Als Telearbeiter Dienstreise oder Entfernungspauschale????

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krille
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Als Telearbeiter Dienstreise oder Entfernungspauschale????

Beitrag von krille »

Hallo,

ich arbeite im öffentlichen Dienst in Hannover und bin vor kurzem nach Bremen gezogen. Mein Dienstherr hat es mir nun genehmigt, zu Hause ein Arbeitszimmer einzurichten und von dort aus 3 Tage die Woche zu arbeiten (Telearbeit).

Die anderen 2 Tage fahre ich jede Woche nach Hannover, um in meiner Dienststelle an meinem Arbeitsplatz zu arbeiten.

Rechtliche Grundlage der Bewilligung ist die Vereinbarung zwischen der Nds. Landesregierung und den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften über "Telearbeit in der Landesverwaltung" vom 14.12.2004. (Vereinbarung gemäß § 81 NPersVG über Telearbeit in der Landesverwaltung).

Wie ist die Rechtslage? Sind die Fahrten, die ich zweimal die Woche zu meiner Dienststelle nach Hannover fahre als Dienstreisen gegenüber dem Finanzamt bei der Steuererklärung oder sind das "nur" fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte????

Lieben Gruß
Ronny1958
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Re: Als Telearbeiter Dienstreise oder Entfernungspauschale??

Beitrag von Ronny1958 »

Das sollte sich doch wohl aus der
Vereinbarung zwischen der Nds. Landesregierung und den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften über "Telearbeit in der Landesverwaltung" vom 14.12.2004. (Vereinbarung gemäß § 81 NPersVG über Telearbeit in der Landesverwaltung).
Diese müßten Sie mal durchschauen.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
krille
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Re: Als Telearbeiter Dienstreise oder Entfernungspauschale??

Beitrag von krille »

Ronny1958 hat geschrieben:Das sollte sich doch wohl aus der
Vereinbarung zwischen der Nds. Landesregierung und den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften über "Telearbeit in der Landesverwaltung" vom 14.12.2004. (Vereinbarung gemäß § 81 NPersVG über Telearbeit in der Landesverwaltung).
Diese müßten Sie mal durchschauen.
Das habe ich bereits, da steht diesbezüglich nichts.

Definition
3.1 Alternierende Telearbeit liegt vor, wenn Be-
schäftigte ihre individuelle regelmäßige Arbeitzeit
teilweise zu Hause (häusliche Arbeitsstätte) und
teilweise in der Dienststelle (betriebliche Arbeits-
stätte) erbringen. Die Telearbeitenden werden
dabei durch Geräte und Einrichtungen der de-
zentralen Informationsverarbeitungs- oder Kom-
munikationstechnik unterstützt. Die häusliche
Arbeitsstätte ist mit der Dienststelle online ver-
bunden.
webelch
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Re: Als Telearbeiter Dienstreise oder Entfernungspauschale??

Beitrag von webelch »

Wenn ich dort für beide Örtlichkeiten Arbeitsstätte lese, würde ich die Fahrten auch so steuerlich werten wollen.
Tom998
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Re: Als Telearbeiter Dienstreise oder Entfernungspauschale??

Beitrag von Tom998 »

Siehe anderes Forum. Crossposting ist übrigens nicht gerne gesehen.
krille
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Re: Als Telearbeiter Dienstreise oder Entfernungspauschale??

Beitrag von krille »

Sorry für das Crossposting.....war mir nicht bekannt.

Dann bitte meine Beiträge wieder löschen.
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