UG - Stammkapital 300 € - Notarkosten 579 €

Moderator: FDR-Team

KathiKnister
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UG - Stammkapital 300 € - Notarkosten 579 €

Beitrag von KathiKnister »

Hallo zusammen, ich habe im Januar meine erste UG gegründet. Leider war ich nun gezwungen, die Geschäftsführerin abzuberufen, da sich diese leider in der Firmenkasse bedient hat (war nur ein kleiner Betrag, aber es geht mir hier ums Prinzip). Als ich fragte, wie hoch die Kosten seien, versicherte man mir, dass es nicht teuer sei, bis mir dann die Rechnung von 579 € inkl. MwSt. präsentiert wurde. Ich bin aus allen Wolken gefallen. Wie bereits erwähnt beläuft sich das Stammkapital nur auf 300 €(wurde nach Musterprotokoll gegründet) - natürlich hat meine Firma zwischenzeitlich ein wenig Gewinn gemacht, welcher nun direkt wieder davon aufgezehrt wird.

Ich bin nun wirklich verzweifelt, ob das so richtig ist.

Ich liste die Kostenpositionen einmal auf:

KV24102 Entwurf: Registeranmeldung (§§ 119 Abs. 1, 105, 106 GNotKG) 96,00 €
KV 24100 Entwurf: Änderung/Überprüfung/Ergänzung eines Entwurfs 250,00 €
KV 22125 Vollzug: Übermittlung XML-Strukturdaten (§ 112 GNotKG) 115,20 €
KV 32001 Auslagen: Dokumentenpauschale schwarz/weiß 1,20 €
KV 32005 Auslagen: Pauschale Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 20,00 €
KV 32011 Auslagen: Abrufgebühren Registereinsichten 4,50 €

Summe netto 486,90 €
KV 32014 19,00 % Umsatzsteuer
Rechnungsendbetrag 579,41 €

Wie gesagt, ich bin für jede Hilfe dankbar. Auf meine Bemerkung, dass die Rechnung das Stammkapital übersteigt (dachte, dass es % davon abhängt) wurde nur mit einem Achselzucken reagiert, was mich natürlich stutzig gemacht hat. Daher wüsste ich gerne wie in diesem Fall die Rechtslage ist?
RGSilberer
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Re: UG - Stammkapital 300 € - Notarkosten 579 €

Beitrag von RGSilberer »

Ich bin etwas verwirrt.

Was soll denn die Höhe des Stammkapitals mit den Kosten für einen Eintrag beim Registergericht zu tun haben? :?:
KathiKnister
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Re: UG - Stammkapital 300 € - Notarkosten 579 €

Beitrag von KathiKnister »

Hallo, vielen Dank für die Antwort. Ich hatte gehofft, dass man (wie bei der Anmeldung, die ja erheblich günstiger war und länger gedauert hat) auch hier Vorteile hat im Sinne dessen, dass das geringe Stammkapital berücksichtigt wird oder eben, das Musterprotokoll. Wie gesagt, ich kenne mich nicht aus - es war einfach nur die Hoffnung meinerseits. Wenn die Rechnung so okay ist,werde ich es natürlich akzeptieren und zahlen.Allerdings war auch der neue Geschäftsführer sehr überrascht (der viel mit Notaren zu tun hat) und meinte, dass er auch nur mit höchstens 350 € an Kosten gerechnet hätte.

Vielen Dank und liebe Grüße Kathi
Pirate
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Re: UG - Stammkapital 300 € - Notarkosten 579 €

Beitrag von Pirate »

Die

KV 24100 Entwurf: Änderung/Überprüfung/Ergänzung eines Entwurfs 250,00 €

haut halt ziemlich rein. Mustersatzung wäre da wohl günstiger gewesen.
KathiKnister
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Re: UG - Stammkapital 300 € - Notarkosten 579 €

Beitrag von KathiKnister »

Aber das verstehe ich nicht - ich hatte doch eine Mustersatzung bzw. das Musterprotokoll?! Die Gründung hat demnach damals auch nur 60 € gekostet, eben weil es das Musterprotokoll war. Das einzige was nun geändert wurde, war der Geschäftsführer. Ich hatte folgenden Auftrag via Mail erteilt (muss auch ewähnen, dass es ein neuer Notar war, der dort ansässig ist, wo auch der neue Geschäftsführer wohnt)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein lieber Freund xxxxx hat Sie mir empfohlen, daher möchte ich gerne einen Termin für nächste Woche zwecks Geschäftsführerwechsel vereinbaren.

Bitte bereiten Sie den Geschäftsführer Wechsel zu unserer UG XY UG HRB 0000 vor.
Bitte erstellen Sie auch den zugehörigen Gesellschafterbeschluss.

Der neue Geschäftsführer wird xxxx, 123457, wohnhaft Mustergasse 28, 33333 Musterdorf und die Vertretungsberechtigung: alleine vertretungsberechtigt und von allen Beschräkungen des Paragraph 181 BGB befreit.

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Deshalb frage ich mich, ob dieser Kostenpunkt so gerechtfertigt ist?!
Oder liegt es daran, dass die Befreiung des Paragraphen 181 BGB mit reinfiel? Ich möchte die Rechtslage einfach verstehen. Wenn ich was komplett falsch verstanden habe, wäre ich dankbar, wenn man es mir erklärt und sagt, was die Mustersatzung genau gewesen wäre und worauf ich da in Zukunft zu achten habe.

Ich habe auch keinen Entwurf vorher gesehen, ich habe die Unterschrift geleistet und das war es. Hat 1 Minute gedauert, da bereits alles vorbereitet war. Herzlichen Dank für die HIlfe
Zuletzt geändert von ktown am 11.05.17, 19:34, insgesamt 1-mal geändert.
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khmlev
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Re: UG - Stammkapital 300 € - Notarkosten 579 €

Beitrag von khmlev »

Die Kosten-Privilegierungen der UG mit Musterprotokoll nach Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gelten nur in zwei Fällen, nämlich bei Gründung und bei Satzungsänderungen innerhalb des Musterprotokolls.

Für den Geschäftsführerwechsel gilt daher der Mindestwert von 30.000 € je Tatsache.

Da der Notar auftragsgemäß auch den Gesellschafterbeschluss fertigen sollte, löst dies die (Extra-)Gebühr in Höhe von EUR 250 aus.

Die Kostenberechnung wurde entsprechend den Regelungen des GNotKG erstellt.
Gruß
khmlev
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KathiKnister
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Re: UG - Stammkapital 300 € - Notarkosten 579 €

Beitrag von KathiKnister »

Herzlichen Dank, damit kann ich etwas anfangen. Es war mir nur wichtig, die Rechtslage zu verstehen, damit ich mich nicht "abgezockt" fühle.

Wäre es denn auch möglich gewesen, die 250 € zu sparen? Also dass man selbst etwas anfertigt? Wüsste das nur gerne für das nächste Mal, damit ich was dazugelernt habe.

LG Kathi
questionable content
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Re: UG - Stammkapital 300 € - Notarkosten 579 €

Beitrag von questionable content »

KathiKnister hat geschrieben:Herzlichen Dank, damit kann ich etwas anfangen. Es war mir nur wichtig, die Rechtslage zu verstehen, damit ich mich nicht "abgezockt" fühle.

Wäre es denn auch möglich gewesen, die 250 € zu sparen? Also dass man selbst etwas anfertigt? Wüsste das nur gerne für das nächste Mal, damit ich was dazugelernt habe.

LG Kathi
Nein.

Abgesehen davon:

Ihr Ausgangspost und Ihre Beiträge sind derart eindeutig eine Aufforderung zur unzulässigen Rechtsberatung und damit auch gegen die AGB dieses Forums, dass man schon an diesem Punkt die Reißleine ziehen sollte. :wink:

Generelle Tipps für die "baby-steps" in Richtung kompetenter Selbständigkeit: Vorausschauend agieren - wesentliche Informationen nicht erst hinterher klären. Respekt- und rücksichtsvoll gegenüber Einrichtungen und Personen handeln, von welchen man kostenlos Dinge abzocken möchte, die anderswo Geld kosten. Wirtschaftlich Denken - wenn Sie mit 300 Euro Stammkapital agieren und sich über eine u600 Euro Rechnung schon Gedanken machen müssen, dann sind Sie faktisch bereits mit einem Fuß im Zuchthaus.
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
KathiKnister
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Re: UG - Stammkapital 300 € - Notarkosten 579 €

Beitrag von KathiKnister »

Danke für die offene und ehrliche Antwort. Es ist in der Tat so, dass mich einiges leider unvorbereitet trifft, obgleich ich vorab eine entsprechende Beratung hatte. Es tut mir auch leid, wenn ich dem ein oder anderen hier auf die Füße getreten bin. Dafür entschuldige ich mich und es steckte auch keine böse Absicht dahinter. Ich bedanke mich für alle Antworten und die Hilfe. Wenn ich in Zukunft etwas hier beitragen kann, was meinem begrenzten Wissenschatz entspricht, werde ich dies gerne tun.

Liebe Grüße
Kathi
khmlev
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Re: UG - Stammkapital 300 € - Notarkosten 579 €

Beitrag von khmlev »

questionable content hat geschrieben:Nein
Die Antwort ist schlicht und ergreifend falsch.

Da der Gesellschafterbeschluss über die Abberufung und Neubestellung eines Geschäftsführers nicht beurkundungspflichtig ist, können die Notar-Kosten für den Entwurf des Beschlusses natürlich eingespart werden, wenn der Entwurf nicht vom Notar gefertigt wird.

Ähnliches gilt im Übrigen auch für die Redisteranmeldung. Auch diese muss nicht zwingend vom Notar gefertigt werden. Beglaubigt der Notar nur die Unterschrift unter einer vorgelegten Registeranmeldung, so fällt keine Entwurfsgebühr, sondern "nur" eine Beglaubigungsgebühr an. Allerdings fällt dann zusätzlich eine Extra-Gebühr von EUR 20 für die Übersendung des Registeranmeldung an das Registergericht an.

Sparpotential bei Registeranmeldung gibt es also und wird von Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung auch konsequent genutzt.
questionable content hat geschrieben:Ausgangspost und Ihre Beiträge sind derart eindeutig eine Aufforderung zur unzulässigen Rechtsberatung
Das sehe ich anders. Ich kann keine Aufforderung zur Rechtsberatung erkennen. Es wird lediglich um Erläuterung der Rechtslage zum Notarkostengesetz, anhand eines Beispiels, gebeten. Dafür wurde dieses Forum eingerichtet.
Gruß
khmlev
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KathiKnister
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Re: UG - Stammkapital 300 € - Notarkosten 579 €

Beitrag von KathiKnister »

Lieber khmlev, herzlichen Dank für die freundliche und ausführliche Nachricht. Sollte in Zukunft eine derartige Rechtslage auftreten, weiss ich es besser. Ich vermute auch, dass es in diesem Fall wohl sinnvoll war über den Notar zu agieren, damit es richtig gemacht wird und im Nachhinein keine Probleme auftreten.

Liebe Grüße Kathi
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