Fiktive Netto-Berechnung Insolvenzgeld: Was übersehe ich?

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jcasket
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Fiktive Netto-Berechnung Insolvenzgeld: Was übersehe ich?

Beitrag von jcasket »

Hallo zusammen,

nach der Insolvenz seines Arbeitgebers hat A bei der Agentur für Arbeit Insolvenzgeld beantragt und dieses für die Monate Dezember 2015 und Januar 2016 bewilligt bekommen.

A war
  • Arbeitnehmer in den alten Bundesländern
  • Steuerklasse I
  • kinderlos
  • kein Kirchenmitglied
  • freiwillig versichert mit einem Beitragszuschlag der gesetzlichen KV von 0,8% (2015) bzw. 1% (2016).
Das Gehalt des A lag über der Leistungsbemessungsgrenze. Deswegen wird es bei der fiktiven Netto-Berechnung bei 6.050 EUR (2015) bzw. 6.200 EUR (2016) gekappt.

A kommt auf unten stehende Berechnung. (Die Steuer kommt vom BMF-Steuerrechner, die restlichen Beträge von einem Rechner der AOK - wo im Zweifel aber auch derselbe Steuerbetrag herauskommt.)


Das von der Agentur festgesetzte Insolvenzgeld liegt mehr als 500 EUR pro Monat darunter, die Berechnung wurde (noch) nicht offen gelegt.

Fragen:
  1. Was könnte A übersehen haben, bzw. welche Posten könnte A falsch bemessen haben? Ist es korrekt, die AN-Anteile zu nehmen?
  2. Laut § 167 SGB III muss das Bruttogehalt um "gesetzliche Abzüge" vermindert werden.
    Laut Insolvenzgeld-Antragsformular enthalten diese (Punkt A6) aber nur: "Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Winterbeschäftigungs-Umlage"; "Sozialversicherungsbeiträge" werden separat betrachtet (siehe nächste Frage). Ich würde eigentlich beides berücksichtigen - hat die Agentur beim Formular nicht ganz richtig formuliert?
  3. Gehören die Posten für KV und PV ins Nettogehalt? Laut Gehaltsabrechnungen des A werden diese eigentlich nicht abgezogen. Im Antragsformular der Agentur heißt es dazu wiederum (Punkt A7): "Sozialversicherungsbeiträge (nur gesetzlicher Arbeitnehmeranteil, nicht freiwillige oder private Beiträge zur Kranken-, Renten- bzw. sozialen Pflegeversicherung)".


Dezember 2015:

Code: Alles auswählen

Brutto-Arbeitslohn:       6.050,00 €
Lohnsteuer:              -1.492,75 €
Solidaritätszuschlag:       -82,10 €
Kirchensteuer:	             0,00 €
Rentenversicherung:        -565,68 €
Arbeitslosenversicherung:   -90,75 €
Netto-Arbeitslohn:        3.818,73 €

Krankenversicherung:       -334,13 €
Pflegeversicherung:         -58,78 €
Netto abzgl. KV/PV:       3.425,82 €
Januar 2016:

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Brutto-Arbeitslohn:       6.200,00 €
Lohnsteuer:              -1.544,58 €
Solidaritätszuschlag:       -84,95 €
Kirchensteuer:                0,00 €
Rentenversicherung:        -579,70 €
Arbeitslosenversicherung:   -93,00 €
Netto-Arbeitslohn:        3.897,77 €

Krankenversicherung:       -351,71 €
Pflegeversicherung:         -60,38 €
Netto abzgl. KV/PV:       3.485,67 €
Stefanie145
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Re: Fiktive Netto-Berechnung Insolvenzgeld: Was übersehe ich

Beitrag von Stefanie145 »

Hallo,

dies
jcasket hat geschrieben:freiwillig versichert mit einem Beitragszuschlag der gesetzlichen KV von 0,8% (2015) bzw. 1% (2016).
ist vermutlich der Knackpunkt.

Wurden die Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung zusätzlich zum Insolvenzgeld beantragt? Freiwillig versicherte Arbeitnehmer über der JAE müssten die Beiträge zur KV und PV zusätzlich beantragen.
jcasket
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Re: Fiktive Netto-Berechnung Insolvenzgeld: Was übersehe ich

Beitrag von jcasket »

Stefanie145 hat geschrieben:Wurden die Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung zusätzlich zum Insolvenzgeld beantragt? Freiwillig versicherte Arbeitnehmer über der JAE müssten die Beiträge zur KV und PV zusätzlich beantragen.
Wird das nicht durch das Antragsformular abgedeckt, indem Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung nicht von Punkt A7 erfasst werden, und deswegen in A13 auch nicht abgezogen wurden?

(Ich vermute, ein freiwillig Versicherter muss deswegen bei A7 auch "0 EUR" eintragen?)

Bzw.: In welcher Form soll man sie sonst zusätzlich beantragen?
jcasket
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Re: Fiktive Netto-Berechnung Insolvenzgeld: Was übersehe ich

Beitrag von jcasket »

Falls nochmal jemand in diesem Thread landet - schlussendlich ist wohl folgende Berechnungslogik maßgeblich (ohne Gewähr):

Code: Alles auswählen

  Brutto-Arbeitslohn (bis Leistungsbemessungsgrenze)
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
= Netto-Arbeitslohn

+ AG-Zuschlag KV
+ AG-Zuschlag PV

= Insolvenzgeldanspruch
Um es nochmal zu unterstreichen: Die Agentur für Arbeit meint mit Nettogehalt bei freiwillig Versicherten den Betrag vor Abzug der KV und PV.
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