Hallo,
die Frau ist letztens gestorben. Frau und Mann haben jeweils eigene Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Der besondere Versorgungsfreibetrag wird ja um die Versorgungsbezüge entsprechend gekürzt. Dem Mann steht ja nun neben seiner eigenen Rente, die Witwenrente der Frau zu (60%). Werden für die Kürzung beide Renten betrachtet oder nur die Witwenrente des Erblassers?
Besonderer Versorgungsfreibetrag bei zwei Renten
Moderator: FDR-Team
Re: Besonderer Versorgungsfreibetrag bei zwei Renten
einen Versorgungsfreibetrag gibt es nur bei Versorgungsbezügen - nicht bei gesetzlichen Renten. Hier gibt es einen Altersentlastungsbetrag - § 24a EStG.
M.
M.
Re: Besonderer Versorgungsfreibetrag bei zwei Renten
Für die gesetzlich Rente gibt es keinen Versorgungsfreibetrag, allenfalls bekommen Rentner für eine Betriebsrente einen Versorgungsfreibetrag.dsler hat geschrieben:die Frau ist letztens gestorben. Frau und Mann haben jeweils eigene Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Der besondere Versorgungsfreibetrag wird ja um die Versorgungsbezüge entsprechend gekürzt.
Meinst Du die Kürzung der Rente infolge des eigenen Rentenbezugs oder meinst Du die Kürzung um den Rentenfreibetrag. Jede gesetzliche Rente hat ihren eigenen Rentenfreibetrag, der abhängig vom Rentenbeginn prozentual gestaffelt ist. Je später der Rentenbeginn liegt, desto niedriger ist der Rentenfreibetrag. Bei einer Witwenrente nimmt man bei der Neuberechnung des Rentenfreibetrags zu Gunsten der Witwe das Rentenbeginnjahr des Verstorbenen.dsler hat geschrieben:Dem Mann steht ja nun neben seiner eigenen Rente, die Witwenrente der Frau zu (60%). Werden für die Kürzung beide Renten betrachtet oder nur die Witwenrente des Erblassers?
Re: Besonderer Versorgungsfreibetrag bei zwei Renten
Ich meine die Erbschaftsteuer nach § 17 ErbStG. Der Besondere Versorgungsfreibetrag wird ja um den Kapitalwert der Versorgungsbezüge gemindert. Dazu auch http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/422504_E17/
Ich meinte nicht die Einkommensteuer.
Ich meinte nicht die Einkommensteuer.
Re: Besonderer Versorgungsfreibetrag bei zwei Renten
Warum nicht gleich? Zu Deiner eingangs gestellten Frage: Nach meinem Verständnis wird nur um den Kapitalwert der Witwenrente gekürzt, ggf. unter Berücksichtigung der infolge der Anrechnung von eigenen Einkommen erfolgten Minderung.dsler hat geschrieben:Ich meine die Erbschaftsteuer nach § 17 ErbStG. Der Besondere Versorgungsfreibetrag wird ja um den Kapitalwert der Versorgungsbezüge gemindert. Dazu auch http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/422504_E17/
-
- Letzte Themen