Verjährungsfrist bei Vermietungseinkünften

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gerhard25
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Verjährungsfrist bei Vermietungseinkünften

Beitrag von gerhard25 »

Hallo,

für Arbeitnehmer A bestand bis zur Anschaffung einer Wohnimmobilie keine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung. Die Immobilie wurde im Jahr 2008 gekauft und vermietet. Im Jahr 2014 wurde die Immobilie verkauft. Es wurde versäumt, die damit im Zusammenhang stehenden Einnahmen und Ausgaben in den ESt-Erklärungen anzugeben.

Für welche Steuerjahre könnte das Finanzamt jetzt A noch nachträglich zur Abgabe der ESt-Erklärung auffordern?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
bavarian tax collector
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Re: Verjährungsfrist bei Vermietungseinkünften

Beitrag von bavarian tax collector »

Für die Jahre 2008 bis 2014, denn es wird geprüft werden müssen, ob durch das Verschweigen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Steuern hinterzogen wurden!

taxpert
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gerhard25
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Re: Verjährungsfrist bei Vermietungseinkünften

Beitrag von gerhard25 »

Vielen Dank!

Angenommen, in allen Jahren wären die V+V-Einkünfte negativ. Mit welchen Sanktionen müsste A dann trotzdem rechnen?
hambre
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Re: Verjährungsfrist bei Vermietungseinkünften

Beitrag von hambre »

Mit welchen Sanktionen müsste A dann trotzdem rechnen?
Mit keinen, da dann keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht.
bavarian tax collector
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Re: Verjährungsfrist bei Vermietungseinkünften

Beitrag von bavarian tax collector »

Für 2014 wird -wahrscheinlich!- die Pflicht zur Abgabe bestanden haben!

taxpert
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hambre
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Re: Verjährungsfrist bei Vermietungseinkünften

Beitrag von hambre »

Aber nicht wegen der Einkünfte aus V+V, sondern wegen mutmaßlichen Spekulationsgewinns.
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