Spekulationssteuer für geerbte Schulden

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Hanomag
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Spekulationssteuer für geerbte Schulden

Beitrag von Hanomag »

Angenommen ein Erblasser hinterlässt ein vermietetes Haus, das zu 50 % mit Schulden belastet ist. Der Erbe will dieses Haus behalten und hat deshalb durch die Übernahme der Schulden einen entgeltlichen Erwerb.

Führt dieser entgeltliche Erwerb zum Neustart der 10jährigen Spekulationsfrist?

Wenn ja, gilt diese nur anteilig für den entgeltlich erworbenen Anteil?
hambre
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Re: Spekulationssteuer für geerbte Schulden

Beitrag von hambre »

Der Erbe will dieses Haus behalten und hat deshalb durch die Übernahme der Schulden einen entgeltlichen Erwerb.
Wie kommst Du da drauf? Die Schulden sind doch auch geerbt.
Führt dieser entgeltliche Erwerb zum Neustart der 10jährigen Spekulationsfrist?
Es handelt sich nicht um einen entgeltlichen Erwerb.
Hanomag
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Re: Spekulationssteuer für geerbte Schulden

Beitrag von Hanomag »

hambre hat geschrieben: Die Schulden sind doch auch geerbt.
So dachte ich bisher auch.
hambre hat geschrieben:Wie kommst Du da drauf?
Nun, ich fand in meinem Steuerratgeber, der eigentlich sehr zuverlässig ist, folgenden Text:
Steuertipps der akademischen ArbGem hat geschrieben: Teilentgeltlicher Erwerb

Komplizierter wird die Betrachtung der Spekulationsfrist, wenn eine Immobilie teilweise unentgeltlich und teilweise gegen Zahlung eines Kaufpreises oder einer gleichwertigen Zahlung übertragen wurde.

Solche Konstellationen treten häufig auf, wenn eine Immobilie im Rahmen der Erbauseinandersetzung oder bei einer vorweggenommenen Erbfolge übertragen wird. Oft werden mit der Immobilie auch Verbindlichkeiten übernommen oder Geschwister erhalten eine Ausgleichszahlung, ein sogenanntes Gleichstellungsgeld.

Bei Erbauseinandersetzungen übernimmt nicht selten ein Erbe eine Immobilie aus der Erbmasse und zahlt den Miterben eine Abfindung für den Verzicht auf deren Anteil. In allen geschilderten Fällen wird für Zwecke der Besteuerung von einem sogenannten teilentgeltlichen Erwerb ausgegangen. Das bedeutet, dass ein Teil der Immobilie ohne Gegenleistung den Eigentümer wechselte und ein Teil gegen Zahlung eines Kaufpreises erworben wurde.

Diese Übertragungen können ungewollte Konsequenzen nach sich ziehen: Hat der vorherige Eigentümer die Immobilie weniger als zehn Jahre besessen, liegt bei ihm eine steuerpflichtige Veräußerung innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist vor. Für den Erwerber bedeutet das zugleich, dass die Spekulationsfrist für den entgeltlich erworbenen Anteil der Immobilie neu beginnt.

Beispiel:

Die Eltern übertragen eine vermietete Immobilie im Wert von 1.000.000,00 €, die sie selbst seit 15 Jahren besitzen, auf den Sohn. Der Sohn übernimmt dabei ein Restdarlehen von 500.000,00 €.

Mit der Übernahme der Verbindlichkeit erwirbt der Sohn 50 % der Immobilie entgeltlich. Für diese 50 % beginnt die Zehnjahresfrist nach § 23 EStG mit dem Tag der Übertragung auf den Sohn von Neuem. Konsequenz: Veräußert er innerhalb der nächsten zehn Jahre die Immobilie, muss er 50 % des Veräußerungserlöses versteuern. Wäre die Immobilie dagegen lastenfrei verschenkt worden, hätte der Sohn das Objekt sofort steuerfrei veräußern dürfen.
SusanneBerlin
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Re: Spekulationssteuer für geerbte Schulden

Beitrag von SusanneBerlin »

Bei einer Erbschaft handelt sich weder um entgeltlichen, noch um teilentgeltlichen Erwerb.
Der zitierte Text trifft auf den im Eingangsbeitrag vorgestellten Fall nicht zu.

Fragen Sie lieber einen Steuerberater aus Fleisch und Blut, der erklärt es Ihnen.
Grüße, Susanne
Carrington
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Re: Spekulationssteuer für geerbte Schulden

Beitrag von Carrington »

Hanomag hat geschrieben:
hambre hat geschrieben: Die Schulden sind doch auch geerbt.
So dachte ich bisher auch.
hambre hat geschrieben:Wie kommst Du da drauf?
Nun, ich fand in meinem Steuerratgeber, der eigentlich sehr zuverlässig ist, folgenden Text:
Steuertipps der akademischen ArbGem hat geschrieben: ...
Da geht es um die vorweggenommene Erbfolge (Erblasser lebt noch) oder die Erbauseinandersetzung. Beides liegt nicht vor, wenn man etwas erbt und keine Miterben auszahlen muss.
Hanomag
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Re: Spekulationssteuer für geerbte Schulden

Beitrag von Hanomag »

SusanneBerlin hat geschrieben:Bei einer Erbschaft handelt sich weder um entgeltlichen, noch um teilentgeltlichen Erwerb.
Dies gilt aber nicht für geleistete Auszahlungen an eventuelle Miterben und, was auch für mich neu ist, offensichtlich auch für übernommene Schulden.
SusanneBerlin hat geschrieben:Fragen Sie lieber einen Steuerberater aus Fleisch und Blut, der erklärt es Ihnen.
Der bin ich mir selbst. Und glaube mir, Steuerberater sind auch nur aus Fleisch und Blut und kochen auch nur mit Wasser. Ich sah da auch schon Böcke, die diese Herren geschossen haben. Aber wer keine Ahnung hat, merkt dies nicht und ist zufrieden.
Carrington hat geschrieben:Da geht es um die vorweggenommene Erbfolge (Erblasser lebt noch) oder die Erbauseinandersetzung. Beides liegt nicht vor, wenn man etwas erbt und keine Miterben auszahlen muss.
Du bist doch sicher der deutschen Sprache mächtig und kennst die Bedeutung von "oder"? Oder was verstehst Du unter Erbauseinandersetzung?
Solche Konstellationen treten häufig auf, wenn eine Immobilie im Rahmen der Erbauseinandersetzung oder bei einer vorweggenommenen Erbfolge übertragen wird.
Oder warst Du lesefaul und hast folgendes nicht gelesen:
Bei Erbauseinandersetzungen übernimmt nicht selten ein Erbe eine Immobilie aus der Erbmasse und zahlt den Miterben eine Abfindung für den Verzicht auf deren Anteil. In allen geschilderten Fällen wird für Zwecke der Besteuerung von einem sogenannten teilentgeltlichen Erwerb ausgegangen. Das bedeutet, dass ein Teil der Immobilie ohne Gegenleistung den Eigentümer wechselte und ein Teil gegen Zahlung eines Kaufpreises erworben wurde.
SusanneBerlin
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Re: Spekulationssteuer für geerbte Schulden

Beitrag von SusanneBerlin »

Hanomag hat geschrieben:Oder warst Du lesefaul und hast folgendes nicht gelesen:
Sicher habe ich das gelesen, aber ich habe keinen Bezug zum Ausgangsfall gerstellen können.
Im Ausgangsfall ging es nicht um einen Erben und seine Miterben. Wenn doch, können Sie das jetzt präzisieren. Ansonsten wenn ich lese "Der Erbe" und keine weiteren Erben erwähnt sind, dann gehe ich davon aus, dass es sich um den Alleinerben handelt.
Grüße, Susanne
hambre
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Re: Spekulationssteuer für geerbte Schulden

Beitrag von hambre »

Dies gilt aber nicht für geleistete Auszahlungen an eventuelle Miterben und, was auch für mich neu ist, offensichtlich auch für übernommene Schulden.
Das ist in dem Artikel etwas missverständlich dargestellt. Die im Rahmen eines Erbfalls übernommenen Schulden führen nicht zu einem teilentgeltlichen Erwerb, die Auszahlung von Miterben dagegen schon.
Oder was verstehst Du unter Erbauseinandersetzung?
Die Auszahlung von Miterben. Das schließt übrigens die Übernahme von Schulden, die Miterben zugefallen sind ein. Schulden, die man selbst geerbt hat, fallen nicht darunter.

Beispiel:
Es wird ein Haus im Wert von 400.000€ an 2 Erben vererbt. Darauf lasten 100.000€ Schulden. Wenn jetzt der eine Erbe den anderen auszahlt, dann liegt ein teilentgeltlicher Erwerb in Höhe von 200.000€ vor, bestehend aus einer Zahlung in Höhe von 150.000€ an den Miterben und der Übernahme von Schulden in Höhe von 50.000€ vom Miterben.
Bei Erbauseinandersetzungen übernimmt nicht selten ein Erbe eine Immobilie aus der Erbmasse und zahlt den Miterben eine Abfindung für den Verzicht auf deren Anteil. In allen geschilderten Fällen wird für Zwecke der Besteuerung von einem sogenannten teilentgeltlichen Erwerb ausgegangen. Das bedeutet, dass ein Teil der Immobilie ohne Gegenleistung den Eigentümer wechselte und ein Teil gegen Zahlung eines Kaufpreises erworben wurde.
Das ist ja auch richtig. Allerdings entspricht das nicht dem Sachverhalt laut Ausgangsfrage..
In der Ausgangsfrage gab es einen Alleinerben, der auch die Schulden erbt. Dann gibt es keine Erbauseinandersetzung und auch keinen teilentgeltlichen Erwerb von übernommenen Schulden.
Hanomag
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Re: Spekulationssteuer für geerbte Schulden

Beitrag von Hanomag »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Hanomag hat geschrieben:Oder warst Du lesefaul und hast folgendes nicht gelesen:
Sicher habe ich das gelesen, aber ich habe keinen Bezug zum Ausgangsfall gerstellen können.
Du warst nicht gemeint.
SusanneBerlin hat geschrieben:Im Ausgangsfall ging es nicht um einen Erben und seine Miterben. Wenn doch, können Sie das jetzt präzisieren. Ansonsten wenn ich lese "Der Erbe" und keine weiteren Erben erwähnt sind, dann gehe ich davon aus, dass es sich um den Alleinerben handelt.
Deshalb muss ich mich bei Carrington entschuldigen. Offensichtlich war ich selbst lesefaul. Er hat wie auch Du richtig realisiert, dass ich nur von einem Erben schrieb.
Hanomag hat geschrieben:
Carrington hat geschrieben:Da geht es um die vorweggenommene Erbfolge (Erblasser lebt noch) oder die Erbauseinandersetzung. Beides liegt nicht vor, wenn man etwas erbt und keine Miterben auszahlen muss.
Hanomag
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Re: Spekulationssteuer für geerbte Schulden

Beitrag von Hanomag »

hambre hat geschrieben:Das ist in dem Artikel etwas missverständlich dargestellt. Die im Rahmen eines Erbfalls übernommenen Schulden führen nicht zu einem teilentgeltlichen Erwerb, die Auszahlung von Miterben dagegen schon.
Danke für die Klarstellung, wobei die übernommenen Schulden der ausgezahlten Miterben - was Du ja auch noch schreibst - eben doch zum teilentgeltlichen Erwerb führen.
hambre hat geschrieben:Das ist ja auch richtig. Allerdings entspricht das nicht dem Sachverhalt laut Ausgangsfrage..
In der Ausgangsfrage gab es einen Alleinerben, der auch die Schulden erbt. Dann gibt es keine Erbauseinandersetzung und auch keinen teilentgeltlichen Erwerb von übernommenen Schulden.
Ich habe mich bereits bei Carrington entschuldigt. Allerdings hatte ich aufgrund der für mich verwirrenden Aussage ganz bewußt nach geerbten Schulden gefragt und Dank eurer Hilfe ist mein Weltbild, bis auf die vorweggenommene Erbfolge, nun wieder in Ordnung. Bisher war ich der Meinung, dass Schenkung und Erbe gleichermaßen besteuert werden, deshalb hat mich die nachfolgende Aussage dazu verleitet zu glauben, dass auch die Schulden des Alleinerben gemeint sein könnten.
Beispiel vom obigen Zitat hat geschrieben:Die Eltern übertragen eine vermietete Immobilie im Wert von 1.000.000,00 €, die sie selbst seit 15 Jahren besitzen, auf den Sohn. Der Sohn übernimmt dabei ein Restdarlehen von 500.000,00 €.

Mit der Übernahme der Verbindlichkeit erwirbt der Sohn 50 % der Immobilie entgeltlich. Für diese 50 % beginnt die Zehnjahresfrist nach § 23 EStG mit dem Tag der Übertragung auf den Sohn von Neuem. Konsequenz: Veräußert er innerhalb der nächsten zehn Jahre die Immobilie, muss er 50 % des Veräußerungserlöses versteuern. Wäre die Immobilie dagegen lastenfrei verschenkt worden, hätte der Sohn das Objekt sofort steuerfrei veräußern dürfen.
SusanneBerlin
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Re: Spekulationssteuer für geerbte Schulden

Beitrag von SusanneBerlin »

Hanomag hat geschrieben:Bisher war ich der Meinung, dass Schenkung und Erbe gleichermaßen besteuert werden,
Werden Sie ja auch. Ausnahme: es handelt sich um Hausrat oder eine Immobilie, die vom Erben nach der Erbschaft selbst bewohnt wird, da gibt es bei der Vererbung von Eltern zu Kindern und zwischen Ehegatten noch zusätzliche Freibeträge. Bei Schenkung gibt es diese zusätzlichen Freibeträge für Hausrat und selbstbewohnte Immobilie nicht.

Was Sie verwirrt hat ist folgendes: wenn man ein Darlehen mit einer Immobilie absichert, und die zugehörige Immobilie verschenkt, dann ist der Beschenkte der neue Eigentümer der Immobilie. Im Darlehensvertrag steht aber immer noch der Schenker, die Schulden gehen nicht automatisch auf den Beschenkten über. Wenn der Beschenkte dann auch die Schulden z.B. 100.000€ übernimmt, dann hat er das Haus nicht umsonst bekommen, sondern er hat 100.000€ dafür bezahlt. Also war es dann keine vollständige Schenkung, sondern eine gemischte Schenkung, oder ein anderes Wort dafür: teilentgeltlicher Erwerb.

Wenn der Eigentümer jedoch stirbt, dann gehen die Immobilie und die Schulden automatisch auf den Alleinerben als Rechtsnachfolger über.
Grüße, Susanne
freemont
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Re: Spekulationssteuer für geerbte Schulden

Beitrag von freemont »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Hanomag hat geschrieben:Bisher war ich der Meinung, dass Schenkung und Erbe gleichermaßen besteuert werden,
Werden Sie ja auch.
...
Nein, nur was die Erbschaftssteuer angeht. Bei der Spekulationsfrist des § 23 EStG gilt das nicht.

Hier geht es um die Einkommenssteuer. Da kommt es darauf an, ob ein privates Veräußerungsgeschäft oder ein unentgeltlicher Erwerb i.S. § 23 EStG vorliegt. Hier kommt der teilentgeltliche Erwerb ins Spiel.

"Unengeltlich" erwibt hier im Beispiel bloß der "echte" Erbe das belastete Grundstück. Er erbt die Schulden im Weg der Universalsukzession, es findet kein teilentgeltlicher Erwerb statt. Für die Berechnung der Spekulationsfrist ist der Vorerwerb des Erblassers maßgeblich.

Bei einem teilentgeltlichen Erwerb gilt das nicht.
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