Nötigung bzw. versuchte Körperverletzung?

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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batacim
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Nötigung bzw. versuchte Körperverletzung?

Beitrag von batacim »

Folgenden Fall möchte ich zur Duiskussion stellen:
A ist Mieter einer Wohnung. B wird Mieter einer weiteren Wohnung im selben Objekt. Beide Wohnungen sind nur über die selbe Haustür zu erreichen. Da A den B noch nicht kennt, will er ihn am Betreten des Hauses hindern, obwohl B zu erkennen gibt, dass er Mieter ist und den Hausschlüssel vorweist. A drängt B unter Einsatz seines Körpers und mit Stößen seines Ellenbogens aus der Haustür und verweigert ihm den Zutritt zum gemeinsamen Hausflur. Erst die von B gerufene Polizei stellt für B den Zugang zur seiner Wohnung sicher.
Ist der Übergriff von A als Nötigung des B das Haus zu verlassen zu werten? Liegt durch den Einsatz des Körpers und die Stöße mit dem Ellenbogen eine versuchte Körperverletzung vor, auch wenn B keine Verletzungen davon getragen hat?

Vielen Dank für hilfreiche Meinungen!
ktown
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Re: Nötigung bzw. versuchte Körperverletzung?

Beitrag von ktown »

Wieso hat B das nicht die Polizei gefragt?
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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
J.A.
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Re: Nötigung bzw. versuchte Körperverletzung?

Beitrag von J.A. »

Ist der Übergriff von A als Nötigung des B das Haus zu verlassen zu werten?
Oder als Nötigung es nicht zu betreten. Bleibt sich gleich.
Liegt durch den Einsatz des Körpers und die Stöße mit dem Ellenbogen eine versuchte Körperverletzung vor
Möglicherweise auch eine vollendete. Diese steht jedoch in Tateinheit zur Nötigung. 52 StGB.
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
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