Verhinderung am Erscheinen zu einem Gerichtstermin

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Octane007
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Verhinderung am Erscheinen zu einem Gerichtstermin

Beitrag von Octane007 »

guten Tag,

Ich konnte vor einigen Tagen nicht zur einer Ladung als Zeuge bei einem Amtgericht. Es war ein Strafverfahren wegen Beleidigung.

Ich konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht erscheinen und meine Frage wäre, ob ich einen ärztlichen Attest einreichen muss/kann und ob dann trotzdem eine Strafe auf mich zukommt.

Ich bedauere es wirklich sehr , dass ich nicht erscheinen konnte und bin nun auf die Profies von diesem Forum angewiesen.

Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen

Mit freundlichen Grüßen

Octane007
Gammaflyer
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Beitrag von Gammaflyer »

Mit ärztlich attesttierter Krankheit zu fehlen ist natürlich ein legitimer Grund.
Die Frage ist nur, wurde das Gericht rechtzeitig in Kenntnis gesetzt, dass evtl. der Termin verlegt werden konnte, falls die Aussage (ggf. zu diesem Zeitpunkt) besonders wichtig war? Falls nicht und unnötige Kosten entstanden sind können diese dem Zeuge vielleicht trotzdem berechnet werden. Da kenne ich mich nicht genug aus.
Octane007
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Beitrag von Octane007 »

also das Gericht konnte ich nicht in Kenntnis setzen.
Der Termin war an einem montag und ich war ab Samstag bettlägerisch, deswegen gilt meine Sorge der hohen Strafe, die ich deswegen bekommen könnte.

Wichtig war meine Aussage denk ich auf jeden Fall. Da ich derjenige war, der ihn angezeigt hatte, aber meine Ausssage bei der Polizei war sehr ausführlich und ich zweifle daran dass ich so eine genaue Aussage nochmal hätte machen können, was mein "nicht-erscheinen" natürlich nicht zusätzlich entschuldigt.
hawethie
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Beitrag von hawethie »

Und du konntest am Montag morgen nicht telefonieren???
nordlicht02
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Beitrag von nordlicht02 »

hawethie hat geschrieben:Und du konntest am Montag morgen nicht telefonieren???
....oder am Wochenende ein Fax schicken
....oder zur Vorabinfo 'ne E-Mail
....oder das Attest am Wochenende durch einen Dritten beim Gericht einwerfen lassen?

Möglichkeiten gäbe es reichlich :shock:
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Obermotzbruder
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Beitrag von Obermotzbruder »

nordlicht02 hat geschrieben:
hawethie hat geschrieben:Und du konntest am Montag morgen nicht telefonieren???
....oder am Wochenende ein Fax schicken
....oder zur Vorabinfo 'ne E-Mail
....oder das Attest am Wochenende durch einen Dritten beim Gericht einwerfen lassen?

Möglichkeiten gäbe es reichlich :shock:
Aber leider denken reichlich viele Menschen nicht an diese Möglichkeit. Ein Zeuge kann auch zwangsweise vorgeführt werden. Und Ordnungsgeld oder Ordnungshaft wären auch noch möglich.
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Ein Frosch bleibt ein Frosch, auch wenn er miaut wie eine Katze-
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Fingus
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Beitrag von Fingus »

Octane007 hat geschrieben:Wichtig war meine Aussage denk ich auf jeden Fall. Da ich derjenige war, der ihn angezeigt hatte, aber meine Ausssage bei der Polizei war sehr ausführlich und ich zweifle daran dass ich so eine genaue Aussage nochmal hätte machen können, was mein "nicht-erscheinen" natürlich nicht zusätzlich entschuldigt.
Wie jetzt sie können nicht das nocheinmal wiedergeben so wie es ihnen geschehen ist?

Mal erlich, wenn ich mir was ausdenke, ist es sehr schwer das genauso wiederzugeben, aber wenn ich etwas erlebt habe, sollte man doch den Film nochmal abfahren können ohne lange überlegen zu müssen, weil sonst vergessen sie die Sache doch einfach, weil so schlimm kann es ja dann nicht gewese sein.
Dummerchen
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Beitrag von Dummerchen »

Fingus hat geschrieben: Mal erlich, wenn ich mir was ausdenke, ist es sehr schwer das genauso wiederzugeben, aber wenn ich etwas erlebt habe, sollte man doch den Film nochmal abfahren können ohne lange überlegen zu müssen, weil sonst vergessen sie die Sache doch einfach, weil so schlimm kann es ja dann nicht gewese sein.
Ach du je. Dass Erinnerungen verblassen, hat dir noch keiner verraten?
Fingus
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Beitrag von Fingus »

Mach du es doch!!! Kleine Petze? Ist das schon eine Beleidigung? Wenn ja was wird mir blühen, Knast auf Brot und Wasser?
Wächter
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Beitrag von Wächter »

@TE

es gehört sich einfach, wenn man nicht kann, dass man einen Termin absagt.

In Ihrem Fall hoffe ich auf ein Ordnungsgeld.
Einfach aufgrund des Erziehungseffektes. Wenn Sie am Samstag krank sind, besteht durchaus die Möglichkeit einen Termin am Montag abzusagen.

(Ich spare mir jetzt die Ausführungen, wie das praktisch hätte aussehen können. Es gibt tausende Varianten. Es fällt mir aber keine einzige ein, warum man es nicht hätte absagen können)


Jedoch kann es sein, dass ein Attest Sie entschuldigt. Sie sollten sich schleunigst mit dem Gericht in Verbindung setzten und nicht auf Post warten.



@ Fingus

Ihr Ton gefällt mir gar nicht.
Zumal ich nicht mal einen Sinn in Ihrer Pöbelei erkennen kann.
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