Veröffentlichung von Wahlergebnissen dritter (Selfie)

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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misterx25
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Veröffentlichung von Wahlergebnissen dritter (Selfie)

Beitrag von misterx25 »

Hi,

kurze Frage zum Wahlrecht.

Das Veröffentlichen von Wahlergebnissen Dritter, ist dies z.B. in NRW Strafbar?

Quelle: Die Zeit
Das Innenministerium hat geschrieben:... ein Straftatbestand sei dagegen, wenn man die Wahlentscheidung eines anderen veröffentliche.
Weiterhin heisst es
Für Briefwähler und für die Landtagswahlen gilt das Verbot nicht. Im Saarland etwa waren Handyfotos erlaubt. Das Verbot hängt von den Wahlordnungen der Bundesländer ab – in denen von Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, wo im Mai gewählt wird, steht über das Fotografieren und Filmen nichts.
Ich kann leider nichts in den Wahlordnungen finden, kann hier jemand explizit mehr dazu sagen und mir eine Quelle nennen?

Dankeschön.
webelch
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Re: Veröffentlichung von Wahlergebnissen dritter (Selfie)

Beitrag von webelch »

Warum nicht einfach den Landeswahlleiter fragen?

-> http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/b ... eiter.html
misterx25
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Re: Veröffentlichung von Wahlergebnissen dritter (Selfie)

Beitrag von misterx25 »

1.) Weil ich dem seine Adresse nicht hatte!
2.) Weil die Frage und Antwort wahrscheinlich Wochen / Monate dauert, ich das aber gerne asap beantwortet bekommen hätte.
3.) Weil ich dachte das wäre ein Forum in dem eine Frage erlaubt wäre, schließlich lässt die Definition auf etwas hoffen.
Fọ·rum
Substantiv [das] gehoben

1. eine öffentliche Diskussion.
"zu einem politischen Forum einladen"
2. geeigneter Ort oder Personenkreis, um etwas zu erörtern.
"das richtige Forum für ein Thema/für die Erörterung eines Problems finden"
Ganz ehrlich? Das Forum hier geht einfach nur noch den Bach runter, nur noch Nörgler hier die zwar Antworten aber nicht auf die Frage korrekt eingehen. Wird langsam unerträglich hier :(

Danke für die Hilfe die mich wieder an den Anfang wirft!
ExDevil67
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Re: Veröffentlichung von Wahlergebnissen dritter (Selfie)

Beitrag von ExDevil67 »

misterx25 hat geschrieben:Ganz ehrlich? Das Forum hier geht einfach nur noch den Bach runter, nur noch Nörgler hier die zwar Antworten aber nicht auf die Frage korrekt eingehen.
Wo ist das Problem mit der Antwort? Es wurde auf die Stelle verwiesen die einem die Frage verbindlich beantworten kann und darf.
Zumal es wenig hilft wenn hier eine Meinung vertreten wird und der Landeswahlleiter anderer Meinung ist und entsprechend seiner Möglichkeiten reagiert.
webelch
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Re: Veröffentlichung von Wahlergebnissen dritter (Selfie)

Beitrag von webelch »

Zumal meine Erfahrung als Betreiber eines politischen Blogs die ist, dass die Wahlleiter per Mail innerhalb kürzester Zeit reagieren.
Deputy
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Re: Veröffentlichung von Wahlergebnissen dritter (Selfie)

Beitrag von Deputy »

misterx25 hat geschrieben:Ganz ehrlich? Das Forum hier geht einfach nur noch den Bach runter, nur noch Nörgler hier die zwar Antworten aber nicht auf die Frage korrekt eingehen. Wird langsam unerträglich hier :(
Da wusste jemand die Antwort nicht, hat aber auf eine Stelle verwiesen, die die Antwort definitiv kennt bzw. in Zweifelsfall sogar dafür zuständig ist.

Das hat nichts mit Nörgelei zu tun, das ist eine absolut sinnvolle Antwort.

Wenn so ein Forum den Bach runtergeht, dann weil Leute wie Du auf jede Frage ohne weitere eigene Mühe die perfekte Antwort auf dem Silbertablett haben wollen und meckern, wenn das nicht passiert.

Mal abgesehen davon, dass man bei solchen Fragen auch mal nach "Landeswahlleiter NRW" googlen kann - dann bekommt man dessen Anschrift, eMail, Telefon; aber das war dir ja zu aufwendig - oder warst Du damit überfordert?! Soll sich doch wer anders bemühen, wenn Du eine Frage hast. Unerträglich ist nur Deine Nörgelei!
freemont
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Re: Veröffentlichung von Wahlergebnissen dritter (Selfie)

Beitrag von freemont »

misterx25 hat geschrieben:Hi,

kurze Frage zum Wahlrecht.

Das Veröffentlichen von Wahlergebnissen Dritter, ist dies z.B. in NRW Strafbar?
...

Das ist bundesweit strafbar, "Straftaten bei Wahlen und Abstimmungen", §§ 107 ff. StGB, hier ggf. § 107c, Verletzung des Wahlgeheimnisses, wenn der Tatbestand erfüllt ist.
hawethie
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Re: Veröffentlichung von Wahlergebnissen dritter (Selfie)

Beitrag von hawethie »

Ich hab hier doch zwei kleine Gegenfragen:
1. was hat die Frage, ob Handyfotos erlaubt sind, mit den "Wahlergebnissen dritter" zu tun?
Dass man nich einfach fotografieren darf, was andere wählen ist doch (Stichwort Wahlgeheimnis) klar.
Außerdem wären das doch nicht die "Wahlergebnisse".
2. Warum wird die Antwort asap erforderlich? Die Wahl war doch nicht erst am Wahltag bekannt.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
freemont
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Re: Veröffentlichung von Wahlergebnissen dritter (Selfie)

Beitrag von freemont »

hawethie hat geschrieben:Ich hab hier doch zwei kleine Gegenfragen:
1. was hat die Frage, ob Handyfotos erlaubt sind, mit den "Wahlergebnissen dritter" zu tun?
Dass man nich einfach fotografieren darf, was andere wählen ist doch (Stichwort Wahlgeheimnis) klar.
Außerdem wären das doch nicht die "Wahlergebnisse".
2. Warum wird die Antwort asap erforderlich? Die Wahl war doch nicht erst am Wahltag bekannt.

Ja, irgendwie nicht schlüssig.

Die BWahlO wurde inzwischen geändert, eingefügt in § 56:
(6) Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, der
...
5a. für den Wahlvorstand erkennbar in der Wahlkabine fotografiert oder gefilmt hat ...
Anstoß war wohl tatsächlich ein Selfie von Eric Trump aus der Wahlkabine.
C31H42N2O6
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Re: Veröffentlichung von Wahlergebnissen dritter (Selfie)

Beitrag von C31H42N2O6 »

Bei den letzten Kommunalwahlen hier war es weit verbreitet, sein bürgerliches Engagement durch ein Foto des Wahlscheins (teils unausgefüllt, teils - bei Mandatsträgern politischer Parteien - auch ausgefüllt) in Sozialen Netzwerken zu veröffentlicht.
Was genau ist denn der Grund (rechtsphilosophisch oder whatever) dagegen vorzugehen? Anlass ist das Trumo-Selfie, das habe ich verstanden. Aber warum wird die Dokumentation des eigenen Wahlverhaltens als Bedrohung für die Demokratie gesehen?
Die Preisgabe eigener Daten verstößt doch normalerweise nicht gegen den Datenschutz.
Natürlich werde ich mich daran halten, aber ich würde mich über eine Diskussion von Sinn und Hintergrund freuen.
FM
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Re: Veröffentlichung von Wahlergebnissen dritter (Selfie)

Beitrag von FM »

Auf das Wahlgeheimnis kann auch der Wähler selbst nicht verzichten. Er kann zwar später beliebig erzählen was er gewählt, aber während des Vorganges muss er es geheim machen. Ob das danach von ihm selbst gesagte richtig oder falsch ist, kann niemand prüfen. Durch das Foto soll das umgangen werden, es wäre vergleichbar damit, wenn er den Wahlschein im Beisein anderer Personen ausfüllt.

Hintergrund: z.B. in der DDR war es zumindest teilweise üblich, dass zwar Wahlkabinen vorhanden waren. Wer diese benutzte setzte sich aber dem Verdacht aus, gegen das Regime abzustimmen, nach dem Motto: niemand muss etwas verbergen, wenn er nichts zu verbergen hat.

Und das gilt auch schon im privaten Kreis, deshalb dürfen auch Ehepartner nicht zusammen in die Wahlkabine.Jeder soll völlig frei von dem was ein anderer dazu denken oder sagen könnte handeln.

Deshalb ist auch die weite Verbreitung der Briefwahl, die früher nur in Ausnahmefällen wie Krankheit oder Reise erlaubt war, problematisch.
hawethie
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Re: Veröffentlichung von Wahlergebnissen dritter (Selfie)

Beitrag von hawethie »

grds. müsste man dafür in die gesetzesbegründung schauen, aber:
Niemand weiß, ob du das Foto wirklich freiwillig machst oder dieses von jemanden anderes (Arbeitgeber, Verein, Partei, Ehepartner) gefordert wird.
Aus dem gleichen Grund darf auch niemand zweites mit in die Wahlkabine (auch wenn du es möchtest)- auch das Kind nicht, das lernen soll, wie eine Wahl geht - auch nicht der Ehemann, der unbedingt will, dass seine Frau, die von Politik ja keine Ahnung hat, richtig abstimmt.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
C31H42N2O6
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Re: Veröffentlichung von Wahlergebnissen dritter (Selfie)

Beitrag von C31H42N2O6 »

Danke, das leuchtet ein. Sozialer Druck ist natürlich nie auszuschließen, gerade wenn man als Vertreter einer Partei bekannt ist.
Ich werde dann künftig ein Bild des Wahllokals von außen posten (oder ein Selfie vor der Tür). Eigentlich finde ich es nämlich nicht so schlecht, sich öffentlich mit der Aussage "ich gehe zur Wahl" zu positionieren.
Celestro
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Re: Veröffentlichung von Wahlergebnissen dritter (Selfie)

Beitrag von Celestro »

C31H42N2O6 hat geschrieben:Sozialer Druck ist natürlich nie auszuschließen, gerade wenn man als Vertreter einer Partei bekannt ist.
Nehmen wir mal an, Person A geht in die Wahlkabine und soll Partei XYZ und Kandidat ZYX wählen. Also geht A los, nimmt den Wahlschein entgegen, macht die beiden Kreuze und das Foto. Anschließend wird durch eindeutige Markierung, die zuvor getätigte "Auswahl" negiert und die "korrekten" Kreuze an anderer Stelle gemacht.

Ist demnach also das gemachte Foto ein eindeutiger Beweis für die Wahl der Person A ? NEIN !

Also wieder einmal eine völlig an der Realität vorbeigehende Regelung ... zum Glück haben wir davon noch nicht genug. :roll:
SusanneBerlin
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Re: Veröffentlichung von Wahlergebnissen dritter (Selfie)

Beitrag von SusanneBerlin »

Anschließend wird durch eindeutige Markierung, die zuvor getätigte "Auswahl" negiert und die "korrekten" Kreuze an anderer Stelle gemacht.
Der Wahlschein wäre ungültig. Wenn man sich "verwählt" hat, sollte man sich einen neuen Wahlschein geben lassen.
Grüße, Susanne
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