Alte Steuerschulden & Gütertrennung

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Soennchen
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Alte Steuerschulden & Gütertrennung

Beitrag von Soennchen »

Guten Morgen,

wie verhält es sich, wenn ein Ehepartner Steuerschulden in die Ehe mit eingebracht hat, die Jahre später von der Finanzbehörde bei diesem vollstreckt werden sollen? Zum Sachverhalt. Der Steuerschuldner hat seit 5 Jahren kein Einkommen mehr, die Steuerschulden belaufen sich auf die Zeit davor und sollen nun über die Finanzbehörde mittels Gerichtsvollzieher vollstreckt werden. Verheiratet ist das Paar seit 7 Jahren und die Ehefrau ist zum einen Alleinverdiener (selbstständig). Eine Gütertrennung wurde nun nachträglich vereinbart.

Zudem steht der Ehefrau aus dem Jahr 2015 ein nicht unerhebliches Guthaben aufgrund der Steuererklärung zu.

Nun zur Frage - kann das Finanzamt die Steuerschuld des Ehemannes vom Guthaben der Ehefrau in Abzug bringen oder greift auch hier erstens die Tatsache, dass die Steuerschuld die Zeit vor der Eheschließung betrifft und zudem eine Gütertrennung notariell vereinbart wurde?

Ich danke jetzt schon für Antworten.

Viele Grüße
towel day
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Re: Alte Steuerschulden & Gütertrennung

Beitrag von towel day »

Soennchen hat geschrieben:Nun zur Frage - kann das Finanzamt die Steuerschuld des Ehemannes vom Guthaben der Ehefrau in Abzug bringen
Nein. Rechtlich kann es das nicht. Die Steuerschulden des Ehemannes können nicht von der Ehefrau eingefordert werden. Der Güterstand spielt dabei keine Rolle. Sofern für 2015 Zusammenveranlagung gewählt wurde, ist das Guthaben daher auf die Ehegatten aufzuteilen. Nur mit dem Anteil des Ehemannes kann das Finanzamt dessen Altschulden aufrechnen.

Erfahrungsgemäß wird es das aber vermutlich erst mal nicht tun, sondern das Guthaben komplett verrechnen. Dagegen muß man dann halt vorgehen.
Gruß

towel day
SusanneBerlin
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Re: Alte Steuerschulden & Gütertrennung

Beitrag von SusanneBerlin »

Eine Gütertrennung wurde nun nachträglich vereinbart.
Hallo,

eine Gütertrennung ist nur relevant für den Fall der Scheidung oder den Tod eines Ehepartners.

Der Unterschied zur Zugewinngemeinschaft:
- bei der Gütertrennung wird im Scheidungsfall kein Zugewinnausgleich durchgeführt.
- bei der Zugewinngemeinschaft erhöht sich der gesetzliche Erbteil des längerlebenden Ehepartners beim Tod des anderen Ehepartners um 1/4.

Während der Ehe gibt es keinen Unterschied zwischen dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung, da jeder sein eigenes Vermögen behält und es haftet auch kein Ehepartner für die Schulden des anderen. Man kann auch mit Gütertrennung die gemeinsame steuerliche Veranlagung wählen.

Wenn die Gütertrennung nur wegen der Steuerschulden und evtl. Haftungsfragen gemacht wurde, hätte man sie sich sparen können. In diesen Gesichtspunkten bewirkt man keine Änderung durch die Änderung des Güterstands.

Apropos sparen: wenn man die Gütertrennung lediglich privatschriftlich vereinbart hat, also ohne die Mitwirkung eines Notars der darüber eine Urkunde erstellt, dann ist das unwirksam.
Grüße, Susanne
Soennchen
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Re: Alte Steuerschulden & Gütertrennung

Beitrag von Soennchen »

towel day hat geschrieben:
Soennchen hat geschrieben:Nun zur Frage - kann das Finanzamt die Steuerschuld des Ehemannes vom Guthaben der Ehefrau in Abzug bringen
Nein. Rechtlich kann es das nicht. Die Steuerschulden des Ehemannes können nicht von der Ehefrau eingefordert werden. Der Güterstand spielt dabei keine Rolle. Sofern für 2015 Zusammenveranlagung gewählt wurde, ist das Guthaben daher auf die Ehegatten aufzuteilen. Nur mit dem Anteil des Ehemannes kann das Finanzamt dessen Altschulden aufrechnen.

Erfahrungsgemäß wird es das aber vermutlich erst mal nicht tun, sondern das Guthaben komplett verrechnen. Dagegen muß man dann halt vorgehen.
Das Guthaben der Ehefrau resultiert aufgrund einer Abfindung - somit sollte dann, wenn im Bescheid tatsächlich der Rückstand des Ehemannes mit dem Guthaben verrechnet worden würde, Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden, richtig?
Soennchen
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Re: Alte Steuerschulden & Gütertrennung

Beitrag von Soennchen »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Eine Gütertrennung wurde nun nachträglich vereinbart.
Hallo,

eine Gütertrennung ist nur relevant für den Fall der Scheidung oder den Tod eines Ehepartners.

Der Unterschied zur Zugewinngemeinschaft:
- bei der Gütertrennung wird im Scheidungsfall kein Zugewinnausgleich durchgeführt.
- bei der Zugewinngemeinschaft erhöht sich der gesetzliche Erbteil des längerlebenden Ehepartners beim Tod des anderen Ehepartners um 1/4.

Während der Ehe gibt es keinen Unterschied zwischen dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung, da jeder sein eigenes Vermögen behält und es haftet auch kein Ehepartner für die Schulden des anderen. Man kann auch mit Gütertrennung die gemeinsame steuerliche Veranlagung wählen.

Wenn die Gütertrennung nur wegen der Steuerschulden und evtl. Haftungsfragen gemacht wurde, hätte man sie sich sparen können. In diesen Gesichtspunkten bewirkt man keine Änderung durch die Änderung des Güterstands.

Apropos sparen: wenn man die Gütertrennung lediglich privatschriftlich vereinbart hat, also ohne die Mitwirkung eines Notars der darüber eine Urkunde erstellt, dann ist das unwirksam.
Die Gütertrennung wurde in erster Linie wegen der Schulden veranlasst und da sich vom Finanzamt ein Gerichtsvollzieher angekündigt hat. Der Gütertrennungsvereinbarung liegt eine Vermögensübersicht bei (diese ist aber eher überschaubar). Letztlich gehört alles der Ehefrau, sei es alle Konten wie auch PKW und Wohnungseinrichtung/-inventar - gleiches gilt für die Geschäftsräume (in beiden Fällen kein Eigentum). Man kann also sagen, dem Mann gehört sozusagen nichts und dies wurde schriftlich fixiert, damit keine Gegenstände der Ehefrau gepfändet würden.
SusanneBerlin
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Re: Alte Steuerschulden & Gütertrennung

Beitrag von SusanneBerlin »

Das Finanzant ist an der Wohnungseinrichtung ohnehin nicht interessiert, und das Eigentum an einem PKW lässt sich mit dem Fahrzeugbrief nachweisen. Aber seis drum: das notariell beurkundete Vermögensverzeichnis wird sicherlich dabei helfen, das vom Gerichtsvollzieher mitgebrachte Formular zur Vermögensauskunft auszufüllen.
Zuletzt geändert von SusanneBerlin am 29.12.16, 14:05, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße, Susanne
towel day
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Re: Alte Steuerschulden & Gütertrennung

Beitrag von towel day »

Soennchen hat geschrieben:- somit sollte dann, wenn im Bescheid tatsächlich der Rückstand des Ehemannes mit dem Guthaben verrechnet worden würde, Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden, richtig?
Nicht ganz. Verfahrensrechtlich muß man nicht gegen den Steuerbescheid vorgehen. Der ist ja nicht falsch. Sondern gegen die Aufrechnung. Und da gibt es erstmal gar keinen Rechtsbehelf. Also beantragt man die Auszahlung des Guthabens oder hilfsweise den Erlass eines rechtsbehelfsfähigen Abrechnungsbescheides. Gegen den könnte man dann Einspruch einlegen. Muß man i.d.R. aber nicht, weil das FA vorher seinen Fehler berichtigt und das Guthaben auszahlt.

In der Praxis es aber wurscht, was Sie da genau beantragen. Es reicht aus, wenn Sie dem FA irgendwie schriftlich mitteilen, dass Sie mit der Verrechnung nicht einverstanden sind. Die wissen dann schon, was zu tun ist.
Gruß

towel day
Soennchen
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Re: Alte Steuerschulden & Gütertrennung

Beitrag von Soennchen »

Dankeschön für die Antworten und allen einen guten Rutsch.
Hertha1892
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Re: Alte Steuerschulden & Gütertrennung

Beitrag von Hertha1892 »

Eigentum an einem PKW beweist man übrigens mit dem Kaufvertrag. Der Fahrzeugbrief ist kein Eigentumsnachweis. Das steht sogar drauf.

Die Ehefrau könnte also den Ehemann im Brief eintragen lassen, bleibt aber Eigentümerin des PKWs, wenn sie im Kaufvertrag steht.

Grüße Hertha1892
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