Strafttat/Verbrechen als Alibi
Moderator: FDR-Team
Strafttat/Verbrechen als Alibi
Nehmen wir mal an der A wird der Straftat B (sagen wir mal Vergewaltigung) beschuldigt. Vor Gericht wird er auch für schuldig befunden (bzw würde für schuldig befunden werden).
Nun ist es aber so, dass der A seine Unschuld beweisen könnte. Sein Alibi wäre ein Mord den er exakt zu der Zeit an einem anderen weit entfernten Ort begangen hat.
Wie wäre die Verhandlungsposition des A's bzw. des Rechtstaates in einer solchen Situation. Angenommen der A sagt ich kann beweisen dass ich es nicht getan habe möchte dann aber für diese Information nicht belangt werden. Würde der A dann straffrei mit Mord (und nicht begangener Vergewaltigung) davonkommen?
Angenommen nein und daher entscheidet sich der A lieber die Strafe für Vergewaltigung abzusitzen. Nun kommt ein Jahrzehnt später raus, dass der A der Mörder war. Der A hat dann ja quasi eigentlich das Alibi des Gerichtes, dass er zu dem Punkt als Vergewaltiger unterwegs war bzw. wird dann widerlegt, dass er der Vergewaltiger war. Muss dann A den vollen Mord absitzen oder zieht sein vom Gericht per Urteil festgelegtes Vergewaltigungsalibi oder aber bekommt er dann x Jahre Rabatt auf den Mord den er sinnvoller Weise nicht zugeben konnte als er für die Vergewaltigung saß?
Nun ist es aber so, dass der A seine Unschuld beweisen könnte. Sein Alibi wäre ein Mord den er exakt zu der Zeit an einem anderen weit entfernten Ort begangen hat.
Wie wäre die Verhandlungsposition des A's bzw. des Rechtstaates in einer solchen Situation. Angenommen der A sagt ich kann beweisen dass ich es nicht getan habe möchte dann aber für diese Information nicht belangt werden. Würde der A dann straffrei mit Mord (und nicht begangener Vergewaltigung) davonkommen?
Angenommen nein und daher entscheidet sich der A lieber die Strafe für Vergewaltigung abzusitzen. Nun kommt ein Jahrzehnt später raus, dass der A der Mörder war. Der A hat dann ja quasi eigentlich das Alibi des Gerichtes, dass er zu dem Punkt als Vergewaltiger unterwegs war bzw. wird dann widerlegt, dass er der Vergewaltiger war. Muss dann A den vollen Mord absitzen oder zieht sein vom Gericht per Urteil festgelegtes Vergewaltigungsalibi oder aber bekommt er dann x Jahre Rabatt auf den Mord den er sinnvoller Weise nicht zugeben konnte als er für die Vergewaltigung saß?
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: Strafttat/Verbrechen als Alibi
Nein. Er hat die Wahl, ob er aussagt oder nicht. Gesteht er den Mord glaubwürdig und hat damit den Mord als Alibi, dann ist er aus der Vergewaltigung raus und wird wegen dem Mord verurteilt.windalf hat geschrieben:Angenommen der A sagt ich kann beweisen dass ich es nicht getan habe möchte dann aber für diese Information nicht belangt werden. Würde der A dann straffrei mit Mord (und nicht begangener Vergewaltigung) davonkommen?
A bekommt eine Entschädigung für die Zeit, die er zu Unrecht wegen der Vergewaltigung absaß und wird dann wegen Mord verurteilt. Da wird nichts aufgerechnet.windalf hat geschrieben:Angenommen nein und daher entscheidet sich der A lieber die Strafe für Vergewaltigung abzusitzen. Nun kommt ein Jahrzehnt später raus, dass der A der Mörder war. Der A hat dann ja quasi eigentlich das Alibi des Gerichtes, dass er zu dem Punkt als Vergewaltiger unterwegs war bzw. wird dann widerlegt, dass er der Vergewaltiger war. Muss dann A den vollen Mord absitzen oder zieht sein vom Gericht per Urteil festgelegtes Vergewaltigungsalibi oder aber bekommt er dann x Jahre Rabatt auf den Mord den er sinnvoller Weise nicht zugeben konnte als er für die Vergewaltigung saß?
Re: Strafttat/Verbrechen als Alibi
Dazu kann es nicht kommen. Wenn er diese Straftat nicht begangen hat, kann sie ihm auch nicht bewiesen werden.windalf hat geschrieben: Angenommen nein und daher entscheidet sich der A lieber die Strafe für Vergewaltigung abzusitzen.
Re: Strafttat/Verbrechen als Alibi
Auch ein Gericht macht mal Fehler; sollte zwar nicht vorkommen, passiert aber trotzdem. Und dann kommt das Gericht auch manchmal zu dem Schluss, dass A die Straftat im Prozess nachgewiesen wurde, auch wenn er sie nicht begangen hat.
Wenn Gerichte fehlerfrei wären, dann wären Berufung / Revision und Wiederaufnahmeverfahren überflüssig - da es am Urteil der ersten Instanz ja nichts zu korrigieren gäbe, da es perfekt wäre.
Wenn Gerichte fehlerfrei wären, dann wären Berufung / Revision und Wiederaufnahmeverfahren überflüssig - da es am Urteil der ersten Instanz ja nichts zu korrigieren gäbe, da es perfekt wäre.
Re: Strafttat/Verbrechen als Alibi
Ich stelle mir das schwierig vor, weil der Ermordetete meiner Einschätzung nach nicht für eine Zeugenaussage zur Verfügung stehen dürfte.
Re: Strafttat/Verbrechen als Alibi
Kommt von Dir auch mal was sinnvolles? Oder hältst Du dein Geschreibsel tatsächlich für sinnvoll?
Re: Strafttat/Verbrechen als Alibi
Ja, BäckerHD schreibt schon viel Käse hier. Dennoch ist das ein wichtiger Einwand. Mörder pflegen ihre Taten ohne Zeugen zu begehen, insofern ist es schwierig, ein Alibi zu bekommen, wenn der Täter es vorzieht, nur für das belangt zu werden, was er auch selbst getan hat. Sollte er keine Spuren hinterlassen haben, hätte er auch kein Alibi.
Und in unserer bürokratischen Welt muss alles seine Ordnung haben. Und so muss auch zweifelsfrei festgestellt werden, dass das Mordopfer auch wirklich tot ist. Das mag zwar albern klingen, aber es gab schon Fälle, in denen das so manchen überfordert hat.
Allerdings könnte er mit Täterwissen eine Verurteilung wegen Vergewaltigung abwenden. Es ist schwer zu sagen, ob er das lebenslange Risiko eingehen soll, wegen Vergewaltigung einzusitzen, in der Hoffnung, dass der Mord nicht aufgeklärt wird.
Und in unserer bürokratischen Welt muss alles seine Ordnung haben. Und so muss auch zweifelsfrei festgestellt werden, dass das Mordopfer auch wirklich tot ist. Das mag zwar albern klingen, aber es gab schon Fälle, in denen das so manchen überfordert hat.
Allerdings könnte er mit Täterwissen eine Verurteilung wegen Vergewaltigung abwenden. Es ist schwer zu sagen, ob er das lebenslange Risiko eingehen soll, wegen Vergewaltigung einzusitzen, in der Hoffnung, dass der Mord nicht aufgeklärt wird.
Re: Strafttat/Verbrechen als Alibi
Selbst wenn er absolut keine Spuren hinterlassen hat, verfügt er immer noch über Täterwissen. Legt er das explizit genug dar, kommt ein Gericht ohne weiteres zu der Überzeugung, dass er der Täter ist. Ein Alibi erreicht man nicht ausschließlich nur durch eine Zeugenaussage. Oder er legt die Mordwaffe vor. Oder Eigentum des Getöteten, dass er am Körper trug. Oder ...
Es geht um Beweise; und das können Spuren sein, aber eben nicht nur. Eine Aussagen / Geständnis ist genauso ein Beweis. Wenn für den Nachweis eines Mordes / Verurteilung des Mörders einzig und allein die Aussage des Getöteten ausreichend wäre - und das sagt ihr mit eurer Aussage - dann gäbe es nie eine Verurteilung wegen Mordes. Die Realität sieht aber anders aus.
Es geht um Beweise; und das können Spuren sein, aber eben nicht nur. Eine Aussagen / Geständnis ist genauso ein Beweis. Wenn für den Nachweis eines Mordes / Verurteilung des Mörders einzig und allein die Aussage des Getöteten ausreichend wäre - und das sagt ihr mit eurer Aussage - dann gäbe es nie eine Verurteilung wegen Mordes. Die Realität sieht aber anders aus.
Re: Strafttat/Verbrechen als Alibi
Eben. Angenommen Anwalt X vertritt den wegen Vergewaltigung angeklagten Mörder. Was rät er ihm?Es ist schwer zu sagen, ob er das lebenslange Risiko eingehen soll, wegen Vergewaltigung einzusitzen, in der Hoffnung, dass der Mord nicht aufgeklärt wird.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: Strafttat/Verbrechen als Alibi
Hängt von den konkreten Umständen ab.
Re: Strafttat/Verbrechen als Alibi
Da das (ich hoffe mal das zweifelt keiner an) ein fiktiver Fall ist können wir es so konkret machen wie nötig. Was fehlt den im Ausgangssachverhalt für eine Information für eine Beurteilung?Deputy hat geschrieben:Hängt von den konkreten Umständen ab.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: Strafttat/Verbrechen als Alibi
Die fiktiven Ermittlungsakten mit sämtlichen fiktiven Beweisen und sämtlichen fiktiven Ermittlungsergebnissen - und zwar zu beiden Vorfällen. Also Akten im min. 3-stelligen Blattbereich. Und selbst dann sagt der eine Anwalt vielleicht "Ziehs durch" und der andere "Machs nicht".
Sich einen Mord als Alibi für eine Vergewaltigung zu besorgen wäre aber unabhängig davon bei Betrachtung des Strafmaßes nicht sinnvoll.
Sich einen Mord als Alibi für eine Vergewaltigung zu besorgen wäre aber unabhängig davon bei Betrachtung des Strafmaßes nicht sinnvoll.
Re: Strafttat/Verbrechen als Alibi
Das dürfte daran scheitern, dass man - vor allem Monate später- einen Todesfall nicht "exakt" in der Uhrzeit bestimmen kann. Der Täter müsste demnach so weit vom Tatort 1 entfernt gewesen sein, dass er nicht beide Taten an diesem Tag -mit ein paar Stunden Abstand- begangen haben könnte.Nun ist es aber so, dass der A seine Unschuld beweisen könnte. Sein Alibi wäre ein Mord den er exakt zu der Zeit an einem anderen weit entfernten Ort begangen hat.
Wenn es genügend Indizien gibt, den Täter für das 1. Delikt zu verteilen, könnte der Versuch, sich über eine 2. Tat ein Alibi zu verschaffen, demnach dazu führen, dass er für beide verurteilt wird. Dass er das 1. gar nicht begangen hat, wäre dann halt Pech.
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Re: Strafttat/Verbrechen als Alibi
Nein. Wie schon hier geschrieben.windalf hat geschrieben: Angenommen der A sagt ich kann beweisen dass ich es nicht getan habe möchte dann aber für diese Information nicht belangt werden. Würde der A dann straffrei mit Mord (und nicht begangener Vergewaltigung) davonkommen?
Er wird wegen Mord verurteilt. Das Vergewaltigungsurteil nebst Strafe hat er sich ja selber zuzuschreiben. Wieso sollte da also etwas angerechnet werden.windalf hat geschrieben:Muss dann A den vollen Mord absitzen oder zieht sein vom Gericht per Urteil festgelegtes Vergewaltigungsalibi oder aber bekommt er dann x Jahre Rabatt auf den Mord den er sinnvoller Weise nicht zugeben konnte als er für die Vergewaltigung saß?
Selbst eine Entschädigung halte ich hier für fragwürdig. Er hat im Gegenteil durch sein Tun verhindert, dass der wahre Täter weiter verfolgt wird.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Strafttat/Verbrechen als Alibi
Warum nicht?Sich einen Mord als Alibi für eine Vergewaltigung zu besorgen wäre aber unabhängig davon bei Betrachtung des Strafmaßes nicht sinnvoll.
Das ist ja nicht der einzig mögliche Beweis um einen Mord "nachzuweisen". Das Argument macht es nicht unmöglich...Das dürfte daran scheitern, dass man - vor allem Monate später- einen Todesfall nicht "exakt" in der Uhrzeit bestimmen kann.
Wiso das? In unserem Rechtsstaat ist schweigen zu einem Vorwurf nichts, was man einen Angeklagten vorwerfen darf/könnte. Kommt es zu einer falschen Verurteilung kann der Angeklagte selbst doch eigentlich nie Schuld daran sein. Es ist Aufgabe des Rechtsstaates richtige Urteile zu sprechen und nicht Aufgabe eines Angeklagten den Rechtsstaat das zu vereinfachen...Das Vergewaltigungsurteil nebst Strafe hat er sich ja selber zuzuschreiben
War das nicht eher die Staatsanwaltschaft/ermittlungsbehörden, die da in Ihre Akten Fehler eingebaut haben oder nicht ausreichend tief nachgebohrt haben?Er hat im Gegenteil durch sein Tun verhindert, dass der wahre Täter weiter verfolgt wird.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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