaltsgebühren zurück anfordern?
...wobei natürlich die Gefahr besteht, dass der Zweite dann auch wiederTeamplay hat geschrieben: Wie klagt man in dem Fall bzw. wofür konkret? Einen zweiten Anwalt nehmen, um einen Schadenersatzt vom ersten zu kriegen?
(meine ich ernst: schon passiert 1 Anwalt tut 3 Monate nichts , der 2. neun Monate - und Anwalt verklagen wird auch spannend: da will dann der Schaden beziffert und bewiesen werden, die Nerven des Mandanten kann man kostenlos strapazieren )
Re: Anwaltsgebühren zurück anfordern?
@Teamplay
Gerichtsverfahren dauern Monate bis Jahre. Daran können Dr Google & Consorten nichts ändern.
Der Grund ist einfach: der Verfahren sind da viele, der Rechtspfleger und Richter eher wenige.
Gerichtsverfahren dauern Monate bis Jahre. Daran können Dr Google & Consorten nichts ändern.
Der Grund ist einfach: der Verfahren sind da viele, der Rechtspfleger und Richter eher wenige.
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