Rechte an Fotos einer verstorbenen Person

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nordlicht02
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Re: Rechte an Fotos einer verstorbenen Person

Beitrag von nordlicht02 »

Oktavia hat geschrieben:Nach Kunsturhebergesetz wäre es hier für die Tante allerdings schwierig nachzuweisen, dass sie die Künstlerin war. Immerhin wäre sie ggf. nicht im Besitz der Originaldias.
Nach dem KunstUrhG muss sie das auch nicht nachweisen - da wären wir dann im Bereich des Urheberrechtsgesetzes. :wink:
Oktavia hat geschrieben:Es könnte ja auch sein, dass es sich beim Künstler um ein Elternteil des TE handelt der wohl ein Geschwister des Onkel war.
War auch mein Gedanke. Dann läge das Urheberrecht bei diesem Elternteil oder aber, so dieses bereits verstorben ist, bei dessen Erben. Allerdings stünde einer Veröffentlichung / Verbreitung dann immer noch der § 22 KunstUrhG im Wege, da die zehnjährige Frist noch nicht abgelaufen ist.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Oktavia
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Re: Rechte an Fotos einer verstorbenen Person

Beitrag von Oktavia »

nordlicht02 hat geschrieben:Nach dem KunstUrhG muss sie das auch nicht nachweisen - da wären wir dann im Bereich des Urheberrechtsgesetzes.
Pedant :oops:
nordlicht02 hat geschrieben:War auch mein Gedanke. Dann läge das Urheberrecht bei diesem Elternteil oder aber, so dieses bereits verstorben ist, bei dessen Erben. Allerdings stünde einer Veröffentlichung / Verbreitung dann immer noch der § 22 KunstUrhG im Wege, da die zehnjährige Frist noch nicht abgelaufen ist.
Aber dann könnte der TE das Bild im Jahr 2018 wieder online stellen :D is ja nicht mehr so lange hin...
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
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winterspaziergang

Re: Rechte an Fotos einer verstorbenen Person

Beitrag von winterspaziergang »

JimKnopf824 hat geschrieben:Hallo...

Ich betreibe einen privaten Stammbaum auf forenregelnbeachten.de, dort habe ich auch Fotos, deren Originale ich auch besitze, von meinem bereits 2008 verstorbenem Onkel. ....Ich finde es schade, dass sie mir verbieten will, mich an ihn zu erinnern. Ich bin für jeden Tipp dankbar.

MfG
Das ist jetzt OT, aber man muss nichts alles Private online stellen und mit anderen teilen, nur um sich selbst daran erinnern zu können.
Ihre Tante verbietet Ihnen nicht die Erinnerung an den Onkel, sie möchte lediglich nicht seine Bilder veröffentlich sehen.
nordlicht02
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Re: Rechte an Fotos einer verstorbenen Person

Beitrag von nordlicht02 »

Oktavia hat geschrieben:Pedant :oops:
Pedant? :shock: Wenn schon dann bitte Korinthenkacker!
So viel Zeit muss sein. :devil:
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Oktavia
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Re: Rechte an Fotos einer verstorbenen Person

Beitrag von Oktavia »

nordlicht02 hat geschrieben:
Oktavia hat geschrieben:Pedant :oops:
Pedant? :shock: Wenn schon dann bitte Korinthenkacker!
So viel Zeit muss sein. :devil:
*Hehe* ich kann das mit dem einkürzen einfach nicht lassen... Zeit is Geld :engel:
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Townspector
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Re: Rechte an Fotos einer verstorbenen Person

Beitrag von Townspector »

Oktavia hat geschrieben:
nordlicht02 hat geschrieben:
Oktavia hat geschrieben:Pedant :oops:
Pedant? :shock: Wenn schon dann bitte Korinthenkacker!
So viel Zeit muss sein. :devil:
*Hehe* ich kann das mit dem einkürzen einfach nicht lassen... Zeit is Geld :engel:
Der korrekte Terminus ist im Übrigen "vermaledeiter Erbsenzähler" und ist in einem Rechtsforum nicht wirklich ein Schimpfwort :lachen:

Um es mit Shakespeare zu sagen:
"Wie genau der Bursche ist, Horatio! Wir müssen nach der Schnur reden, oder er sticht uns mit Silben zu Tode."

(Hamlet V, 1.)
Gedenksignatur - Gewidmet dem unbekannten Anwalt
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
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