KFZ-Steuer für abgemeldetes Fahtzeug?

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HONDO24
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KFZ-Steuer für abgemeldetes Fahtzeug?

Beitrag von HONDO24 »

Ich meldete am 04.10.17 meinen Wagen XY ab, wegen abgelaufenem TÜV. ( was ich in einem anderen Threat schon beschrieb). Für diesen bezahlte ich die Steuern monatlich. Die letzte Zahlung war im September, da ich ihn ja im Oktober abmeldete. Die Nummernschilder ließ ich Reservieren, weil ich diesen nächstes Jahr wieder zulassen will.
Nun kaufte ich mir diesen Monat einen anderen PKW,da ich auf ein Auto angewiesen bin. Zwei Wochen später bekam ich dann den Steuerbescheid für diesen PKW. Diese soll laut Schreiben am 30.11 eingezogen werden. Ich überwieß aber nach Rücksprache mit dem Zollamt XX schon einen Teil der Steuern, das es am Monatsende nur noch die Hälfte ist die eingezogen wird. Gestern bekam ich ein Schreiben vom Hauptzollamt, das die Steuern für den ABGEMELDETEN Wagen XY noch nicht bezahlt sei und ich solle 70€ und einen Versäumniszuschlag von 16,50€ zahlen! ( 86,50€).Der Wagen XY,für den diese Steuer sein soll ist doch schon seit 04.10.2017 abgemeldet! Erhielt bisher auch noch kein Schreiben über die Abmeldung!

Wie ist die Rechtslage?
Zuletzt geändert von ktown am 19.11.17, 10:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Rabenwiese
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Re: KFZ-Steuer für abgemeldetes Fahtzeug?

Beitrag von Rabenwiese »

Erhielt bisher auch noch kein Schreiben über die Abmeldung!
Evtl. ist da etwas unter gegangen und der Steuerstelle geht es ebenso.

Für ein abgemeldetes Fahrzeug werden keine Steuern erhoben. Diese werden Taggenau berechnet.

Da hilft erst einmal nur informieren weiter. Ich denke, sofern dem Fiskus nur keine Abmeldebestätigung vorliegt, wird der ganze Kram aufgehoben.
HONDO24
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Re: KFZ-Steuer für abgemeldetes Fahtzeug?

Beitrag von HONDO24 »

OK. Mein abgemeldeter Wagen kostete im Jahr 302€ Steuern. Vereinbarte aber mit dem Zollamt Ratenzahlung a.30€ monatlich. Zahlte auch im vorigen Jahr jeden Monat 30€ und Schlußrate 32€
In dem Schreiben vom Zollamt steht:
KFZ-Steuer für XX-XX XXX für die Zeit vom 05.06.2017 bis zum 04.06.2018 EURO 70,oo
Säumniszuschlag dazu EURO 16,50
Insgesamt sofort zu zahlen Euro 86,50
SusanneBerlin
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Re: KFZ-Steuer für abgemeldetes Fahtzeug?

Beitrag von SusanneBerlin »

Wir können Ihnen aus der Ferne nicht sagen, was schiefgelaufen ist. Sie waren doch auch in der Lage, wegen der Steuern für Ihr neues Auto mit dem Zollamt Rücksprache zu halten. Rufen Sie dieselbe Telefonnummer noch einmal an, und klären Sie das mit der Steuerforderung für das alte Auto.
Grüße, Susanne
Tastenspitz
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Re: KFZ-Steuer für abgemeldetes Fahtzeug?

Beitrag von Tastenspitz »

HONDO24 hat geschrieben:OK. Mein abgemeldeter Wagen kostete im Jahr 302€ Steuern. Vereinbarte aber mit dem Zollamt Ratenzahlung a.30€ monatlich. Zahlte auch im vorigen Jahr jeden Monat 30€ und Schlußrate 32€
In dem Schreiben vom Zollamt steht:
KFZ-Steuer für XX-XX XXX für die Zeit vom 05.06.2017 bis zum 04.06.2018 EURO 70,oo
Säumniszuschlag dazu EURO 16,50
Insgesamt sofort zu zahlen Euro 86,50
Mal von der Mathematik abgesehen sieht das nach Fehlenden Raten irgendwann im Jahr aus. Nachfragen.
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