Wohnungsverkauf

Moderator: FDR-Team

Berenike
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Wohnungsverkauf

Beitrag von Berenike »

Hallo!

Ich möchte wissen, ob ich beim Verkauf meiner Eigentumswohnung Steuern zahlen muss? Die Schenkung der Wohnung wurde nach einer 10-jährigen Schenkungsfrist bereits 2006 rechtskräftig (von den Eltern, beide verstorben). Ich habe selbst in der Wohnung nicht gewohnt, sie wurde aber seitdem von mir immer wieder genutzt.

Vielen Dank!
margarete
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Re: Wohnungsverkauf

Beitrag von margarete »

liegt die Wohnung im Ausland - weil hier gefragt wurde?
Berenike
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Re: Wohnungsverkauf

Beitrag von Berenike »

Nein in Deutschland
ktown
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Re: Wohnungsverkauf

Beitrag von ktown »

Dann schieben wir das auch mal dort hin. :wink:
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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margarete
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Re: Wohnungsverkauf

Beitrag von margarete »

wenn 10 Jahre im Eigentum - bei Schenkung zählt die Zeit der Eltern mit - dann ist die Spekulationszeit vorbei: also Gewinn steuerfrei!
M.
ktown
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Re: Wohnungsverkauf

Beitrag von ktown »

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, indem Sie nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.

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SusanneBerlin
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Re: Wohnungsverkauf

Beitrag von SusanneBerlin »

Außerdem: Eine Schenkung wird sofort rechtskräftig, nicht erst 10 Jahre später.
Schenkung war also 1996? Dann ist die Spekulationsfrist seit 20 Jahren abgelaufen.
Grüße, Susanne
Hanomag
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Re: Wohnungsverkauf

Beitrag von Hanomag »

SusanneBerlin hat geschrieben:Außerdem: Eine Schenkung wird sofort rechtskräftig, nicht erst 10 Jahre später.
Schenkung war also 1996? Dann ist die Spekulationsfrist seit 20 Jahren abgelaufen.
Es gibt zwei 10jahresfristen:

1. Frist bei der Schenkungssteuer
Dabei kann der Beschenkte die Freibeträge der Erbschaftssteuer nach Ablauf von 10 Jahren noch einmal beanspruchen. Wegen der hohen Freibeträge ist dies hier sicher nicht zu vermuten.

2. Frist bei der Einkommensteuer
Hier wird Einkommenssteuer fällig, wenn ein vermietetes Objekt vor nach Ablauf der 10jährigen Spekulationsfirst mit Gewinn veräußert wird. Dabei tritt der Erbe/Beschenkte in die Fußstapfen des Erblassers/Schenkers. Deshalb war die Frist für die Einkommenssteuer möglicherweise bereits zu Besitzzeiten des Schenkers abgelaufen.
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