Ordnungsamt / Umweltschutz

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Bumblebii
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Re: Ordnungsamt / Umweltschutz

Beitrag von Bumblebii »

Deputy hat geschrieben:
Bumblebii hat geschrieben:Der Unterschied ist der, dass der Herr vom OA keinen Menschen mit Farbeimern gesehen hat und A schon.
Und der Gully ist nunmal vor dem Haus von A. Ist beides ähnlich stichhaltig.
Blödsinn. Nicht vergleichbar
Bumblebii hat geschrieben:Weil A nicht gesehen hat wer das ausgekippt hat kann er keinen beschuldigen. Er kann aber vermuten das es der jenige gewesen sein könnte, der vorher Farbeimer ausgeladen hat. Das ist ein riesen Unterschied.
Nein, das ist alberne Korithenkakeckerei. "Ich vermute es war xy, aber ich beschuldige ihn selbstverständlich nicht"- lächerlicher gehts nicht.
Doch, Ihre Korinthenkackerei, albern und am Thema vorbei.
Bumblebii hat geschrieben:Wenn gegen A ermittelt wird, ist es sein gutes Recht die Klappe nicht zu halten.
Natürlich.
Vorher hieß es "Klappe halten" jetzt ist es natürlich.
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