Strafttat/Verbrechen als Alibi

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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windalf
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Strafttat/Verbrechen als Alibi

Beitrag von windalf »

Nehmen wir mal an der A wird der Straftat B (sagen wir mal Vergewaltigung) beschuldigt. Vor Gericht wird er auch für schuldig befunden (bzw würde für schuldig befunden werden).

Nun ist es aber so, dass der A seine Unschuld beweisen könnte. Sein Alibi wäre ein Mord den er exakt zu der Zeit an einem anderen weit entfernten Ort begangen hat.

Wie wäre die Verhandlungsposition des A's bzw. des Rechtstaates in einer solchen Situation. Angenommen der A sagt ich kann beweisen dass ich es nicht getan habe möchte dann aber für diese Information nicht belangt werden. Würde der A dann straffrei mit Mord (und nicht begangener Vergewaltigung) davonkommen?

Angenommen nein und daher entscheidet sich der A lieber die Strafe für Vergewaltigung abzusitzen. Nun kommt ein Jahrzehnt später raus, dass der A der Mörder war. Der A hat dann ja quasi eigentlich das Alibi des Gerichtes, dass er zu dem Punkt als Vergewaltiger unterwegs war bzw. wird dann widerlegt, dass er der Vergewaltiger war. Muss dann A den vollen Mord absitzen oder zieht sein vom Gericht per Urteil festgelegtes Vergewaltigungsalibi oder aber bekommt er dann x Jahre Rabatt auf den Mord den er sinnvoller Weise nicht zugeben konnte als er für die Vergewaltigung saß?
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Deputy
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Re: Strafttat/Verbrechen als Alibi

Beitrag von Deputy »

windalf hat geschrieben:Angenommen der A sagt ich kann beweisen dass ich es nicht getan habe möchte dann aber für diese Information nicht belangt werden. Würde der A dann straffrei mit Mord (und nicht begangener Vergewaltigung) davonkommen?
Nein. Er hat die Wahl, ob er aussagt oder nicht. Gesteht er den Mord glaubwürdig und hat damit den Mord als Alibi, dann ist er aus der Vergewaltigung raus und wird wegen dem Mord verurteilt.
windalf hat geschrieben:Angenommen nein und daher entscheidet sich der A lieber die Strafe für Vergewaltigung abzusitzen. Nun kommt ein Jahrzehnt später raus, dass der A der Mörder war. Der A hat dann ja quasi eigentlich das Alibi des Gerichtes, dass er zu dem Punkt als Vergewaltiger unterwegs war bzw. wird dann widerlegt, dass er der Vergewaltiger war. Muss dann A den vollen Mord absitzen oder zieht sein vom Gericht per Urteil festgelegtes Vergewaltigungsalibi oder aber bekommt er dann x Jahre Rabatt auf den Mord den er sinnvoller Weise nicht zugeben konnte als er für die Vergewaltigung saß?
A bekommt eine Entschädigung für die Zeit, die er zu Unrecht wegen der Vergewaltigung absaß und wird dann wegen Mord verurteilt. Da wird nichts aufgerechnet.
FM
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Re: Strafttat/Verbrechen als Alibi

Beitrag von FM »

windalf hat geschrieben: Angenommen nein und daher entscheidet sich der A lieber die Strafe für Vergewaltigung abzusitzen.
Dazu kann es nicht kommen. Wenn er diese Straftat nicht begangen hat, kann sie ihm auch nicht bewiesen werden.
Deputy
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Re: Strafttat/Verbrechen als Alibi

Beitrag von Deputy »

Auch ein Gericht macht mal Fehler; sollte zwar nicht vorkommen, passiert aber trotzdem. Und dann kommt das Gericht auch manchmal zu dem Schluss, dass A die Straftat im Prozess nachgewiesen wurde, auch wenn er sie nicht begangen hat.

Wenn Gerichte fehlerfrei wären, dann wären Berufung / Revision und Wiederaufnahmeverfahren überflüssig - da es am Urteil der ersten Instanz ja nichts zu korrigieren gäbe, da es perfekt wäre.
BäckerHD
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Re: Strafttat/Verbrechen als Alibi

Beitrag von BäckerHD »

Ich stelle mir das schwierig vor, weil der Ermordetete meiner Einschätzung nach nicht für eine Zeugenaussage zur Verfügung stehen dürfte.
Deputy
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Re: Strafttat/Verbrechen als Alibi

Beitrag von Deputy »

Kommt von Dir auch mal was sinnvolles? Oder hältst Du dein Geschreibsel tatsächlich für sinnvoll?
Mount'N'Update

Re: Strafttat/Verbrechen als Alibi

Beitrag von Mount'N'Update »

Ja, BäckerHD schreibt schon viel Käse hier. Dennoch ist das ein wichtiger Einwand. Mörder pflegen ihre Taten ohne Zeugen zu begehen, insofern ist es schwierig, ein Alibi zu bekommen, wenn der Täter es vorzieht, nur für das belangt zu werden, was er auch selbst getan hat. Sollte er keine Spuren hinterlassen haben, hätte er auch kein Alibi.

Und in unserer bürokratischen Welt muss alles seine Ordnung haben. Und so muss auch zweifelsfrei festgestellt werden, dass das Mordopfer auch wirklich tot ist. Das mag zwar albern klingen, aber es gab schon Fälle, in denen das so manchen überfordert hat.

Allerdings könnte er mit Täterwissen eine Verurteilung wegen Vergewaltigung abwenden. Es ist schwer zu sagen, ob er das lebenslange Risiko eingehen soll, wegen Vergewaltigung einzusitzen, in der Hoffnung, dass der Mord nicht aufgeklärt wird.
Deputy
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Re: Strafttat/Verbrechen als Alibi

Beitrag von Deputy »

Selbst wenn er absolut keine Spuren hinterlassen hat, verfügt er immer noch über Täterwissen. Legt er das explizit genug dar, kommt ein Gericht ohne weiteres zu der Überzeugung, dass er der Täter ist. Ein Alibi erreicht man nicht ausschließlich nur durch eine Zeugenaussage. Oder er legt die Mordwaffe vor. Oder Eigentum des Getöteten, dass er am Körper trug. Oder ...

Es geht um Beweise; und das können Spuren sein, aber eben nicht nur. Eine Aussagen / Geständnis ist genauso ein Beweis. Wenn für den Nachweis eines Mordes / Verurteilung des Mörders einzig und allein die Aussage des Getöteten ausreichend wäre - und das sagt ihr mit eurer Aussage - dann gäbe es nie eine Verurteilung wegen Mordes. Die Realität sieht aber anders aus.
windalf
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Re: Strafttat/Verbrechen als Alibi

Beitrag von windalf »

Es ist schwer zu sagen, ob er das lebenslange Risiko eingehen soll, wegen Vergewaltigung einzusitzen, in der Hoffnung, dass der Mord nicht aufgeklärt wird.
Eben. Angenommen Anwalt X vertritt den wegen Vergewaltigung angeklagten Mörder. Was rät er ihm?
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Deputy
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Re: Strafttat/Verbrechen als Alibi

Beitrag von Deputy »

Hängt von den konkreten Umständen ab.
windalf
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Re: Strafttat/Verbrechen als Alibi

Beitrag von windalf »

Deputy hat geschrieben:Hängt von den konkreten Umständen ab.
Da das (ich hoffe mal das zweifelt keiner an) ein fiktiver Fall ist können wir es so konkret machen wie nötig. Was fehlt den im Ausgangssachverhalt für eine Information für eine Beurteilung?
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Deputy
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Re: Strafttat/Verbrechen als Alibi

Beitrag von Deputy »

Die fiktiven Ermittlungsakten mit sämtlichen fiktiven Beweisen und sämtlichen fiktiven Ermittlungsergebnissen - und zwar zu beiden Vorfällen. Also Akten im min. 3-stelligen Blattbereich. Und selbst dann sagt der eine Anwalt vielleicht "Ziehs durch" und der andere "Machs nicht".

Sich einen Mord als Alibi für eine Vergewaltigung zu besorgen wäre aber unabhängig davon bei Betrachtung des Strafmaßes nicht sinnvoll.
winterspaziergang

Re: Strafttat/Verbrechen als Alibi

Beitrag von winterspaziergang »

Nun ist es aber so, dass der A seine Unschuld beweisen könnte. Sein Alibi wäre ein Mord den er exakt zu der Zeit an einem anderen weit entfernten Ort begangen hat.
Das dürfte daran scheitern, dass man - vor allem Monate später- einen Todesfall nicht "exakt" in der Uhrzeit bestimmen kann. Der Täter müsste demnach so weit vom Tatort 1 entfernt gewesen sein, dass er nicht beide Taten an diesem Tag -mit ein paar Stunden Abstand- begangen haben könnte.

Wenn es genügend Indizien gibt, den Täter für das 1. Delikt zu verteilen, könnte der Versuch, sich über eine 2. Tat ein Alibi zu verschaffen, demnach dazu führen, dass er für beide verurteilt wird. Dass er das 1. gar nicht begangen hat, wäre dann halt Pech.
Tastenspitz
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Re: Strafttat/Verbrechen als Alibi

Beitrag von Tastenspitz »

windalf hat geschrieben: Angenommen der A sagt ich kann beweisen dass ich es nicht getan habe möchte dann aber für diese Information nicht belangt werden. Würde der A dann straffrei mit Mord (und nicht begangener Vergewaltigung) davonkommen?
Nein. Wie schon hier geschrieben.
windalf hat geschrieben:Muss dann A den vollen Mord absitzen oder zieht sein vom Gericht per Urteil festgelegtes Vergewaltigungsalibi oder aber bekommt er dann x Jahre Rabatt auf den Mord den er sinnvoller Weise nicht zugeben konnte als er für die Vergewaltigung saß?
Er wird wegen Mord verurteilt. Das Vergewaltigungsurteil nebst Strafe hat er sich ja selber zuzuschreiben. Wieso sollte da also etwas angerechnet werden.
Selbst eine Entschädigung halte ich hier für fragwürdig. Er hat im Gegenteil durch sein Tun verhindert, dass der wahre Täter weiter verfolgt wird.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
windalf
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Re: Strafttat/Verbrechen als Alibi

Beitrag von windalf »

Sich einen Mord als Alibi für eine Vergewaltigung zu besorgen wäre aber unabhängig davon bei Betrachtung des Strafmaßes nicht sinnvoll.
Warum nicht?
Das dürfte daran scheitern, dass man - vor allem Monate später- einen Todesfall nicht "exakt" in der Uhrzeit bestimmen kann.
Das ist ja nicht der einzig mögliche Beweis um einen Mord "nachzuweisen". Das Argument macht es nicht unmöglich...
Das Vergewaltigungsurteil nebst Strafe hat er sich ja selber zuzuschreiben
Wiso das? In unserem Rechtsstaat ist schweigen zu einem Vorwurf nichts, was man einen Angeklagten vorwerfen darf/könnte. Kommt es zu einer falschen Verurteilung kann der Angeklagte selbst doch eigentlich nie Schuld daran sein. Es ist Aufgabe des Rechtsstaates richtige Urteile zu sprechen und nicht Aufgabe eines Angeklagten den Rechtsstaat das zu vereinfachen...
Er hat im Gegenteil durch sein Tun verhindert, dass der wahre Täter weiter verfolgt wird.
War das nicht eher die Staatsanwaltschaft/ermittlungsbehörden, die da in Ihre Akten Fehler eingebaut haben oder nicht ausreichend tief nachgebohrt haben?
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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