Rechnung mit anderem Namen beim Finanzamt einreichen?

Moderator: FDR-Team

monter
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Rechnung mit anderem Namen beim Finanzamt einreichen?

Beitrag von monter »

Hi,

x hatte zeitweise die Marotte, Datenschutz im Internet extrem zu betreiben. Das ging so weit, dass er an die Klingel einen zweiten Namen geklebt hat und bei (Wortsperre: Firmename) auf ein Pseudonym bestellt hat.

Dummerweise war ein Teil der Bestellungen Literatur und Hartwaren für seine selbstständige Tätigkeit. die Beträge wurden von x's Privatkonto abgebucht (wie auch alle anderen Geschäftsausgaben). x hat damals an das Finanzamt gar nicht gedacht, als er mit dem Pseudonym gearbeitet hat.

Kann x die Rechnungen die auf sein Pseudonym lauten beim FA einreichen? Es geht um die ESt-Erklärung und um die USt-Erklärung (Vorsteuer). Kann das FA die Rechnungen wegen des Pseudonyms zurückweisen?

Das Gesamtvolumen der Rechnungen auf das Pseudonym umfasst einen kleinen bis mittleren dreistelligen Betrag.

PS: Künftig bestellt x nur noch auf seinen richtigen Namen! ;)

Grüße
Monter
rabenthaus
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Re: Rechnung mit anderem Namen beim Finanzamt einreichen?

Beitrag von rabenthaus »

Nein
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
Jutta
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Re: Rechnung mit anderem Namen beim Finanzamt einreichen?

Beitrag von Jutta »

Also meine Steuerberaterin hat mich besonders darauf hingewiesen, dass Rechnungen, bei denen ich die Vorsteuer geltend machen möchte, unbedingt auch auf meinen Namen lauten sollten, da das Finanzamt besonders bei der Vorsteuer da sehr genau hinschauen würde.
Ist das nicht so ?
(Dabei hatte ich auch noch keine Probleme, wenn die Rechnung auf den Namen meines Mannes gelautet hatte ... )
Gruß
Jutta
Froggel
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Re: Rechnung mit anderem Namen beim Finanzamt einreichen?

Beitrag von Froggel »

rabenthaus hat geschrieben:Nein
Das gilt jetzt als Antwort für welche der beiden Fragen?
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
Opa
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Re: Rechnung mit anderem Namen beim Finanzamt einreichen?

Beitrag von Opa »

Also ESt.-rechtlich sehe ich kein Problem. Zahlung kann durch Kto.-Auszüge belegt werden. Aber die VSt. kann m.E. nicht gezogen werden, da die Rg. nicht auf den Namen des Unternehmers bzw. der Fa. lautet.
rabenthaus
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Re: Rechnung mit anderem Namen beim Finanzamt einreichen?

Beitrag von rabenthaus »

Hallo

das sollte die Antwort auf die erste Frage sein. Ich dachte damit hätte sich der Rest von selber erledigt. Rechnungen auf fremden Namen kann man zwar gerne einreichen, aber sie werden nicht berücksichtigt. Das gilt sowohl für Umsatzseteuer, als auch Einkommensteuer.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
RGSilberer
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Re: Rechnung mit anderem Namen beim Finanzamt einreichen?

Beitrag von RGSilberer »

rabenthaus hat geschrieben:Hallo

das sollte die Antwort auf die erste Frage sein. Ich dachte damit hätte sich der Rest von selber erledigt. Rechnungen auf fremden Namen kann man zwar gerne einreichen, aber sie werden nicht berücksichtigt. Das gilt sowohl für Umsatzseteuer, als auch Einkommensteuer.
Das sehe ich ganz genauso!

Das ist im übrigen auch im gewerblichen Bereich so.
1. Punkt der Rechnungsprüfung ist, ob die eigene Adresse richtig ist.
Opa
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Re: Rechnung mit anderem Namen beim Finanzamt einreichen?

Beitrag von Opa »

Wie gesagt, bei der ESt. sehe ich das anders (s.a. abgekürzter Zahlungsweg).
rabenthaus
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Re: Rechnung mit anderem Namen beim Finanzamt einreichen?

Beitrag von rabenthaus »

Opa hat geschrieben:Wie gesagt, bei der ESt. sehe ich das anders (s.a. abgekürzter Zahlungsweg).
Verzeihung, aber wieso sollte das etwas an den ausgestellten Rechnungen ändern? Die Rechnung muss auf denjenigen lauten der zahlungspflichtig ist. Man kann zwar ohne Probleme für jemand anderen bezahlen, aber dann braucht man halt zwei Rechnungen.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
Opa
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Re: Rechnung mit anderem Namen beim Finanzamt einreichen?

Beitrag von Opa »

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