früherer Kleinunternehmer fordert rückwirkend USt

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habibi809
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früherer Kleinunternehmer fordert rückwirkend USt

Beitrag von habibi809 »

Hallo zusammen,

ich weiß nicht, ob dies das richtige Unterforum für meine Frage ist - ggf. bitte verschieben!

Frage:
Darf ein früherer Kleinunternehmer rückwirkend Umsatzsteuer nachfordern?

Beispiel hierzu:
Kleinunternehmer schreibt Rechnungen mit Hinweis, dass auf einen Ausweis der USt nach § 19 UStG verzichtet wird.
Nun kommt auf einmal ein Schreiben, dass er für seine bisherigen Rechnungen rückwirkend die MWSt fordert - ihm ist nicht bewusst gewesen, dass er kein Kleinunternehmer mehr war.

Geht das einfach so unkompliziert?
SusanneBerlin
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Re: früherer Kleinunternehmer fordert rückwirkend USt

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

an wen gingen die Rechnungen, Verbraucher oder Unternehmer?
Was geht aus dem Vertrag/Angebot/Bestellung hervor, aufgrund dessen die Rechnung gestellt wird, mit oder ohne MWSt oder ist ein fixer Endpreis genannt?

Grundsätzlich: Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, aber wenn ein bestimmter Preis vereinbart war, kann man den nicht nachträglich erhöhen. Insbesondere Verbrauchern gegenüber ist die Angabe inklusive MWSt. verpflichtend.
Grüße, Susanne
khmlev
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Re: früherer Kleinunternehmer fordert rückwirkend USt

Beitrag von khmlev »

Wenn der Rechnungsempfänger Verbraucher ist, bedeutet die Nachforderung ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, da der (Brutto-)Endpreis vor Auftragserteilung zu benennen ist. Nachträgliche Preiserhöhungen sind rechtlich nicht durchzusetzen. Freiwillig dürften Privatpersonen diese Mehrkosten natürlich bezahlen.

Ist der Rechnungsempfänger Unternehmer, dürfen korrigierte Rechnungen verschicken werden, da die Rechnungsempfänger den Umsatzsteueranteil als Vorsteuer geltend machen dürfen. Sie haben daher keine finanziellen Nachteile.
Gruß
khmlev
- out of order -
lottchen
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Re: früherer Kleinunternehmer fordert rückwirkend USt

Beitrag von lottchen »

khmlev hat geschrieben: Ist der Rechnungsempfänger Unternehmer, dürfen korrigierte Rechnungen verschicken werden, da die Rechnungsempfänger den Umsatzsteueranteil als Vorsteuer geltend machen dürfen. Sie haben daher keine finanziellen Nachteile.
Also bei reinen Wohnhäusern (mit denen ich zu tun habe) kann ich keine Vorsteuer geltend machen, obwohl Rechnungsempfänger eine GmbH ist. Diese Objekte sind bei mir schlicht und einfach nicht optiert (es zahlt auch keiner der Mieter MwSt.). In dem Fall hätte der Unternehmer schon einen 19%-Nachteil.
deGier
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Re: früherer Kleinunternehmer fordert rückwirkend USt

Beitrag von deGier »

Selbstverständlich darf die Umsatzsteuer nachgefordert werden.
Und selbstverständlich darf die Forderung folgenlos ignoriert werden.
habibi809
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Re: früherer Kleinunternehmer fordert rückwirkend USt

Beitrag von habibi809 »

Erst mal vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

In meinen Beispiel gehe ich davon aus, dass der Kleinunternehmer rückwirkend bei all seinen Kunden (Verbrauchern und Firmen) die Mehrwertsteuern nachfordert.

Bei Verbrauchern ist also die rückwirkende Nachforderung von MWSt nicht zulässig.

Bei Firmen (z. B. GmbH) ist die rückwirkende Nachforderung von MWSt zulässig - die Firma kann dann die MWSt ja wieder als Vorsteuer geltend machen.

Ist aber trotzdem seltsam, dass der Fehler des Kleinunternehmers bei Verbrauchern und Firmen so unterschiedliche Folgen hat.
SusanneBerlin
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Re: früherer Kleinunternehmer fordert rückwirkend USt

Beitrag von SusanneBerlin »

Wieso ist das verwunderlich? Erstens kann sich der Verbraucher die Mehrwertsteuer nicht zurückholen, und zweitens: wie würden Sie es finden, wenn sie sich privat etwas kaufen, z.B. einen Fernsehen für 800€, und 6 Monate später kommt der Verkäufer auf Sie zu und sagt: Sorry, ich hab die Umsatzsteuer vergessen. Macht Ihnen doch sicher nichts aus, dass Sie nochmal 150€ draufzahlen.

Mich wundert, dass man überhaupt auf die Idee kommt, von Verbrauchern eine Nachzahlung zu fordern.
Grüße, Susanne
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