Urheberrecht zwischen Kollegen

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LawFan
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Urheberrecht zwischen Kollegen

Beitrag von LawFan »

Liebes Forum,

vielleicht kann jemand kompetent bei der Frage helfen:

Viel diskutiert wird das Urheberrecht und die Auswirkungen von Angestellten im Rahmen eines Arbeitsverhältnis. An dieser Stelle gibt es die Verbindung Angestellter und Unternehmen. Wie verhält es sich aber zwischen Kollegen?

Beispiel: Kollege A hat eine Präsentation mit Ausarbeitungen erstellt, vollständig alleine mit eigenen Analysen. Kollege B oder Chef C nimmt dieses Arbeitsergebnis und präsentiert dies einem anderen Gremium als seine Arbeit (bspw. wird in der Fußnote auch der Ersteller geändert, so dass der Urheber A gar nicht mehr erkenntlich ist). Hier ergeben sich einige Fragen, bspw.
- Hat A immer Anspruch auf Nennung seiner Urheberschaft?
- Welche Konsequenzen hätte die Verschleierung / bewusste Falschdarstellung der Urheberschaft durch B/C?

Bei Dissertationen in den letzten Jahren war das ein Riesenthema, aber bei der Arbeit?


Bitte wenn mgl. Nennung der Anspruchsgrundlagen, vielen Dank!