Widersprüchliche Willenserklärungen eines Anwalts

Moderator: FDR-Team

Düüdi
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 50
Registriert: 15.01.15, 09:03

Widersprüchliche Willenserklärungen eines Anwalts

Beitrag von Düüdi »

Hallo zusammen,
ein Anwalt schickt eine Aufstellung von (angeblichen) Kosten. Die Gegenseite schickt (ohne Anwalt) einen Widerspruch per Email auf diesen Brief. Die mail schließt mit: "Sollte ich von Ihnen bis
. . .2016 nichts hören, werde ich davon ausgehen, dass Sie nicht weiter auf dieser Forderung beharren."
Danach hört man nichts mehr von dem Anwalt.
Ein halbes Jahr später meldet er sich aber wieder und hat jetzt für dieses halbe Jahr zusätzlich Zinsen auf die ursprüngliche Forderung drauf gepackt. Die Gegenseite zahlt nicht und bekommt einen Mahnbescheid, welchem sie widerspricht.
Die Gegenseite überlegt nun, wie sehr der Anwalt an seine stillschweigende Einwilligung 2016 gebunden war und sein Verlangen von Zinsen seit dem (und den Verfahrenskosten) ein versuchter Betrug des Anwalts ist.
Was könnt ihr dazu sagen bzw. schreiben?

Düdi :?
Freundliche Grüße
Düüdie
Evariste
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5929
Registriert: 31.12.15, 17:20

Re: Widersprüchliche Willenserklärungen eines Anwalts

Beitrag von Evariste »

Wikipedia:
Schlüssiges Handeln oder Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“) (auch schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung oder konkludente Handlung) liegt im Rechtsverkehr vor, wenn jemand seinen Willen stillschweigend zum Ausdruck bringt und der redliche Empfänger hieraus auf einen Rechtsbindungswillen schließen darf, sodass ein Vertrag auch ohne ausdrückliche Willenserklärung zustande kommen kann.
Die "stillschweigende Einwilligung" bestand darin, dass der Anwalt nicht innerhalb einer bestimmten, von der Gegenseite gesetzten Frist reagiert hat. Dazu ist er aber nicht verpflichtet. Entsprechend kann in sein Nichthandeln auch keine Willenserklärung hineingedeutet werden.
Düüdi hat geschrieben: ... sein Verlangen von Zinsen seit dem (und den Verfahrenskosten) ein versuchter Betrug des Anwalts ist.
Das verstehe ich nicht. Wieso nur die Zinsen? Wenn man von einer wirksamen Willenserklärung ausgeht, wäre die Schuld komplett nichtexistent, nicht nur die Zinsen und Verfahrenskosten.
Azik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 763
Registriert: 16.07.13, 22:59

Re: Widersprüchliche Willenserklärungen eines Anwalts

Beitrag von Azik »

Düüdi hat geschrieben:Die Gegenseite überlegt nun, wie sehr der Anwalt an seine stillschweigende Einwilligung 2016 gebunden war und sein Verlangen von Zinsen seit dem (und den Verfahrenskosten) ein versuchter Betrug des Anwalts ist.
Was könnt ihr dazu sagen bzw. schreiben?
Wow, da haben Sie ja ein super Geschäftsmodell gefunden !
Einfach ein paar hundert Briefe an zufällige Personen schicken:

"... hiermit fordere ich Sie auf, meine Forderung in Höhe von 1000 € unverzüglich zu begleichen. Falls Sie diesem Schreiben nicht binnen 2 Wochen widersprechen, gilt meine Forderung als unwiderruflich angenommen. "

Falls Sie ihr innovatives Geschäftsmodell versuchen, lassen Sie uns bitte wissen, wie viel Geld Sie mit dieser Masche eingenommen haben.
winterspaziergang

Re: Widersprüchliche Willenserklärungen eines Anwalts

Beitrag von winterspaziergang »

Düüdi hat geschrieben: Die Gegenseite überlegt nun, wie sehr der Anwalt an seine stillschweigende Einwilligung 2016 gebunden war und sein Verlangen von Zinsen seit dem (und den Verfahrenskosten) ein versuchter Betrug des Anwalts ist.
Gar nicht.
Eine Forderung wurde gestellt, offenbar sieht der Anwalt sie als berechtigt an. Er muss auf irgendwelche Schreiben nicht eingehen und schon gar nicht auf stillschweigende Einwilligungen.
Ein Betrug als Delikt ist aus der Darstellung auch nicht ersichtlich.
Evariste
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5929
Registriert: 31.12.15, 17:20

Re: Widersprüchliche Willenserklärungen eines Anwalts

Beitrag von Evariste »

Azik hat geschrieben:
Wow, da haben Sie ja ein super Geschäftsmodell gefunden !
Einfach ein paar hundert Briefe an zufällige Personen schicken:

"... hiermit fordere ich Sie auf, meine Forderung in Höhe von 1000 € unverzüglich zu begleichen. Falls Sie diesem Schreiben nicht binnen 2 Wochen widersprechen, gilt meine Forderung als unwiderruflich angenommen. "

Falls Sie ihr innovatives Geschäftsmodell versuchen, lassen Sie uns bitte wissen, wie viel Geld Sie mit dieser Masche eingenommen haben.
Das war auch mein erster Gedanke gewesen, die Szenarien sind aber nicht ganz vergleichbar, da der Anwalt keine zufällige Person sind, sondern eine (wie auch immer geartete) Geschäftsbeziehung besteht. Es besteht aber keine Verpflichtung für den Anwalt, sich auf eine (möglicherweise langwierige) Diskussion über die Korrektheit der gestellten Rechnung einzulassen.
Düüdi
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 50
Registriert: 15.01.15, 09:03

Re: Widersprüchliche Willenserklärungen eines Anwalts

Beitrag von Düüdi »

@ Azik:
Das war jetzt nicht als Geschäftsmodell gedacht, da der Fall ja tatsächlich so passiert ist. Dennoch hat mir Ihre Erklärung geholfen, zu verstehen, dass (leider) keine stillschweigende Einwilligung vorgelegen hat.

Auch an alle anderen: Danke. Habs verstanden.
Freundliche Grüße
Düüdie
Azik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 763
Registriert: 16.07.13, 22:59

Re: Widersprüchliche Willenserklärungen eines Anwalts

Beitrag von Azik »

Düüdi hat geschrieben:@ Azik:
Das war jetzt nicht als Geschäftsmodell gedacht, da der Fall ja tatsächlich so passiert ist. Dennoch hat mir Ihre Erklärung geholfen, zu verstehen, dass (leider) keine stillschweigende Einwilligung vorgelegen hat.

Auch an alle anderen: Danke. Habs verstanden.
Es war ja auch als ironische Antwort gedacht, aus der sich die Lösung der Frage ergeben sollte.
Freut mich, dass es funktioniert hat :)
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen