Wohnungsverkauf
Moderator: FDR-Team
Wohnungsverkauf
Hallo!
Ich möchte wissen, ob ich beim Verkauf meiner Eigentumswohnung Steuern zahlen muss? Die Schenkung der Wohnung wurde nach einer 10-jährigen Schenkungsfrist bereits 2006 rechtskräftig (von den Eltern, beide verstorben). Ich habe selbst in der Wohnung nicht gewohnt, sie wurde aber seitdem von mir immer wieder genutzt.
Vielen Dank!
Ich möchte wissen, ob ich beim Verkauf meiner Eigentumswohnung Steuern zahlen muss? Die Schenkung der Wohnung wurde nach einer 10-jährigen Schenkungsfrist bereits 2006 rechtskräftig (von den Eltern, beide verstorben). Ich habe selbst in der Wohnung nicht gewohnt, sie wurde aber seitdem von mir immer wieder genutzt.
Vielen Dank!
Re: Wohnungsverkauf
liegt die Wohnung im Ausland - weil hier gefragt wurde?
Re: Wohnungsverkauf
Nein in Deutschland
Re: Wohnungsverkauf
Dann schieben wir das auch mal dort hin.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Wohnungsverkauf
wenn 10 Jahre im Eigentum - bei Schenkung zählt die Zeit der Eltern mit - dann ist die Spekulationszeit vorbei: also Gewinn steuerfrei!
M.
M.
Re: Wohnungsverkauf
Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, indem Sie nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.
Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Beitrag.
Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam
(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Wohnungsverkauf
Außerdem: Eine Schenkung wird sofort rechtskräftig, nicht erst 10 Jahre später.
Schenkung war also 1996? Dann ist die Spekulationsfrist seit 20 Jahren abgelaufen.
Schenkung war also 1996? Dann ist die Spekulationsfrist seit 20 Jahren abgelaufen.
Grüße, Susanne
Re: Wohnungsverkauf
Es gibt zwei 10jahresfristen:SusanneBerlin hat geschrieben:Außerdem: Eine Schenkung wird sofort rechtskräftig, nicht erst 10 Jahre später.
Schenkung war also 1996? Dann ist die Spekulationsfrist seit 20 Jahren abgelaufen.
1. Frist bei der Schenkungssteuer
Dabei kann der Beschenkte die Freibeträge der Erbschaftssteuer nach Ablauf von 10 Jahren noch einmal beanspruchen. Wegen der hohen Freibeträge ist dies hier sicher nicht zu vermuten.
2. Frist bei der Einkommensteuer
Hier wird Einkommenssteuer fällig, wenn ein vermietetes Objekt vor nach Ablauf der 10jährigen Spekulationsfirst mit Gewinn veräußert wird. Dabei tritt der Erbe/Beschenkte in die Fußstapfen des Erblassers/Schenkers. Deshalb war die Frist für die Einkommenssteuer möglicherweise bereits zu Besitzzeiten des Schenkers abgelaufen.
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