GK-Prämienvorauszahlung 2,5 Jahr im Voraus / Anerkennung FA

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monter
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GK-Prämienvorauszahlung 2,5 Jahr im Voraus / Anerkennung FA

Beitrag von monter »

Guten Tag zusammen,

der Steuerzahler sz ist Selbstständig. sz hat im im Jahr x seine GKV-Prämien um 2,5 Jahre im voraus bezahlt, um seine ESt zu mindern.

Aus verschiedenen Gründen hat sich, im Einverständnis zwischen X und der GK, die Prämienhöhe mittlerweile geändert.

sz hat daher die GK gebeten, auch die korrigierten Prämienhöhen ans Finanzamt FA zu melden. Die GK hat sz daraufhin erklärt, dass sie das grundsätzlich nicht machen können/wollen/tun und dass die GK an das FA ohnehin nur jährlich die Zahlungen von sz an die GK melden, jedoch nicht die Höhe der Prämie. Das findet sz verwunderlich. Woher will das FA dann wissen, ob die Vorauszahlung sich wirklich nur auf 2,5 Jahre im voraus bezog? Theoretisch hätte sz ja viel zu viel vorauszahlen könne, um seine ESt zu mindern.

Über Aufklärung würde ich mich freuen!

Besten Dank und Grüße
Monter
hambre
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Re: GK-Prämienvorauszahlung 2,5 Jahr im Voraus / Anerkennung

Beitrag von hambre »

Bei der Meldung der Beiträge durch die GK an das FA handelt es sich um ein automatisiertes Verfahren mit vorgegebener Datenstruktur. Gemeldet werden nur die im jeweiligen Jahr gezahlten Gesamtbeiträge und ggf. die Erstattungen.
monter
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Re: GK-Prämienvorauszahlung 2,5 Jahr im Voraus / Anerkennung

Beitrag von monter »

hambre hat geschrieben:Bei der Meldung der Beiträge durch die GK an das FA handelt es sich um ein automatisiertes Verfahren mit vorgegebener Datenstruktur. Gemeldet werden nur die im jeweiligen Jahr gezahlten Gesamtbeiträge und ggf. die Erstattungen.
Das hab ich bereits in meinem ersten Beitrag geschrieben!

Die Schlusfolgerung bzw. Frage die ich daraus abgeleitet habe, ist das Theme dieses Topics:
Das findet sz verwunderlich. Woher will das FA dann wissen, ob die Vorauszahlung sich wirklich nur auf 2,5 Jahre im voraus bezog? Theoretisch hätte sz ja viel zu viel vorauszahlen könne, um seine ESt zu mindern.
RGSilberer
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Re: GK-Prämienvorauszahlung 2,5 Jahr im Voraus / Anerkennung

Beitrag von RGSilberer »

Nicht jeder Einzelfall kann mit einem automatisierten Verfahren abgedeckt werden.

Außerdem unterschreibt der Steuerpflichtige für seine wahrheitsgemäßen Angaben.
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