Hallo liebe Forengemeinde:
Folgender fiktiver Fall:
Ein AN ist dauerhaft in einem Kundenbetrieb tätig. Der Kunde zieht zum 13.11.17 um, der AN zieht mit um.
Der AN macht seine Steuererklärung für 2017. Erste Arbeitsstätte wäre aus seiner Sicht der Kundenbetrieb am alten Standort bis 12.11. also mit Entfernungspauschale gerechnet.
Die Arbeitstage ab 13.11.17 bis 31.12.17 würde der AN als Auswärtstätigkeit eintragen.
Ab 1.1.18 würde er in der Steuererklärung die neue Kundenadresse als erste Arbeitsstätte angeben. Ist das so richtig?
Erste Arbeitsstätte bei Umzug Kunde
Moderator: FDR-Team
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Re: Erste Arbeitsstätte bei Umzug Kunde
M. E. gibt es keinen Grund, den neuen Kundensitz bis 31.12. anders zu behandeln als ab 1.1. des neuen Jahres. Es ist ab 13.11. die neue erste Tätigkeitsstätte.
Grüße Hertha1892
Grüße Hertha1892
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