Schützbares Computerprogramm

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TeufelsKerlchen
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Schützbares Computerprogramm

Beitrag von TeufelsKerlchen »

Hallo Zusammen,

ich arbeite gerade an einer "kleinen" Seminararbeit zum Thema "Schutz digitaler Werke unter Berücksichtigung der Entwicklungen des Internets - "digitale Produktpiraterie". Diese Frage ist mir während der Bearbeitung aufgefallen und beißt mich schon seit mehreren Stunden. Ich habe mir dazu speziell das Urheberrecht (UrhG) angeschaut.

Laut § 7 Urheber ist ein Urheber der Schöpfer des Werkes. Im § 2 Abs. 1 werden die Werke definiert: Sprachwerke, Musikwerke, Filmwerke und besonders Computerprogramme. Direkt im nächsten Absatz steht, dass diese nur als Werke angesehen werden, wenn diese persönlichen geistigen Schöpfungen sind. Dies schließt meines Wissens nach nur natürliche Personen ein.

Um beim Thema Entwicklung des Internets zu bleiben habe ich mir gedacht, was ist mit Computerprogrammen (KI), welche von Computerprogrammen(KI) geschrieben werden? Ich hätte jetzt einen Produktnamen genannt, jedoch ist das zu unterlassen, wie ich gelesen habe. Nur ein kleiner Hint es hat etwas mit dem Brettspiel Go zu tuen.

Für mich, als unwissender, sind nun 2 Varianten möglich:

1.) § 2 Abs. 2 trifft nicht zu und somit kann das Werk nicht geschützt werden.

2.) § 2 Abs. 2 trifft zu, da die "erste Instanz" von einer bzw. vielen natürlichen Personen geschaffen wurde.

Für mich würden beide Varianten einen Sinn ergeben. Wie sieht hier die Rechtslage aus?

Danke schon einmal für eure Hilfe.

Gruß TeufelsKerlchen