Beschränkter Einspruch Tagessatzhöhe jetzt Hauptverhandlung

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Spookay
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Beschränkter Einspruch Tagessatzhöhe jetzt Hauptverhandlung

Beitrag von Spookay »

Hallo,
ich habe Fragen zum beschränkten Einspruch.
Ich habe im letzten Jahr eine Radfahrerin übersehen. Hierzu habe ich einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 20 Tagessätzen a 150€ erhalten. Aus meiner Sicht zu hoch daher habe ich beschränkten Einspruch gegen die TShöhe eingelegt und meine letzten 3 Monatsabrechnungen für mein Gehalt ca. 2500€ netto beigefügt und der bitte um Entscheidung im Beschluss gebeten. Des weiteren habe ich den Hinweis gegeben das ich Familienvater von 3 Kindern bin und meine Frau in Elternzeit. Nun habe ich eine Vorladung zur Hauptverhandlung erhalten. Alles ohne Rechtsbeistand.
Meine Fragen.
1 Kann ich den beschränkten Einspruch zurück nehmen ?
2 Können sich die Tagessätze auch noch erhöhen ?
3 Was erwartet mich bzw. macht jetzt noch ein Rechtsbeistand Sinn ?

Danke vorab für eure Hilfe
J.A.
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Re: Beschränkter Einspruch Tagessatzhöhe jetzt Hauptverhandl

Beitrag von J.A. »

1. Ja, würde ich aber nicht tun, da der Tagessatz signifikant zu hoch ist.

2. Theoretisch ja, praktisch nicht, da sie ja eh schon zu hoch sind.

3. Eine Verhandlung ?! Im Normalfall macht ein Rechtsbeistand keinen Sinn (bzw. dessen Kosten), da es in der Verhandlung einzig und allein um die Höhe des einzelnen Tagessatzes geht (wenn Sie den Einspruch richtig formuliert haben, und nicht neben der Höhe des einzelnen Tagessatzes auch die Anzahl der Tagessätze, also die "20", angegriffen haben.
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
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