Abfindung brutto statt netto - Konflikt mit FA und ALG 1

Moderator: FDR-Team

tomtom4645
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Abfindung brutto statt netto - Konflikt mit FA und ALG 1

Beitrag von tomtom4645 »

Hallo zusammen,

ein Problem, von dem ich nicht weiß ob ich es im Forum für Sozialrecht oder hier beim Steuerrecht angesiedelt werden sollte...... Also versuche ich es mal hier :-(

Mein Arbeitsverhältnis wurde vom Arbeitgeber zum 31.12.15 betriebsbedingt gekündigt.

Seit dem 01.01.16 beziehe ich ALG 1
Eine Nachfrage der Arbeitsagentur, ob meinerseits noch Forderungen an den Arbeitgeber (die nach dem 31.12.15 entstanden sind) bestehen, hat der Arbeitgeber korrekterweise verneint.

Am 15.01.16 wurde vor dem Arbeitsgericht die Kündigunsschutzklage mit einem Vergleich beigelegt, und eine Abfingung von 6500 Euro BRUTTO vereinbart. Diese Forderung entstand zum 31.12.15

Am 29.01.16 hat mein ehemaliger Arbeitgeber nun blöderweise den BRUTTO-Abfindungsbetrag von 6500 Euro an mich überwiesen, zeitgleich mit einem Hinweissschreiben, dass man keine Lohnsteuer abführen konnte, weil man meine Einkünfte in 2016 nicht abschätzen könne. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich die Abfindung im Zuge meiner ESt-Erklärung für 2016 selbst versteuern müsse. Heute habe ich dazu von meinem ehemaligen Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung für 2016 erhalten, die einen Beschäftigungszeitraum vom 01.01.16 - 31.01.16 ausweist und unter Punkt 3 die 6500 Euro als Bruttoarbeitslohn. Weitere Eintragungen sind auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht vorhanden.

Für den "Beschäftigungszeitraum" 01.01.16 - 31.01.16 beziehe ich ja aber auch schon ALG 1

Nun ist das Kopfzerbrechen natürlich groß....... und auch die Anzahl meiner Fragen:

1. Wenn ich in meine ESt-Software (WISO-Sparbuch) testweise 6500 Euro Bruttolohn eingebe, ohne Angaben zu LSt, KiSt, Soli, RV, AV, KV, kommen natürlich zahlreiche Fehlermeldungen, weil die Angaben nicht schlüssig sind. Wie kann ich dem FA darlegen, dass es sich um eine Abfindung handelte ?

2. Ich bin davon ausgegangen, dass ich die Abfindung "nur" versteuern muss. Nun erscheint es mir aufgrund der Nachfragen von WISO-Sparbuch so, als müsse ich für den Abfindungsbetrag auch noch RV, AV und KV nachzahlen.

3. Gibt es in den Formularen irgendwo eine Möglichkeit eine "Abfindung" einzutragen, selbst wenn auf der Lohnsteuerbescheinigung Bruttoarbeitslohn steht?

4. Kann die Arbeitsagentur eine Rückzahlung des ALG 1 für den Zeitraum 01.01.16 - 31.01.16 fordern, da ich ja laut Lohnsteuerbescheinigung vom 01.01.16 - 31.01.16 "beschäftigt" war und Bruttoarbeitslohn bekomme habe, obwohl ich für den gleichen Zeitraum ALG 1 erhalte habe? Eigentlich lag ja nur der Auszahlungszeitpunkt im Jahr 2016 und es war auch kein Bruttolohn, sondern eine Abfindung.

Vielen Dank für einige hilfreiche Antworten und allen ein schönes Wochenende,
Thomas
Opa
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Re: Abfindung brutto statt netto - Konflikt mit FA und ALG 1

Beitrag von Opa »

Die Abfindung muss in Zeile 10 und nicht in Zeile 3 der LSt.-Bescheinigung vermerkt sein.
Außerdem hätte der AG bereits LSt. nach der StKl 6 einbehalten müssen. SV-Abzüge sind nicht zu zahlen.
SusanneBerlin
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Re: Abfindung brutto statt netto - Konflikt mit FA und ALG 1

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

ich kann zwar Ihre Fragen nicht beantworten aber ich habe eine Nachfrage.
Am 15.01.16 wurde vor dem Arbeitsgericht die Kündigunsschutzklage mit einem Vergleich beigelegt, und eine Abfingung von 6500 Euro BRUTTO vereinbart. Diese Forderung entstand zum 31.12.15
Haben Sie eine Begründung, wieso die Forderung am 31.12. entstand? Am 31.12 konnte doch noch niemand wissen, wie die Kündigungsschutzklage ausgehen würde.
Meiner Meinung nach entstand die Forderung mit dem Vergleich am Tag des Vergleichs, also am 15.01.2016.
Grüße, Susanne
tomtom4645
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Re: Abfindung brutto statt netto - Konflikt mit FA und ALG 1

Beitrag von tomtom4645 »

@Opa:
Vielen Dank für die Antwort und eine Nachfrage:
Ist nun bez. der Lohnsteuerbescheinigung "alles zu spät", oder muss/soll ich den ehemaligen AG bitten, die Lohnsteuerbescheinigung (zumindest was die richtige Zeile der Eintragung betrifft) neu auszustellen? Wenn das nichts bringt, kann ich dem FA nur hilfsweise den gerichtlichen Vergleich beigeben, aus dem hervor geht, dass es sich bei den 6.500 Euro um eine Abfindung und nicht um Arbeitslohn handelt. Wird so etwas anerkannt? Für die Patzer meines ehemaligen Arbeitgebers kann ich ja nun wirklich nichts.......

@SusanneBerlin:
Ich bekam von der Arbeitsagentur eine Anfrage, ob ich für die Zeit in der ich ALG 1 beziehe, noch Ansprüche an meinen Arbeitgeber habe (Anspruchsübergang). Da ich ALG 1 seit dem 01.01.16 beziehe dachte ich zunächst, dass die Abfindung (die sich ja erst am 15.01.16 ergeben hat) ein solcher Anspruch sei. Die Leistungsstelle der Arbeitsagentur hat mir diesbezüglich die Auskunft gegeben, dass der Abfindungsanspruch mit dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses entstanden ist (also am 31.12.15) und kein Anspruchsübergang eingetreten sei.
Es wurde ja auch erst am 15.01.16 durch den gerichtlichen Vergleich festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten als zum 31.12.15 form- und fristgemäß, bertriebsbedingt gekündigt betrachtet.
freemont
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Re: Abfindung brutto statt netto - Konflikt mit FA und ALG 1

Beitrag von freemont »

tomtom4645 hat geschrieben:...

Am 29.01.16 hat mein ehemaliger Arbeitgeber nun blöderweise den BRUTTO-Abfindungsbetrag von 6500 Euro an mich überwiesen, ...

Hallo,

einkommens-steuerlich ist doch allein relevant, wann Ihnen der Betrag tatsächlich zugeflossen ist.

Das gehört also erst in die ESt-Erklärung 2016.

Ob es sich lohnt, sich mit der "Fünftelregelung" zu beschäftigen hängt vom Einkommen 2016 ab, das wird man sehen.

https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCnftelregelung
tomtom4645
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Re: Abfindung brutto statt netto - Konflikt mit FA und ALG 1

Beitrag von tomtom4645 »

@freemont:
Das das erst für die ESt-Erklärung 2016 relevant wird ist mir klar, weil der Betrag im Jahr 2016 zugeflossen ist.

Trotzdem frage ich mich, ob ich nicht bereits jetzt (zeitnah) auf die richtige Eintragung in der Lohnsteuerbescheinigung dringen muss/soll.
Schließlich war es kein Arbeitslohn, sondern eine (einmalige) Abfindung...... Oder ist das steuerlich irrelevant?

Auf Arbeitslohn werden doch ausser Steuern auch noch die SV-Beiträge fällig, oder unterliege ich da einem Irrtum?

Viele Grüße und Danke für jeden hilfreichen Beitrag,
Thomas
freemont
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Re: Abfindung brutto statt netto - Konflikt mit FA und ALG 1

Beitrag von freemont »

tomtom4645 hat geschrieben:... Trotzdem frage ich mich, ob ich nicht bereits jetzt (zeitnah) auf die richtige Eintragung in der Lohnsteuerbescheinigung dringen muss/soll.
Schließlich war es kein Arbeitslohn, sondern eine (einmalige) Abfindung...... Oder ist das steuerlich irrelevant?
...

Wenn ich das jetzt richtig ergoogelt habe, haften Sie und der AG dem FA als Gesamtschuldner.

Die Steuer die der AG nicht abgeführt hat, wird dann eben im Rahmen Ihrer ESt-Erkl. 2016 abgearbeitet.
Auf Arbeitslohn werden doch ausser Steuern auch noch die SV-Beiträge fällig, oder unterliege ich da einem Irrtum?
Auf Arbeitslohn Ja, normalerweise aber nicht auf eine Abfindung nach Kündigung. Siehe § 14 SGB IV, "echte" Abfindungen fallen da nicht darunter.
tomtom4645
Topicstarter

Re: Abfindung brutto statt netto - Konflikt mit FA und ALG 1

Beitrag von tomtom4645 »

@freemont:
Und wie mache ich dem FA klar, dass es sich um eine "echte" Abfindung handelt, wenn es der AG fälschlicherweise als "Arbeitslohn" in Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung ausweist?
freemont
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Re: Abfindung brutto statt netto - Konflikt mit FA und ALG 1

Beitrag von freemont »

tomtom4645 hat geschrieben:@freemont:
Und wie mache ich dem FA klar, dass es sich um eine "echte" Abfindung handelt, wenn es der AG als "Arbeitslohn" in Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung ausweist?
Ja, das muss vom AG "repariert" werden.

Sonst müssten Sie den Fehler dem FA verargumentieren, das ist ja oft schwierig bis unmöglich. Aber wenn der AG schlicht mauert, bleibt dann nichts anderes übrig.
hambre
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Re: Abfindung brutto statt netto - Konflikt mit FA und ALG 1

Beitrag von hambre »

Ja, das muss vom AG "repariert" werden.
Was muss denn da repariert werden? Die Eintragung ist doch korrekt. Und wenn nach Stkl. I, II, III oder IV versteuert wurde, dann ist es auch korrekt, dass keine Steuern für die Einmalzahlung abgeführt wurden (§ 39b Abs. 3 EStG).

Dass hier die Fünftelregelung Anwendung findet, darf bezweifelt werden. Somit ist die Eintragung in Zeile 3 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ebenfalls korrekt.

Da auf eine echte Abfindung keine Sozialabgaben anfallen, kann ich keinen Fehler auf Seiten des AG erkennen.

Es entsteht übrigens eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für 2016. In dem Zusammenhang kann es zu einer Nachzahlung kommen.
freemont
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Re: Abfindung brutto statt netto - Konflikt mit FA und ALG 1

Beitrag von freemont »

hambre hat geschrieben:
Ja, das muss vom AG "repariert" werden.
Was muss denn da repariert werden? Die Eintragung ist doch korrekt. Und wenn nach Stkl. I, II, III oder IV versteuert wurde, dann ist es auch korrekt, dass keine Steuern für die Einmalzahlung abgeführt wurden (§ 39b Abs. 3 EStG).

Dass hier die Fünftelregelung Anwendung findet, darf bezweifelt werden. Somit ist die Eintragung in Zeile 3 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ebenfalls korrekt.
...

Zum "Jahresarbeitslohn" 2015 gehört die sonstige Zuwendung, die erst 2016 "bezogen" wurde nach § 38a jedenfalls nicht.
Die Jahreslohnsteuer bemisst sich nach dem Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer im Kalenderjahr bezieht (Jahresarbeitslohn).
Es kann ja sein, daß 2016 gar keine LSt anfällt, trotz Abfindung. Wie ich das FA so kenne, wird es die Bescheinigung 2015 hocherfreut z.K. nehmen und die LSt 2015 entsprechend festsetzen. Dann müsste man über die Rechtsbehelfe sein Recht suchen, das muss ja nicht sein.

Bsp. aus dem "Elster-Forum" Ende Vertrag 31.12.14, Prozess, Abfindung 07.2015:

https://www.elster.de/anwenderforum/sho ... -eintragen
Nun habe ich eine Lohnsteuerbescheinigung von diesem Arbeitgeber erhalten in der folgendes steht:

10. Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre (ohne 9.) und ermäßigt besteuerte Entschädigungen | 3.000,00
11. Einbehaltene Lohnsteuer von 9. und 10. | 420,00
12. Einbehaltener Solidaritätszuschlag von 9. und 10. | 23,10
...
Das gehört in deine Anlage N, Seite 3 ab Zeile 17
tomtom4645
Topicstarter

Re: Abfindung brutto statt netto - Konflikt mit FA und ALG 1

Beitrag von tomtom4645 »

Was muss denn da repariert werden? Die Eintragung ist doch korrekt. Und wenn nach Stkl. I, II, III oder IV versteuert wurde, dann ist es auch korrekt, dass keine Steuern für die Einmalzahlung abgeführt wurden (§ 39b Abs. 3 EStG).
Der Betrag wurde ja eben nicht vom AG versteuert, sondern Brutto ausgezahlt. Die einzige Eintragung auf der LSt-Bescheinigung ist in Zeile 3 zu finden (Bruttobetrag). Ausserdem hat mir der AG ja schriftlich mitgeteilt, dass er den Betrag nicht versteuern konnte, weil er meine Einnahmen in 2016 nicht abschätzen kann.


Die LSt-Bescheinigung lautet auf das Jahr 2016. Der Betrag ist auch erst 2016 gezahlt worden. Die Steuererklärung für 2015 ist bereits abgegeben.

Habe heute morgen mit dem FA telefoniert. Ich soll den gerichtlichen Vergleich der nächsten Steuererklärung beifügen. Dann würde das FA es als Einmalzahlung (Abfindung/Entschädigung) anerkennen und ermäßigt besteuern. Eventuell soll ich in einem Anschreiben nochmal auf den Sachverhalt hinweisen. Dann gäbe es keine Probleme.
hambre
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Re: Abfindung brutto statt netto - Konflikt mit FA und ALG 1

Beitrag von hambre »

Zum "Jahresarbeitslohn" 2015 gehört die sonstige Zuwendung, die erst 2016 "bezogen" wurde nach § 38a jedenfalls nicht.
Das habe ich auch nicht behauptet. Die Zahlung gehört natürlich zum Jahresarbeitslohn 2016.
Der Betrag wurde ja eben nicht vom AG versteuert, sondern Brutto ausgezahlt.
Das ist etwas missverständlich. Der Betrag wurde vom AG versteuert und dabei hat er festgestellt, dass eine Steuer in Höhe von 0€ anfällt. Dieses Ergebnis ist auch korrekt.
Dann würde das FA es als Einmalzahlung (Abfindung/Entschädigung) anerkennen und ermäßigt besteuern. Eventuell soll ich in einem Anschreiben nochmal auf den Sachverhalt hinweisen. Dann gäbe es keine Probleme.
Nach meiner Einschätzung erfolgt keine ermäßigte Besteuerung. Eine ermäßigte Besteuerung ist nur dann möglich, wenn die Abfindung höher ist als der wegfallende Arbeitslohn. Das dürfte bei den hier beschriebenen Verhältnissen nicht gegeben sein. Aus diesem Grund hat auch der AG die Abfindung zu Recht nicht ermäßigt besteuert.

Insgesamt bleibe ich dabei, dass die Versteuerung durch den AG und die Eintragungen auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung völlig korrekt erfolgt sind.
tomtom4645
Topicstarter

Re: Abfindung brutto statt netto - Konflikt mit FA und ALG 1

Beitrag von tomtom4645 »

Dann verstehe ich aber das Schreiben meines ehemaligen Arbeitgebers nicht:
Sehr geehrter Herr xxxxx,
anbei erhahlten Sie Ihre Abrechnung Ihrer aufgrund des Vergleiches vom 15.01.16 verhandelten Abfindung in Höhe von brutto Euro 6500 Euro.
Bitte beachten Sie, dass hierfür von Seiten des Arbeitgebers keine Lohnstsuer berechnet werden konnte, da Ihre voraussichtlichen Einkünfte für das Jahr 2016 nicht von uns beurteilt werden können.
Somit kommt es hier unter Umständen zu einer Nachversteuerung im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016.
Wir bitten Sie das dringend zu beachten.
..........
freemont
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Re: Abfindung brutto statt netto - Konflikt mit FA und ALG 1

Beitrag von freemont »

tomtom4645 hat geschrieben:Dann verstehe ich aber das Schreiben meines ehemaligen Arbeitgebers nicht:
Sehr geehrter Herr xxxxx,
anbei erhahlten Sie Ihre Abrechnung Ihrer aufgrund des Vergleiches vom 15.01.16 verhandelten Abfindung in Höhe von brutto Euro 6500 Euro.
Bitte beachten Sie, dass hierfür von Seiten des Arbeitgebers keine Lohnstsuer berechnet werden konnte, da Ihre voraussichtlichen Einkünfte für das Jahr 2016 nicht von uns beurteilt werden können.
Somit kommt es hier unter Umständen zu einer Nachversteuerung im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016.
Wir bitten Sie das dringend zu beachten.
..........

Wenn sich alles 2016 abspielt, ist das doch schlüssig.

Es gibt doch Abfindungsrechner im Web. Wenn Sie ausser der Abfindung 2016 kein Arbeitseinkommen haben ist das bei 6.500 EUR steuerfrei. verdienen Sie dagegen z.B. 20.000 EUR, würden knapp 1.800 EUR LSt, Soli, KiSt für die Abfindung anfallen.

Da bleibt, je nachdem wie sich das zu versteuernde Einkommen tatsächlich ergibt, bloß 2017 zu prüfen, ob das FA richtig gerechnet hat.
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