Vermietete ETW selber nutzen, Steuerliche behandlung

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ILEMax
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Vermietete ETW selber nutzen, Steuerliche behandlung

Beitrag von ILEMax »

Hallo *all,
angenommen Herr A kaufte 2015 eine ETW in einer grossen Stadt.
Er hat Sie an seine Tochter vermietet für 70% der ortsüblichen Miete.
Der Kauf wurde bei der Steuererklährung angegeben, die Miete auch.

Nun muß A selber für ca. 2 Jahre in diese Stadt ziehen (wegen Arbeit).
Kann er in seine Wohnung ziehen und dafür die Miete seiner Tochter entfallen lassen.
(Beide wohnen dann dort, sie aber Mietfrei)

Muß A das, was er beim Kauf absetzen konnte und die Abschreibung die er 2016 ansetzt 'zurückdrehen'?
Was ist dann mit den Mieteinnamen, kann er die auch zurückdrehen
Wie wäre hier die Rechtslage?

Danke
der ILEMax
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Re: Vermietete ETW selber nutzen, Steuerliche behandlung

Beitrag von ILEMax »

Ergänzung:
Wenn A nur von Montag bis Freitag in der Wohnung ist (WE fährt er zu seinem jetzigen Wohnsitz zu seiner Frau,
ist das dann auch Eigennutzung oder gibt es da andere Bezeichnungen?)
ILEMax
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Re: Vermietete ETW selber nutzen, Steuerliche behandlung

Beitrag von ILEMax »

Die Frage wurde sehr nett un umfangreich hier https://www.vermieter-forum.com/threads ... ost-209557 beantwortet, vielen Dank!
der ILEMax
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