Erste Arbeitsstätte bei Umzug Kunde

Moderator: FDR-Team

hmoerser
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 436
Registriert: 15.06.06, 22:03

Erste Arbeitsstätte bei Umzug Kunde

Beitrag von hmoerser »

Hallo liebe Forengemeinde:

Folgender fiktiver Fall:

Ein AN ist dauerhaft in einem Kundenbetrieb tätig. Der Kunde zieht zum 13.11.17 um, der AN zieht mit um.

Der AN macht seine Steuererklärung für 2017. Erste Arbeitsstätte wäre aus seiner Sicht der Kundenbetrieb am alten Standort bis 12.11. also mit Entfernungspauschale gerechnet.

Die Arbeitstage ab 13.11.17 bis 31.12.17 würde der AN als Auswärtstätigkeit eintragen.

Ab 1.1.18 würde er in der Steuererklärung die neue Kundenadresse als erste Arbeitsstätte angeben. Ist das so richtig?
Hertha1892
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1004
Registriert: 24.08.15, 10:54

Re: Erste Arbeitsstätte bei Umzug Kunde

Beitrag von Hertha1892 »

M. E. gibt es keinen Grund, den neuen Kundensitz bis 31.12. anders zu behandeln als ab 1.1. des neuen Jahres. Es ist ab 13.11. die neue erste Tätigkeitsstätte.

Grüße Hertha1892
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen