Gerechtes Urteil ?

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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atze44
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Gerechtes Urteil ?

Beitrag von atze44 »

Guten Tag,

habe eine einfache Frage.
Bei einem Gerichtsverfahren wurde ich aufgrund des Raubes bestraft.
Mein Anwalt ging mit der Staatsanwaltschaft und der Kammer in ein Raum und haben die Strafe schon abgemacht. Darf man das?
Sollte alles nicht öffentlich verlaufen?
Plötzlich meinte mein Anwalt dss ich drei jahre bekommen hätte und nichts mehr dagegen tun könne.
Das ganze war vor dem Landgericht.
Gammaflyer
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Re: Gerechtes Urteil ?

Beitrag von Gammaflyer »

Unter bestimmten Umständen können Absprachen zulässig sein.
Ob das in Ihrem Fall so war, kann auf die Distanz hier niemand ohne Kenntnis der Sache beurteilen.
Tastenspitz
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Re: Gerechtes Urteil ?

Beitrag von Tastenspitz »

Landgericht.... Berufungsverfahren?
atze44
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Re: Gerechtes Urteil ?

Beitrag von atze44 »

Wie soll ich ohne anwalt ein berufungsverfahren machen?
Und wieso geht mein anwalt da rein und sagt dass ich drei jahre bekomme und die bekomme ich dann auch. Ich dachte der prozess ist oeffentlich?war aber abgesprochen alles. Desweiteren hat der zweite tatbeschuldigter,welcher noch in uhaft saß, die schuld mir in die schuhe geschoben.er kam mit seinen zwei anwaelten, welche auch in der nichtoeffentlichkeit verhandelt haben mit der staatsanwaltschaft und der strafkammer und meinem anwalt. Der anwalt war mein wahlverdeitiger, nachdem mein onkel meinte dass ich ein schlechten anwarlt haette,hat er mir diesen aufgezwungen.mein alter pflichtverdeitiger wurde entbunden und ich habe den bekannten meines onkels als pflichtverdeitiger bekommen,welcher diesen deal mit gemacht hat und ich eine viel zu hohe strafe bekommen habe. Das strafmaß ist hier auch nicht gerecht.kann ich das urteil von irgendwem pruefen lassen??was kann uch hetzt nich machen?.dieser anwalt wollte mich aufgrund negativer aussagen meines onkels ueber mich,dass ich eine haftstrafe bekommen solle, bestrafen...wo beschwert man sich da? Beim justizministerium oder was?
kaufervstp
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Re: Gerechtes Urteil ?

Beitrag von kaufervstp »

So geht Gericht. Das wird häufig familiär kollegial geregelt zu Gunsten aller juristischen Beteiligten:

Werner Leitner: "Richter können sich strafbar machen"
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/int ... 90585.html

Wenn das auch noch in Bayern stattgefunden hat, dann bist Du familär bis zum BGH ("Olli-Kahn-Senat") noch mehr aufgeschmissen:
Systemfehler
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-123856912.html

Ausserdem wirst Du dann ziemlich schnell ein "Störenfried" oder "Querulant" mit einer evtl. notwendigen psychologischen Untersuchung, in der in fast 100% aller Fälle eine paranoide Persöhnlichkeitsstörung festgestellt wird gerade weil Du als rechtsnichtwisser "glaubst", dass bei Gericht etwas falsch gemacht wurde oder dass Du glaubst zu Unrecht behandelt zu werden. Es sei denn Du würdest von einem solchen Psychologen begutachtet und nicht von einem der Gutachten nur als lukratives Hobby nebenbei macht und an die absolute Gerechtigkeit der Justiz glaubt:
Unschuldig verurteilt mit unfassbarer Wirklichkeit bei Gerichten, die in Romanen überzogen wäre, Psychologe Prof. Steller klagt Justiz an, 19.11.2015

Postbote Dr. Dr. Gert Postel hat als Facharztprüfer und Oberarzt (Er sollte eine C4-Proffessur erhalten mit Chefarztstelle) auch Gerichtsgutachten gemacht von denen später keines als falsch nachgewiesen werden konnte.

Selbst wenn Du jetzt tatsächlich unschuldig wärst und diese nach der Verurteilung weiterhin erklärst, dann ist gegen Dich als "Tatleugner" ganz besonders massiv vorzugehen. Geschätzt haben diese Probleme einige tausend Menschen in deutschen Gefängnissen.

Ein Anwalt erklärte mir vor 3 Tagen gerade wieder, dass es entsprechendes gar nicht gibt und falls doch, dann sind es nur ganz wenige Einzelfälle und daher macht das überhaupt gar nichts und nicht das geringste.
https://de.wikipedia.org/wiki/Psychopathie
"Dies ist u. a. assoziiert mit mangelhaftem sozialem Normverständnis und dem Fehlen von Schuldbewusstsein."
"Das Pendant zu kriminellen Psychopathen bildet die Gruppe der hoch funktionalen, „erfolgreichen Psychopathen“. Obwohl Psychopathie nur eine geringe Verbreitung in der allgemeinen Bevölkerung hat, sind Menschen mit dieser Persönlichkeitsstörung nicht nur in Gefängnissen, sondern auch in höheren Hierarchiestufen überrepräsentiert, etwa sechsfach in Führungspositionen"
Beeinflusst wird das ganze auch durch die Erkenntnisse aus dem Migram-Experiment und bezüglich der Rechtsfindung aus anderen psychologischen Hintergründen wie zB. dem Halo-Effekt. Davon will man in Deutschland in der Justiz aber nichts wissen."

Darauf brauchst Du Dich ohne viele Millionen oder ohne Medien überhaupt gar nicht verlassen und insgesamt auch überhaupt gar nicht besonders, wenn Du nicht vollständig unschuldig bist. Es ist bisher ein einmaliger Sonderfall auch weil es mit auf einem Anwaltsfehler beruhte, den der Anwalt zugegeben hat:

Fall M.:
Gerichtsprecher: Über den Fall haben insgesamt 21 Richter entschieden und alle mit dem gleichen Ergebnis und 21 Richter können nicht irren. Das ist ausgeschlossen. Einige Staatsanwälte waren ja auch noch beteiligt.
Herr M. wurde mittlerweile vom Landesjustizminister begnadigt, weil er auch davon ausgeht, dass Herr M. unschuldig ist:
http://www.focus.de/regional/magdeburg/ ... 66931.html


Du hast keine 100 Millionen (bzw. insgesamt 4 Milliarden Vermögen), denn dann hättest du keine Probleme:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/e ... -1.2072767

Ich habe auch schon Zivilverfahren gesehen, die Öffentlich waren und alle Zuschauer wurden hinaus gebeten und dann wurde immer nur die eine und dann die andere Prozesspartei allein hereingelassen. Wer dagegen etwas sagt bekommt im Durchschnitt wesentlich mehr Ärger wie ein Richterkollege von seinen Kollegen.

In dem Urteil musst Du eine Rechtsmittelbelehrung erhalten haben.

Wenn es die kleine Strafkammer am LG war, dann ist die Revision zum OLG statthaft, die innerhalb von 1 Woche einzulegen ist.
Es ist keine Tatsacheninstanz mehr. Auch alles was der Richter vom LG nun in seine Entscheidung fabuliert ist grundsätzlich Tatsache.

§ 341 Form und Frist
(1) Die Revision muß bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich eingelegt werden. ...

Desweiteren ist es Bürgern grundsätzlich nicht erlaubt anderen Bürgern Rechtsrat zu erteilen (RDG), damit Du noch weniger Chancen hast ohne Geld. Du könntest aber versuchen einen Pflichtverteidiger (Häufig auch "Urteilsbegleiter" genannt) zu erhalten und entsprechendes beantragen mit entsprechenden Einkommensnachweisen.

Die Arbeitsbelastung schafft ihre eigenen Gesetze auch wenn diese gerade an höhren Gerichten aus (geheimen) richterlichen Nebentätigkeiten resultiert, die lukrativer sind wie die Richtertätigkeit.

„Justiz hat mit Gerechtigkeit so viel zu tun wie die Landeskirchenverwaltung mit dem lieben GOTT.“ Gerichte bieten rechtskräftige Entscheidungen. Mehr können sie nicht leisten, und mehr sollte von ihnen nicht erwartet werden.“ Richter Herbert Rosendorfer, FAZ, 17. Juni 2010
Zuletzt geändert von kaufervstp am 28.05.16, 18:58, insgesamt 1-mal geändert.
Rabenwiese
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Re: Gerechtes Urteil ?

Beitrag von Rabenwiese »

wars denn auch ein "einfacher" Raub ?

Wenn ein gefährlicher Gegenstand o. eine Waffe im Spiel war dann wäre die Strafe ganz unten im Strafmaß.
Anderenfalls läge sie so ca im oberen Mittelfeld.
kaufervstp
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Re: Gerechtes Urteil ?

Beitrag von kaufervstp »

Rabenwiese hat geschrieben:wars denn auch ein "einfacher" Raub ?

Wenn ein gefährlicher Gegenstand o. eine Waffe im Spiel war dann wäre die Strafe ganz unten im Strafmaß.
Anderenfalls läge sie so ca im oberen Mittelfeld.
Das habe ich mir zwischenzeitlich aber leider erst zwischenzeitlich auch schon so gedacht:
"wurde ich aufgrund des Raubes bestraft."
Demnach hat es einen Raub bzw. eine Straftat tatsächlich gegeben. Wirklich schlimm sind die Absprachen in der Regel ja nur für Unschuldige und das weitere Vorgehen.
Milderdernde Umstände, weil er sich vorher im Strafmass irrte §17 StGB ? :-)

Zu berücksichtigen wären dann ja auch noch Vorstrafen.

Auf der anderen Seite ob nicht Jugenstrafrecht hätte angewendet werden müssen und ob dann weniger dabei herausgekommen wäre, soweit das nicht auch berücksichtigt wurde.

Wenn er kein "Tatleugner" ist und seine Tat (und die Höhe der Strafe) einsieht, dann gibt es bei guter Führung Strafrabatt (mit Bewährung) und irgendwann vielleicht auch mal Freigang.

Er kann sich ja im Gefängnis mit anderen über deren Strafmass austauschen.
FelixSt
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Re: Gerechtes Urteil ?

Beitrag von FelixSt »

atze44 hat geschrieben: Und wieso geht mein anwalt da rein und sagt dass ich drei jahre bekomme und die bekomme ich dann auch.
Und Sie meinen wirklich, dass dieses Forum der richtige Adressat für Ihre Frage ist? :shock:
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
SusanneBerlin
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Re: Gerechtes Urteil ?

Beitrag von SusanneBerlin »

kaufervstp hat geschrieben:Du könntest aber versuchen einen Pflichtverteidiger (Häufig auch "Urteilsbegleiter" genannt) zu erhalten und entsprechendes beantragen mit entsprechenden Einkommensnachweisen.
Zweimal Unsinn innerhalb von einem Satz.

1. Die Zuordnung eines Pflichtverteidigers hängt NICHT von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Beschuldigten ab.

2. "Urteilsbegleiter" ist ein Begriff, der in einigen Lawblogs abwertend für einen Pflichtverteidiger gebraucht wird, der
  • vom Richter ausgesucht wurde,
  • deswegen vom Richter ausgesucht wurde, weil er bei früheren Verfahren auf das Gericht einen "guten", weil kontrollierbaren Eindruck machte,
  • also dem Richter nicht viel entgegensetzt und lediglich das Urteil "abnickt"
Einen in diesem Sinne "Urteilsbegleiter" wünscht man einem Beschuldigten also gerade nicht!
Grüße, Susanne
kaufervstp
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Re: Gerechtes Urteil ?

Beitrag von kaufervstp »

SusanneBerlin hat geschrieben:
kaufervstp hat geschrieben:Du könntest aber versuchen einen Pflichtverteidiger (Häufig auch "Urteilsbegleiter" genannt) zu erhalten und entsprechendes beantragen mit entsprechenden Einkommensnachweisen.
Zweimal Unsinn innerhalb von einem Satz.

1. Die Zuordnung eines Pflichtverteidigers hängt NICHT von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Beschuldigten ab.

2. "Urteilsbegleiter" ist ein Begriff, der in einigen Lawblogs abwertend für einen Pflichtverteidiger gebraucht wird, der
  • vom Richter ausgesucht wurde,
  • deswegen vom Richter ausgesucht wurde, weil er bei früheren Verfahren auf das Gericht einen "guten", weil kontrollierbaren Eindruck machte,
  • also dem Richter nicht viel entgegensetzt und lediglich das Urteil "abnickt"
Einen in diesem Sinne "Urteilsbegleiter" wünscht man einem Beschuldigten also gerade nicht!
https://ungereimtheiten.wordpress.com/2 ... teidigung/

Anders war "Urteilsbegleiter", wie der Name schon sagt auch gar nicht gemeint. Da kennt sich jemand aus.
Ich habe gerade so einen. Er hat Beschwerde eingelegt: "Hiermit lege ich Beschwerde ein" Mehr nicht!. Einen Tag zuvor habe ich selbst Beschwerde eigelegt und meine Beschwerde hat 4 Seiten ausführliche Begründung, die keines Anwaltszwangs bedurfte. Meine Beschwerde wurde abgewiesen, weil mein Pflichtverteidiger Beschwerde eingelegt hat (sinngemäss ohne Begründung) und mein Vortrag wird vollständig ignoriert.
Mein Urteilsbegleiter war auch von einer Revision überzeugt: "Hiermit lege ich Revision ein. Ich rüge die Entscheidung des .... aus materiellen Gesichtspunkten".
Ich habe ihn selbst nicht als Pflichtverteidiger meines Vertrauens benannt aber er ist ein netter Mensch.
In der Verfassungsbeschwerde, die ich nun wieder selbst machen darf kann mir das unbeheuerliche Probleme bereiten, weil man auch dem Revisionsgericht evtl. Grundgesetzwidrigkeiten zuvor benennen muss, damit diese vorher beseitigt werden können. (Solche Entscheidungen gibt es!).

Der Pflichtverteidiger hängt vollständig von den Einkommensverhältnissen ab. Meinst Du Ecclestone mit 4 Milliarden EUR Vermögen würde einen Pflichtverteidiger beantragen? Mit genug Geld beauftragt man beliebige Rechtsanwälte und bekommt mehr Recht und die regeln dann alles und haften auch dafür. Hast Du schon mal bei einem sozial schwachen Menschen gesehen, dass ein Pflichtverteidiger für etwas haftet? Das müsstest Du auch wissen.
Gesetzlich falsch war allerdings, dass ich erklärte er müsse seine Vermögensverhältnisse dabei angeben, wie bei PKH aber weist Du wie ich darauf nun seit einiger Zeit in der Praxis tätig drauf gekommen bin? Noch vor ca. 2 Jahren hätte ich das gleiche gesagt und habe es sogar.
Es erschreckt mich unablässig wie einen die Praxis vollkommen umpolt obwohl ich sogar DER Kritiker der gesetzlich unzulässigen Praxis bin und ich bin nicht einmal auch nur im geringsten finaziell abhängig davon. Aber ich schätze Du bist das irgendwann und es wird sich Deine Welt zu 110% in das Gegenteil verkehren und das musst Du dann auch zu 100% gegenüber insbesondere Proleten fest vertreten, weil Du Juristin bist aus eigener Überzeugung.

"15. Als der Richter am Bundesgerichtshof Dr. Wiebel die jahrzehntelange verfassungswidrig praktizierte Geschäftsverteilung bei überbesetzten Senaten kritisierte, wurde er von vielen seiner Kollegen am höchsten deutschen ordentlichen Gericht mit einer Fülle emotionaler Reaktionen bedacht, die man nur als Mobbing bezeichnen konnte. Er hatte sowohl gegen die Kleiderordnung, als auch gegen die Hackordnung verstoßen. Solche gruppendynamischen Prozesse sind psychologisch längst aufgeklärt. Die Ächtung des Außenseiters wird vorrangig in Gruppen festgestellt, die von der unverrückbaren Selbstverständlichkeit der von ihnen vorgenommenen Bestimmungen am festesten überzeugt sind und die solche Überzeugung am lautesten proklamieren müssen, um ihren inneren Halt nicht zu verlieren (Professor P. R. Hofstätter)."

Und wenn Du das auch jemals nur einigermassen verstehst als Juristin, dann gehörst Du zu wenigen lobenswerten Ausnahmen, die um so weniger Karriere machen und die um so weniger beachtenswert sind, wie ein nichts.
nordlicht02
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Re: Gerechtes Urteil ?

Beitrag von nordlicht02 »

SusanneBerlin hat geschrieben: Zweimal Unsinn innerhalb von einem Satz.
Und in manch anderen Sätzen kommt noch einiges an Unsinn hinzu. :wink:
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
SusanneBerlin
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Re: Gerechtes Urteil ?

Beitrag von SusanneBerlin »

@kaufervstp der Ignoreliste hinzugefügt.
Grüße, Susanne
nordlicht02
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Re: Gerechtes Urteil ?

Beitrag von nordlicht02 »

SusanneBerlin hat geschrieben:@kaufervstp der Ignoreliste hinzugefügt.
Schlaue Entscheidung. 8)
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
rabenthaus
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Re: Gerechtes Urteil ?

Beitrag von rabenthaus »

Hallo

und ich werde es gleich genauso machen. Das schlimme an solchen Leuten ist, dass sie die threads kapern und so dem TE die Chance nehmen irgendwelche Informationen zu erhalten. Auf Basis dieses Geschwafels ist eine vernünftige Diskussion nicht möglich.

Den Schaden hat letztendlich nur der TE.

Ich frage mich zum wievielten male sich der Kerl hier angemeldet hat. Wer steckt wohl wirklich hinter diesen Beiträgen?
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
J.A.
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Re: Gerechtes Urteil ?

Beitrag von J.A. »

Um nochmal aufs eigentl. Thema zu kommen:
Wie soll ich ohne anwalt ein berufungsverfahren machen?
Sie haben die Frage nicht richtig verstanden.

Der Fragesteller wollte wissen, ob vor dem Landgericht bereits die Berufungsverhandlung in dieser Sache stattfand (also ob es vorher bereits eine Verhandlung am Amtsgericht in dieser Sache gab) oder ob direkt -also erstinstanzlich- vor dem Landgericht verhandelt wurde.

2. Was war angeklagt? Einfacher Raub (§ 249 StGB) oder schwerer Raub (§ 250 StGB) ? Wenn § 250, welche Alternative? Die mit 3 Jahren oder die mit 5 Jahren Mindeststrafandrohung?

3. Wie lange ist die Urteilsverkündung her?

4. Wenn man sich Ihre älteren Beiträge ansieht, kann man feststellen, dass Sie mehrfach vorbestraft sind und auch bereits eingesessen haben. Da wäre auch bei einem einfachen Raub 3 Jahre kein sonderlich hartes Urteil. Ihr "Schock" wird daraus resultieren, dass sie nun wahrscheinlich mittlerweile zum ersten Mal (wegen einer schwereren Tat) nach Erwachsenenrecht verurteilt wurden und daher auch die Mindeststrafandrohungen des Erwachsenenstrafrechts greifen, was im Jugendrecht nicht der Fall ist. Bedanken kann man sich bei unseren größenteils viel zu weichgespülten Jugendrichtern, die selbst für schweren Raub in der "großen Version" teilweise nur Wochenendarreste verhängen. Da ist der Schock natürlich groß, wenn man für etwas, wofür man vor 1-2 Jahren noch 2 Tage Jugendarrest bekommen hat, plötzlich 5 Jahre (aufwärts) bekommt, "nur" weil man zwischenzeitlich 21 geworden ist.

Ich hatte vor ein paar Jahren selbst solch einen Fall:

3 junge Erwachsene, alle nicht vorbestraft. 2 Männer, beide 20 Jahre alt, 1 Frau, gerade einige Tage vor der Tat 21 geworden. Abends vor einer Bank am Nachttresor den Geldboten (bzw. Inhaber) eines Einzelhandelsgeschäftes "eingepfeffert" und ihm die Geldbomben weggenommen. Die jungen Herren sind mit je 2 Wochen Dauerarrest weggekommen, die Lady hat die 5 Jahre Mindeststrafe bekommen, die das Gesetz in § 250(2)1 StGB vorsieht. Wenn ich mich recht entsinne hat das Gericht sich sogar einige Mühe gegeben einen minderschweren Fall des schweren Raubes zu konstruieren, was eine Bewährungsstrafe möglich gemacht hätte, aber der Sachverhalt gab es wohl nicht her, da auch der direkte Tatbeitrag der kleinen Lady nicht gerade unwesentlich war.
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
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