Plakate aufgehängt und nun Ärger wegen Körperverletzung

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Moderator: FDR-Team

Nußberg
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Plakate aufgehängt und nun Ärger wegen Körperverletzung

Beitrag von Nußberg »

Hallo,

Person A erwischt einen jungen Mann beim Zerstören von Wahlplakaten.
Nach einem Wortgefecht droht der junge Mann Person A fertig zu machen indem er diesem maximal möglichen Schaden zufügen wird !

Person A ruft umgehend die Polizei an, die auch einen Streifenwagen schickt.
Der unbekannte junge Mann ist aber nicht mehr aufzufinden.

Wenige Tage nachdem Vorfall erstellt der Vater des jungen Mannes einen Facebook Eintrag in einer örtlichen Facebookgruppe.
Dort warnt er vor Person A, der im Ort einen Kiosk betreibt.
Der Vater gibt an, dass Person A den Sohn mehrmals in das Gesicht geschlagen hat und sich nun der Verfassungsschutz und die Staatsanwaltschaft um Person A kümmert.

Einen Tag später erhält Person A eine Mitteilung über einen Einschreibebrief, der am örtlichen Postamt abzuholen ist. Allerdings hat die Post den Einschreibebrief verklüngelt, so das Person A den Brief nicht erhält.
Person A fährt zur Polizei und erfährt dort, dass etwas gegen ihn vorliegt, aber weitere Auskunft dürfe man Ihm nicht geben.

Welche Aussicht besteht nun für Person A hinsichtlich der Beschuldigung des Tatvorwurfs einer Körperverletzung ?
Person A hat den jungen Mann nicht geschlagen !
Der Vorfall hat sich nachts gegen 2Uhr ereignet.
Zeugen gab es keine !

Vielen Dank für die kommenden Antworten !
MFG Markus
Nußberg
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Re: Plakate aufgehängt und nun Ärger wegen Körperverletzung

Beitrag von Nußberg »

mich interessiert natürlich wie es weitergeht !
wie ist der Ablauf ?
BäckerHD
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Re: Plakate aufgehängt und nun Ärger wegen Körperverletzung

Beitrag von BäckerHD »

Das wird die Zukunft zeigen.
Zafilutsche
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Re: Plakate aufgehängt und nun Ärger wegen Körperverletzung

Beitrag von Zafilutsche »

Nußberg hat geschrieben:Person A erwischt einen jungen Mann beim Zerstören von Wahlplakaten.
Nach einem Wortgefecht droht der junge Mann Person A fertig zu machen indem er diesem maximal möglichen Schaden zufügen wird !

Person A ruft umgehend die Polizei an, die auch einen Streifenwagen schickt.
Der unbekannte junge Mann ist aber nicht mehr aufzufinden.
Na wie gut dass man wenige Tage später erfahren hat, wer der junge unbekannte Mann war, der
um 2:00 Uhr Nachts Sachbeschädigungen gemacht hat. Das dieser auch noch gedroht hat einen maximal möglichen Schaden zufügen zu wollen, würde ich (sofern nicht bereits geschehen) protokolliert haben wollen.
Dummerchen
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Re: Plakate aufgehängt und nun Ärger wegen Körperverletzung

Beitrag von Dummerchen »

Und jetzt ist A nicht mehr Betreiber eines Kiosk, sondern selbständiger Handwerker, der dem jungen Plakatabreisser nachts ein paar auf die zwölf gegeben hat. Nun weint der A sich aus, weil er deshalb einen Vertragspartner verloren hat.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
Nußberg
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Re: Plakate aufgehängt und nun Ärger wegen Körperverletzung

Beitrag von Nußberg »

:kopfstreichel:

Person A ist halt nicht nur Kioskbetreiber sondern auch Handwerksmeister !
Dazu noch Großgrundbesitzer und Immobilienmogul. :lachen:
Nußberg
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Re: Plakate aufgehängt und nun Ärger wegen Körperverletzung

Beitrag von Nußberg »

Zur Info,

die Verhandlung über den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Vater des jungen Mannes wurde zu meinen Gunsten entschieden
Der Vater hat eine Unterlassungserklärung wegen unwahrer Tatsachenbehauptung in Facebook nicht freiwillig unterzeichnen wollen.
Die Kosten trägt der Vater.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den jungen Mann.
Dieser studiert und möchte im öffentlichem Dienst arbeiten.
Den Straftatbestand der Zerstörung mehrerer Plakate hat er zugegeben.

Der Fall wurde in der Lokalpresse veröffentlicht.
Daraufhin hat sich ein Zeuge gemeldet, der den Tathergang beobachtet hat.
J.A.
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Re: Plakate aufgehängt und nun Ärger wegen Körperverletzung

Beitrag von J.A. »

Und was sagt der Zeuge zu der Körperverletzung?
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
BäckerHD
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Re: Plakate aufgehängt und nun Ärger wegen Körperverletzung

Beitrag von BäckerHD »

Nußberg hat geschrieben:Social-Network-Portal [Name geändert]
So etwas wie Sie nennt man wohl "merkbefreit".
Nußberg
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Re: Plakate aufgehängt und nun Ärger wegen Körperverletzung

Beitrag von Nußberg »

Der Zeuge hat außer einer lautstarken Diskussion nichts mit mitbekommen.
Er hat angegeben, dass es zu keinem Zeitpunkt zu körperlichen Übergriffen kam.
J.A.
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Re: Plakate aufgehängt und nun Ärger wegen Körperverletzung

Beitrag von J.A. »

Dann sollte das Verfahren ja normalerweise eingestellt werden.
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
Nußberg
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Re: Plakate aufgehängt und nun Ärger wegen Körperverletzung

Beitrag von Nußberg »

Das Verfahren gegen den Vater ist eingestellt.
Der Staatsschutz ermittelt allerdings noch wegen der Sachbeschädigung (die Partei hat Anzeige erstattet) und der Körperverletzung.
Zumindest habe ich diesbezüglich keine Nachricht mehr erhalten.
Der Zeuge ist bisher noch nicht geladen worden.
J.A.
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Re: Plakate aufgehängt und nun Ärger wegen Körperverletzung

Beitrag von J.A. »

und der Körperverletzung.
Das meinte ich in meinem letzten Beitrag.
Der Zeuge ist bisher noch nicht geladen worden.
Die Polizei hat aber Kenntnis vom Zeugen und dem was er gesehen/nicht gesehen hat ?!
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
Nußberg
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Re: Plakate aufgehängt und nun Ärger wegen Körperverletzung

Beitrag von Nußberg »

Ja, der Staatsschutz hat Kenntnis vom Zeugen !
Dieser wurde bisher aber nicht zur Zeugenaussage geladen.
Laut Auskunft des Staatsschutzes kann ich wohl damit rechnen, dass das Verfahren eingestellt wird.
Bisher wird wohl noch ermittelt.

Seit meiner Ladung sind ja schon einige Tage vergangen.
Der Zeuge wurde bisher noch gar nicht kontaktiert.
SusanneBerlin
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Re: Plakate aufgehängt und nun Ärger wegen Körperverletzung

Beitrag von SusanneBerlin »

Ich bezweifle, dass sich der Stastsschutz mit dem Abreißen von Wahlplakaten beschäftigt. Falls Sie dachten, "Staatsschutz" wäre ein Synonym für "Polizei", so haben Sie danebengegriffen.

Aus der Selbstdarstellung des bka-Polizeilicher Stastschutz:
Gefahrenabwehr
Der Polizeiliche Staatsschutz des BKA nimmt in Fällen des internationalen Terrorismus Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr, sofern eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landesbehörde nicht erkennbar ist oder eine Landesbehörde das BKA ersucht.

Strafverfolgung
Im Bereich der Strafverfolgung ist die Abteilung ST u. a. zuständig in Fällen terroristischer Straftaten gemäß § 129a Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) und § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland) sowie für die Durchführung von Ermittlungsverfahren in Fällen politisch motivierter Straftaten gegen Leib, Leben oder Freiheit eines der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes und ihrer Gäste. Darüber hinaus führt die Abteilung ST phänomenbezogene Finanzermittlungen durch.
https://www.bka.de/DE/DasBKA/OrganisationAufbau/Fachabteilungen/PolizeilicherStaatsschutz/polizeilicherstaatsschutz_node.html
Grüße, Susanne
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