Vorzeitiges Ende des Mandats - Anwaltsgebühren

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IskaralPustl
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Vorzeitiges Ende des Mandats - Anwaltsgebühren

Beitrag von IskaralPustl »

Hallo Experten,

ich hätte hier rein hypothetische Fragestellungen: Ein Anwalt leitet Schreiben vom Gericht erst sehr verspätet (> 3 Wochen) oder teilweise gar nicht an seinen Mandanten weiter. Bei den Schreiben handelt es sich u.a. um Dokumente der Gegenpartei mit Fristsetzung zur Stellungnahme durch das Gericht. Wie wäre hier die Rechtslage? Wie wäre in diesem Fall die Kündigung des Mandats geregelt? Würde dem Anwalt trotzdem eine Entschädigung für die bereits geleistete Tätigkeit zustehen (Vergütung gemäß RVG)?

Viele Grüße
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Milo
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Re: Vorzeitiges Ende des Mandats - Anwaltsgebühren

Beitrag von Milo »

Die Tätigkeit des Anwalt löst grundsätzlich mal die Verfahrengebühr aus.
Kündigen kann man immer. Dazu braucht man generell auch keinen Grund.

Es stellen sich zwei Fragen:

a) reicht das Verhalten des RA als Küdigungsgrund des vertragswidrigen Verhaltens i.S. des § 626 BGB

b) besteht an der bisherigen Leistung kein Interesse mehr.

Bei a) könnte man auf § 11 Bora zurückgreifen:
§ 11 Mandatsbearbeitung und Unterrichtung des Mandanten
(1) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, das Mandat in angemessener Zeit zu bearbeiten
und den Mandanten über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und
Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten. Dem Mandanten ist insbesondere von allen
wesentlichen erhaltenen oder versandten Schriftstücken Kenntnis zu geben.

Inwieweit das alleine ausreicht, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Urlaub, Krankheit, kurzfristige Überlastung, faktisch irrelevante Frist... wird man nicht pauschalisieren können, zumal ja der Anwalt für seine Fehler ohnehin haftet, wenn am Ende deswegen der Prozess verloren wird.


zu b) dürfte es nur kommen, wenn a) vorliegt und man einen neuen Anwalt nimmt, bei dem alle Gebühren nochmals entstehen.
(Was ein Problem sein könnte, wenn der erste Anwalt bereits vorgerichtlich tätig war)
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
IskaralPustl
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Re: Vorzeitiges Ende des Mandats - Anwaltsgebühren

Beitrag von IskaralPustl »

Hallo Milo,

vielen Dank für die Antwort.

a) Gibt es zu § 11 BORA eine Rechtsprechung über die Begrifflichkeit "angemessene Zeit"?

Zu beweisen, dass man nur deswegen den Prozess verloren hat, ist natürlich immer so eine Sache.

b) Natürlich müsste dann ein neuer Anwalt beauftragt werden, der sich in den "angekauten" Fall einarbeiten müsste. Somit würden doppelte Anwaltsgebühren anfallen.

Zusammengefasst: Falls ein vertragswidriges Verhalten vorliegen würde (was wohl ein Gericht entscheiden müsste), müsste der Anwalt für die zweiten Anwaltsgebühren aufkommen (oder eben seine zurückzahlen). Richtig?
Milo
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Re: Vorzeitiges Ende des Mandats - Anwaltsgebühren

Beitrag von Milo »

Richtig.

Rechtsprechung gibt es viel... alles Einzelfälle.... unverzüglich ist "ohne schuldhaftes Zögern". D.h. die Frage stellt sich: wie doof ist der Anwalt, dem für seinen Mist keine Entschuldigung mehr einfällt :devil:
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
IskaralPustl
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Re: Vorzeitiges Ende des Mandats - Anwaltsgebühren

Beitrag von IskaralPustl »

Ja, gehört ja eigentlich zur "Grundausbildung" :mrgreen:
Name4711
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Re: Vorzeitiges Ende des Mandats - Anwaltsgebühren

Beitrag von Name4711 »

Ist nicht schon das Problem, dass man den Prozess erstmal verlieren muss (um den Schaden nachzuweisen) und dann den kausalen Zusammenhang mit den Verzögerungen nachweisen?

@Milo

Nur mal so ein Gedanke - käme nicht am ehesten ein Rücktritt mit Fristsetzung nach §323 BB in Betracht... "Schlechtleistung" - keine Ahnung ob das bei Anwälten funktioniert :mrgreen:
IskaralPustl
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Re: Vorzeitiges Ende des Mandats - Anwaltsgebühren

Beitrag von IskaralPustl »

Bei meiner Frage ging es eher darum, wie es mit dem Schaden bezüglich der doppelten Anwaltskosten geregelt ist. Der alte Anwalt wurde schon bezahlt und der neue möchte natürlich auch Geld sehen.
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