Dienstwagen und Eigenanteil

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prof_haase
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Dienstwagen und Eigenanteil

Beitrag von prof_haase »

Hallo,

mal eine Frage….

Also, Arbeitnehmer AN bekommt die Möglichkeit einen Dienstwagen zu bekommen. Den versteuert er nach der 1% Regel. Sagen wir mal, GW Vorteil sind 800€, die er versteuerten muss. Nun zahlt AN aber noch 300€ aus eigener Tasche dazu. Damit ist der GW Vorteil nur noch 500€, die er dann versteuern muss, korrekt?

AN kann diese 300€/mtl. ja im Antrag auf Lohnsteuerermäßigung als Werbungskosten mtl. geltend machen, oder?
Der AG von AN führt ja die Steuer für 800€/mtl. direkt ab und AN macht 300€/mtl. als Werbungskosten geltend, korrekt?

Nach dem Urteil vom BFH VI R 2/15 und VI R 49/14 müsste das so sein?

Ist das so?

Danke

Gruß
Haase
hambre
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Re: Dienstwagen und Eigenanteil

Beitrag von hambre »

Eigentlich sollte der AG das bereits berücksichtigen und nur die Steuer für 500€ abführen.
prof_haase
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Re: Dienstwagen und Eigenanteil

Beitrag von prof_haase »

Hallo,

mal eine weitere Frage dazu.

Also, der BFH hat mit seinen Urteilen aus Nov 16 (VI R 2/15 und VI R 49/14) ja festgelegt, dass der Eigenanteil am Dienstwagen ja den GW Vorteil mindert. So, für das BSP unten war es ja so, dass der GW Vorteil 800€ beträgt, der Eigenanteil 300€. Somit bleibt der zu versteuernde GW Vorteil ja 500€.

Wo kommen die 300€ her?
Damit der GW Vorteil um diese 300€ gemildert werden kann, werden diese 300€ dann vom Netto- oder Bruttogehalt des AN abgezogen?

Danke

Gruß

Haase
Tom998
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Re: Dienstwagen und Eigenanteil

Beitrag von Tom998 »

Vom Netto natürlich, wie denn sonst? Wenn der AG z.B. 4.000 netto ohne Eigenanteil an den AN auszuzahlen hätte und der AN dem AG 300 Eigenanteil schuldet, wird aufgerechnet und dem AN werden 3.700 ausgezahlt.
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