Pflegepauschale für gesetzlichen Betreuer?
Moderator: FDR-Team
Pflegepauschale für gesetzlichen Betreuer?
Hallo ihr Lieben,
Person T mit Partner pflegt, bei sich zu Hause, die Mutter M.
Person T ist ebenso Betreuer von M vom Gericht bestellt.
Die Pflegepauschale darf von Pflegenden ja nur in Anspruch genommen werden, wenn das Pflegegeld nicht direkt an sie geht und auch nicht an sie weiter geleitet wird als Bezahlung (habe ich zumindest so verstanden).
So wenn M jetzt das Pflegegeld zwar auf das eigene Konto bekommt, aber T als Betreuer das Geld verwaltet und abhebt weil M seit geraumer Zeit das Haus schon nicht mehr verlassen kann, wie sieht das dann bei der Steuer aus?
T kauft von dem Geld Lebensmittel, Pflegemittel, was M halt so braucht.
Steht T damit die Pflegepauschale zu?
Ich habe es so verstanden dass es nur wenn T das Geld als Bezahlung für die Pflege erhielte die Pflegepauschale nicht in Betracht käme.
M ist aber nicht mehr in der Lage überhaupt darum zu kümmern bzw. M ist nicht mehr im Hier und Jetzt und es ist gar kein Thema.
Wäre toll wenn ihr mir da ein bisschen was zu sagen könntet
LG
Person T mit Partner pflegt, bei sich zu Hause, die Mutter M.
Person T ist ebenso Betreuer von M vom Gericht bestellt.
Die Pflegepauschale darf von Pflegenden ja nur in Anspruch genommen werden, wenn das Pflegegeld nicht direkt an sie geht und auch nicht an sie weiter geleitet wird als Bezahlung (habe ich zumindest so verstanden).
So wenn M jetzt das Pflegegeld zwar auf das eigene Konto bekommt, aber T als Betreuer das Geld verwaltet und abhebt weil M seit geraumer Zeit das Haus schon nicht mehr verlassen kann, wie sieht das dann bei der Steuer aus?
T kauft von dem Geld Lebensmittel, Pflegemittel, was M halt so braucht.
Steht T damit die Pflegepauschale zu?
Ich habe es so verstanden dass es nur wenn T das Geld als Bezahlung für die Pflege erhielte die Pflegepauschale nicht in Betracht käme.
M ist aber nicht mehr in der Lage überhaupt darum zu kümmern bzw. M ist nicht mehr im Hier und Jetzt und es ist gar kein Thema.
Wäre toll wenn ihr mir da ein bisschen was zu sagen könntet
LG
Re: Pflegepauschale für gesetzlichen Betreuer?
Was ist mit "Pflegepauschale" gemeint? Eine Leistung der Pflegekasse? Eine steuerliche Regelung?
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Re: Pflegepauschale für gesetzlichen Betreuer?
Grüße, Susanne
Re: Pflegepauschale für gesetzlichen Betreuer?
Danke für die Antworten.
M hat nach der Reform Pflegestufe 4 (Alt PS3).
Den Pflegepauschalbetrag von ich glaube 924€ aktuell,den meine ich.FM hat geschrieben:Was ist mit "Pflegepauschale" gemeint? Eine Leistung der Pflegekasse? Eine steuerliche Regelung?
Re: Pflegepauschale für gesetzlichen Betreuer?
Ab 2017 gibt es Pflegegrade. Pflegestufe 4 gab es nicht, oder meinen Sie Pflegegrad 4?
Pflegepauschbetrag v. 924,- gab es ab Pflegestufe 3 bzw. jetzt Pflegegrad 4.
Pflegepauschbetrag v. 924,- gab es ab Pflegestufe 3 bzw. jetzt Pflegegrad 4.
Re: Pflegepauschale für gesetzlichen Betreuer?
Danke für die Antwort.
Also mit Pflegegrad 4 könnte T den Pflegepauschalbetrag mit guten Chancen das er auch vom Finanzamt anerkannt wird mit angeben unter den oben genannten Voraussetzungen?
LG
Ja genau, Entschuldigung ehemaliger Pflegestufe 3 und jetzt Pflegegrad 4.Opa hat geschrieben:Ab 2017 gibt es Pflegegrade. Pflegestufe 4 gab es nicht, oder meinen Sie Pflegegrad 4?
Pflegepauschbetrag v. 924,- gab es ab Pflegestufe 3 bzw. jetzt Pflegegrad 4.
Also mit Pflegegrad 4 könnte T den Pflegepauschalbetrag mit guten Chancen das er auch vom Finanzamt anerkannt wird mit angeben unter den oben genannten Voraussetzungen?
LG
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Re: Pflegepauschale für gesetzlichen Betreuer?
Der Pflegepauschbetrag wird nicht 1:1 ausgezahlt, sondern er verringert das zu versteuernde Einkommen. Bei einem persönlichen Einkommenssteuersatz von z.B. 17% (Jahresbrutto ca. 40.000€) bewirken 924€ Minderung also eine Steuererstattung von ca. 160€.
Grüße, Susanne
Re: Pflegepauschale für gesetzlichen Betreuer?
Okay,danke für die ErklärungSusanneBerlin hat geschrieben:Der Pflegepauschbetrag wird nicht 1:1 ausgezahlt, sondern er verringert das zu versteuernde Einkommen. Bei einem persönlichen Einkommenssteuersatz von z.B. 17% (Jahresbrutto ca. 40.000€) bewirken 924€ Minderung also eine Steuererstattung von ca. 160€.
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