Hausfriedensbruch auch in der Tiefgarage?

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Grotten-Lurch
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Hausfriedensbruch auch in der Tiefgarage?

Beitrag von Grotten-Lurch »

Hallo, liebe Leser!
Trotz intensiver Suche im Internet nicht fündig geworden, deshalb mal hier folgender fiktiver Fall:

A ist Bewohner (Mieter) in einem Mehrfamilienhaus. In dem Haus leben bis auf 2 Eigentümer nur Mieter, die alle einen anderen Eigentümer haben. Zur Wohnung von A gehört ebenfalls ein Stellplatz in der Tiefgarage, der mit zur Mietsache gehört und für den A monatlich auch Miete zahlt.
Überwiegend geht eine bestimmte Bewohnerin (eine der beiden dort wohnenden Eigentümer) am Morgen immer durch das ganze Haus und stellt in den Gemeinschaftsräumen alle Fenster auf Kipp, ebenso in der Tiefgarage.
In der Garage sind 13 Stellplätze und 7 Fenster.
Eines der Fenster befindet sich direkt am Stellplatz, der von A mitgemietet wurde. Um dieses besagte Fenster auf Kipp stellen zu können, muss die Bewohnerin stets auf den Stellplatz von A. A möchte dies nicht, schon alleine um Schäden am Auto zu vermeiden.
A hat bereits versucht die Bewohnerin anzusprechen, um sie zu bitten den Stellplatz nicht mehr zu betreten, allerdings redet sie nicht mit Mietern. A hat auch schon mehrfach einen Hinweis an das Fenster gehängt und das Betreten des Stellplatzes untersagt. Die Zettel werden von der Dame abgerissen und ignoriert.
Der Vermieter von A hält sich schön raus.

Nun die Frage: Stellt das ständige und ausdrücklich untersagte Betreten des Stellplatzes eventuell den Straftatbestand des Hausfriedensbruch?

Danke für Eure Einschätzungen und vielleicht Tipps, wie man der Sache friedlich Herr werden könnte.
Name4711
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Re: Hausfriedensbruch auch in der Tiefgarage?

Beitrag von Name4711 »

Nur mal so geraten:

Könnte mir vorstellen, dass es hier an eine Einfriedung (Befriedungsschutz : Zaun, Mauer etc,) fehlt...
Grotten-Lurch
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Re: Hausfriedensbruch auch in der Tiefgarage?

Beitrag von Grotten-Lurch »

Name4711 hat geschrieben:Nur mal so geraten:

Könnte mir vorstellen, dass es hier an eine Einfriedung (Befriedungsschutz : Zaun, Mauer etc,) fehlt...
Richtig, ein Zaun oder eine Mauer sind nicht vorhanden. Aber A hat zu der Wohnung auch einen Garten, den ja trotz fehlender Mauer oder Zaun auch nicht jeder ungefragt betreten darf. In der Garage hat jeder einen zugewiesenen Stellplatz und kann sich nicht jeden Tag mal auf einen anderen Stellplatz stellen.
BäckerHD
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Re: Hausfriedensbruch auch in der Tiefgarage?

Beitrag von BäckerHD »

Ich nehme doch mal an, A hat nicht die Absicht, eine Mauer zu errichten. :wink:
ktown
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Re: Hausfriedensbruch auch in der Tiefgarage?

Beitrag von ktown »

Grotten-Lurch hat geschrieben:Aber A hat zu der Wohnung auch einen Garten, den ja trotz fehlender Mauer oder Zaun auch nicht jeder ungefragt betreten darf.
Sagt wer?
Auch dort bedarf es einer Einfriedung, oder eindeutigen Anzeichen, dass es sich um Privatgrund handelt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
winterspaziergang

Re: Hausfriedensbruch auch in der Tiefgarage?

Beitrag von winterspaziergang »

Grotten-Lurch hat geschrieben: Danke für Eure Einschätzungen und vielleicht Tipps, wie man der Sache friedlich Herr werden könnte.
Die Frage ist, wer in der Mietzeit im Besitz des Fensters über dem Garagenplatz ist. Wenn es der Mieter ist, gibt es eine einfache Lösung: Einen neuen Griff mit Schloss anbringen (den alten aufbewahren), so dass man das Fenster abschließen kann. Geht einfach und dauert nur ein paar Minuten.

Wenn die Dame den Mieter dann anspricht, kann man sie stumm auf ihre Regel verweisen
allerdings redet sie nicht mit Mietern
:mrgreen:
zimtrecht
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Re: Hausfriedensbruch auch in der Tiefgarage?

Beitrag von zimtrecht »

Wie wäre es statt Hausfriedensbruch mit Besitzstörung? Da ist eine Umfriedung m.W. nicht Voraussetzung.
J.A.
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Re: Hausfriedensbruch auch in der Tiefgarage?

Beitrag von J.A. »

auch einen Garten, den ja trotz fehlender Mauer oder Zaun auch nicht jeder ungefragt betreten darf.
Auch ein Garten muss eingefriedet sein, damit ein strafbarer Hausfriedensbruch stattfinden kann. Davon abgesehen hinkt der Vergleich, da die Dame keine "Unberechtigte" hinsichtlich der Tiefgarage ist.

Wie wäre es statt Hausfriedensbruch mit Besitzstörung?
Das käme schon eher hin. Der Stellplatzmieter mag daher zivilrechtlich darauf klagen, dass
"...die Dame es -bei Meidung eines Ordnungsgeldes von X €- zu unterlassen hat, das Fenster an seinem Stellplatz zu öffnen oder zu schliessen".
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
BäckerHD
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Re: Hausfriedensbruch auch in der Tiefgarage?

Beitrag von BäckerHD »

Kann man nicht ein Annäherungsverbot für das Auto erwirken? :mrgreen:
Grotten-Lurch
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Re: Hausfriedensbruch auch in der Tiefgarage?

Beitrag von Grotten-Lurch »

ktown hat geschrieben:
Grotten-Lurch hat geschrieben:Aber A hat zu der Wohnung auch einen Garten, den ja trotz fehlender Mauer oder Zaun auch nicht jeder ungefragt betreten darf.
Sagt wer?
Auch dort bedarf es einer Einfriedung, oder eindeutigen Anzeichen, dass es sich um Privatgrund handelt.
Es dürfte einen Unterschied machen, ob eventuell ein Fremder aus Unwissenheit den Garten betreten würde, was er aufgrund der Lage nicht mal könnte, oder es z. B. die besagte Bewohnerin machen würde, die als Miteigentümerin genau weiß, dass A im EG den Garten zur alleinigen Nutzung hat und sein Vermieter ein Sondernutzungsrecht daran hat. Alle anderen Gärten, die von der Straße betreten werden könnten, haben alle Zäune.
Grotten-Lurch
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Re: Hausfriedensbruch auch in der Tiefgarage?

Beitrag von Grotten-Lurch »

BäckerHD hat geschrieben:Kann man nicht ein Annäherungsverbot für das Auto erwirken? :mrgreen:
A hat auf seinem Stellplatz 2 Fahrräder stehen. Eins ist bei der Fensterkippaktion wohl schon mal umgefallen und gegen das Auto gefallen. Gewesen sein, will es dann niemand.
Grotten-Lurch
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Re: Hausfriedensbruch auch in der Tiefgarage?

Beitrag von Grotten-Lurch »

J.A. hat geschrieben:
auch einen Garten, den ja trotz fehlender Mauer oder Zaun auch nicht jeder ungefragt betreten darf.
Auch ein Garten muss eingefriedet sein, damit ein strafbarer Hausfriedensbruch stattfinden kann. Davon abgesehen hinkt der Vergleich, da die Dame keine "Unberechtigte" hinsichtlich der Tiefgarage ist.
Von A aus, kann die Dame gerne im Rest der Garage Radfahren oder auch auf ihrem Stellplatz morgens Yoga machen.
Grotten-Lurch
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Re: Hausfriedensbruch auch in der Tiefgarage?

Beitrag von Grotten-Lurch »

zimtrecht hat geschrieben:Wie wäre es statt Hausfriedensbruch mit Besitzstörung? Da ist eine Umfriedung m.W. nicht Voraussetzung.
Danke Zimtrecht, das wird A mal ergoogeln. :D
J.A.
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Re: Hausfriedensbruch auch in der Tiefgarage?

Beitrag von J.A. »

Da gibts nichts groß zu googeln... Wie ich schon sagte: A müßte zivilrechtlich auf Unterlassung klagen.

Das hier:
mag daher zivilrechtlich darauf klagen, dass
Zitat:
"...die Dame es -bei Meidung eines Ordnungsgeldes von X €- zu unterlassen hat, das Fenster an seinem Stellplatz zu öffnen oder zu schliessen".
war kein Witz, auch falls es sich so anhörte :D
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Re: Hausfriedensbruch auch in der Tiefgarage?

Beitrag von freemont »

Grotten-Lurch hat geschrieben:
zimtrecht hat geschrieben:Wie wäre es statt Hausfriedensbruch mit Besitzstörung? Da ist eine Umfriedung m.W. nicht Voraussetzung.
Danke Zimtrecht, das wird A mal ergoogeln. :D
Das Fenster hat A aber nicht mitgemietet. Jeder Garagen-Nutzer, Mieter, Eigentümer darf es öffnen und schliessen. auch wenn er dazu den Stellplatz des A betreten muss. Bei einem offenen Stellplatz ist das kein Problem, dto. wenn da der Gemeinschafts-Zähler hängt, der Lichtschalter, Toröffner usf. montiert ist.

Es regiert der gesunde Menschenverstand und die Vernunft, im BGB schlägt sich das in § 866 nieder:
Mitbesitz

Besitzen mehrere eine Sache gemeinschaftlich, so findet in ihrem Verhältnis zueinander ein Besitzschutz insoweit nicht statt, als es sich um die Grenzen des den einzelnen zustehenden Gebrauchs handelt.
Eine ganz andere Frage ist, ob der Eigentümerin von der WEG verboten werden kann das Fenster anzufassen. Ich wüsste nicht worauf man das stützen könnte, aber es gibt Nichts womit man sich nicht stundenlang in Eigentümerversammlungen beschäftigen kann.
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