Hallo.
Ich hoffe, ich bin im richtigen Forum gelandet.
Interessehalber folgender Fall:
Angestellter A bearbeitet eine Kundenreklamation. Daraus ergibt sich ein längerer Schriftwechsel, da die Kundin unter anderem den Ausführungen As nicht glaubt. Die Kundin K schreibt in mindestens einem Fall "Was soll diese Schutzbehauptung".
Wie ist der Begriff "Schutzbehauptung" zu interpretieren? Als "Sie lügen"? Wenn ja, ist diese Unterstellung A gegenüber ehrverletzend oder ähnliches, und dürfte A sich dies verbitten, oder ist dies im Rahmen der freien Meinungsäußerung, die A hinnehmen müsste.
Am Rande: Die Aussagen As sind belegbar und entsprechen den Fakten.
"Schutzbehauptung" ehrverletzend oder ähnliches?
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"Schutzbehauptung" ehrverletzend oder ähnliches?
IANAL - I Am Not A Lawyer
Ich irre mich nie, wenn ich mich nicht irre ;)
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Re: "Schutzbehauptung" ehrverletzend oder ähnliche
Hallo,
"Schutzbehauptung" bedeutet in der Tat lügen, stellt aber die politisch korrekteste Möglichkeit dar, dies zu behaupten. Die Gerichte sagen zB. auch im Urteil, wenn sie meinen, der Angeklagte lügt, es handele sich um eine Schutzbehauptung.
Als ehrverletzend kann man es wohl nicht bezeichnen, da würden 90% aller gerichtlichen Auseinandersetzungen, gerade im Zivilrecht, Strafverfahren nach sich ziehen. Es ist völlig normal, dass die Parteien unterschiedliches zu einem Sachverhalt behaupten. Damit bringen Sie ja immer zugleich zum Ausdruck, der andere lügt. Es ist aber u.a. gerade der Sinn eines Prozesses, dies herauszufinden. Nicht anders ist es auch im geschilderten Fall als quasi "vorprozessuale" Auseinandersetzung.
Insofern schließe ich mich an. Ein deutlicher aber durchaus korrekter Kunde. Da habe ich schon ganz andere, nicht ganz jugendfreie Behauptungen in vorprozessualen Auseinandersetzungen gelesen.
Gruß
Dea
"Schutzbehauptung" bedeutet in der Tat lügen, stellt aber die politisch korrekteste Möglichkeit dar, dies zu behaupten. Die Gerichte sagen zB. auch im Urteil, wenn sie meinen, der Angeklagte lügt, es handele sich um eine Schutzbehauptung.
Als ehrverletzend kann man es wohl nicht bezeichnen, da würden 90% aller gerichtlichen Auseinandersetzungen, gerade im Zivilrecht, Strafverfahren nach sich ziehen. Es ist völlig normal, dass die Parteien unterschiedliches zu einem Sachverhalt behaupten. Damit bringen Sie ja immer zugleich zum Ausdruck, der andere lügt. Es ist aber u.a. gerade der Sinn eines Prozesses, dies herauszufinden. Nicht anders ist es auch im geschilderten Fall als quasi "vorprozessuale" Auseinandersetzung.
Insofern schließe ich mich an. Ein deutlicher aber durchaus korrekter Kunde. Da habe ich schon ganz andere, nicht ganz jugendfreie Behauptungen in vorprozessualen Auseinandersetzungen gelesen.
Gruß
Dea
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