Firma melden Gebrauchsmuster an, obwohl schon am Markt

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gleichwohl
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Firma melden Gebrauchsmuster an, obwohl schon am Markt

Beitrag von gleichwohl »

Hallo,

folgende Fragestellung: eine Firma meldet ein Gebrauchsmuster an für ein Produkt, dass sie bereits seit einem Jahr online verkauft... und wirbt mit dem Schutzrecht.

Bleibt einem als Wettbewerber nur die Möglichkeit, einen Löschungsantrag zu stellen? Oder kann man sich auch direkt und anonym an das DPMA wenden mit dem Hinweis, dass die Firma missbräuchlich ein Gebrauchsmuster angemeldet hat? Dass die Erfindung nicht neu ist, steht in diesem Fall außer Zweifel.

Bin für alle Hinweise von Personen, die sich in diesem Bereich auskennen, dankbar.

G.
Zuletzt geändert von gleichwohl am 18.02.18, 17:51, insgesamt 1-mal geändert.
Erst denken, dann ggf. googeln und nochmal denken, dann erst schreiben.
ktown
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Re: Firma melden Gebrauchsmuster an, obwohl schon am Markt

Beitrag von ktown »

gleichwohl hat geschrieben:Dass die Erfindung nicht neu ist, steht in diesem Fall außer Zweifel.
Ich kenne mich im Patentrecht nicht aus, aber muss eine Erfindung neu sein, damit man sie beim DPMA anmelden darf?
gleichwohl hat geschrieben: dass die Firma missbräuchlich ein Gebrauchsmuster angemeldet hat?
Wieso missbräuchlich? Darf die Firma das nicht, weil:
a) es hierfür schon einen Eintrag beim DPMA gibt?
b) weil hier kein Eintrag beim DPMA zulässig ist?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
gleichwohl
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Re: Firma melden Gebrauchsmuster an, obwohl schon am Markt

Beitrag von gleichwohl »

ktown hat geschrieben:
gleichwohl hat geschrieben:Dass die Erfindung nicht neu ist, steht in diesem Fall außer Zweifel.
Ich kenne mich im Patentrecht nicht aus, aber muss eine Erfindung neu sein, damit man sie beim DPMA anmelden darf?
gleichwohl hat geschrieben: dass die Firma missbräuchlich ein Gebrauchsmuster angemeldet hat?
Wieso missbräuchlich? Darf die Firma das nicht, weil:
a) es hierfür schon einen Eintrag beim DPMA gibt?
b) weil hier kein Eintrag beim DPMA zulässig ist?

Die Antwort auf Ihre Fragen ergibt sich aus meiner Fragestellung.
Erst denken, dann ggf. googeln und nochmal denken, dann erst schreiben.
ktown
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Re: Firma melden Gebrauchsmuster an, obwohl schon am Markt

Beitrag von ktown »

gleichwohl hat geschrieben:
ktown hat geschrieben:
gleichwohl hat geschrieben:Dass die Erfindung nicht neu ist, steht in diesem Fall außer Zweifel.
Ich kenne mich im Patentrecht nicht aus, aber muss eine Erfindung neu sein, damit man sie beim DPMA anmelden darf?
gleichwohl hat geschrieben: dass die Firma missbräuchlich ein Gebrauchsmuster angemeldet hat?
Wieso missbräuchlich? Darf die Firma das nicht, weil:
a) es hierfür schon einen Eintrag beim DPMA gibt?
b) weil hier kein Eintrag beim DPMA zulässig ist?

Die Antwort auf Ihre Fragen ergibt sich aus meiner Fragestellung.
Meines Erachtens nein. Aber klären sie mich auf.
und nein ich benötige keinen eigenen Thread, da ich nur ihre Aussagen bzw. Thesen provokant in Frage stelle. Ich gehe davon aus, dass versierte User im Patentrecht den Sachverhalt aufklären werden.
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Evariste
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Re: Firma melden Gebrauchsmuster an, obwohl schon am Markt

Beitrag von Evariste »

ktown hat geschrieben: versierte User im Patentrecht
Eigentlich reicht ein bisschen googeln.
Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Im Eintragungsverfahren werden Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit nicht geprüft. Dadurch ist der Gebrauchsmusterschutz einfacher, schneller und kostengünstiger zu erlangen als ein Patentschutz.
Es besteht jedoch auch eine größere Gefahr, dass das Gebrauchsmuster angegriffen und möglicherweise gelöscht wird. In einem Löschungs- oder Verletzungsverfahren erfolgt nachträglich die Prüfung der sachlichen Voraussetzungen für einen wirksamen Gebrauchsmusterschutz wie Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit.
Mit anderen Worten, eine Prüfung ist ausdrücklich nicht vorgesehen, sie muss von einem Konkurrenten (oder wen immer das Gebrauchsmuster stört) initiiert werden. Dann nützt natürlich auch ein anonymer Hinweis nichts, der würde nur was bringen, wenn eine Amtsermittlungspflicht des Patentamts bestünde.

Ach ja, für ktown noch das, aus dem Gebrauchsmustergesetz:
Als Gebrauchsmuster werden Erfindungen geschützt, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind.
ktown
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Re: Firma melden Gebrauchsmuster an, obwohl schon am Markt

Beitrag von ktown »

Danke für die Info.
Evariste hat geschrieben:Als Gebrauchsmuster werden Erfindungen geschützt, die neu sind
Wobei ich auch hier die Definition gefunden habe, dass auch noch nach 6 Monaten was als neu definiert werden kann. :wink:
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gleichwohl
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Re: Firma melden Gebrauchsmuster an, obwohl schon am Markt

Beitrag von gleichwohl »

So, und da ktown nun befriedigt ist und Grundkenntnisse wie "Neuheit im Patentrecht" gelernt hat (google ist ja auch heute offline gewesen) , können wir dann wieder zu meiner Frage zurückkehren? ;-)


@ktown: erklären Sie uns die 6 Monate Regel doch bitte nochmal, nachdem Sie sie genau gelesen haben. Dann stellen Sie das in Relation zu meiner Fragestellung. Und dann, wenn Sie mögen, fragen Sie sich, ob Ihr Post-Verhalten hier angebracht ist und wie das dem OP weiterbringt.
Erst denken, dann ggf. googeln und nochmal denken, dann erst schreiben.
ktown
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Re: Firma melden Gebrauchsmuster an, obwohl schon am Markt

Beitrag von ktown »

Ob das eine fest definierte Zeitschiene ist, kann ich nicht sagen. Wie heißt es doch so schön
im Eintragungsverfahren werden Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit nicht geprüft.
Es gibt also in der Grunddefinition keine zeitliche Grenze. Daher kann es doch sein, dass, was schon seit einem Jahr vertrieben worden ist und dann von einer Firma, weil sie das pot. des Produktes erkennt, daß Eintragungsverfahren begonnen wird.
Oder gibt es Spielregeln, die dies verbietet?
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Re: Firma melden Gebrauchsmuster an, obwohl schon am Markt

Beitrag von gleichwohl »

ktown hat geschrieben:Ob das eine fest definierte Zeitschiene ist, kann ich nicht sagen. Wie heißt es doch so schön
im Eintragungsverfahren werden Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit nicht geprüft.
Es gibt also in der Grunddefinition keine zeitliche Grenze. Daher kann es doch sein, dass, was schon seit einem Jahr vertrieben worden ist und dann von einer Firma, weil sie das pot. des Produktes erkennt, daß Eintragungsverfahren begonnen wird.
Oder gibt es Spielregeln, die dies verbietet?

Sie nerven. Eine Erfindung muss neu sein: www.dpma.de

Was treiben Sie hier eigentlich? Sie sind seit 31.01.05 registriert und haben 17545 Beiträge geschrieben. Und Sie kennen noch nicht mal die a priori Voraussetzung für ein Patent oder Gebrauchsmuster und diskutieren darüber?

Wahrscheinlich sind Sie der Inhaber dieses Forums und versuchen lediglich, durch fingierte Diskussion auf Kosten von User eine bessere Google-Sichtbarkeit zu bekommen.
Erst denken, dann ggf. googeln und nochmal denken, dann erst schreiben.
ktown
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Re: Firma melden Gebrauchsmuster an, obwohl schon am Markt

Beitrag von ktown »

Definition von Neu gemäß GebrMG:
Eine Erfindung ist neu im Sinne des GebrMG, wenn sie – zum Zeitpunkt der Anmeldung des Gebrauchsmusters – aus dem Stand der Technik noch nicht bekannt ist.
In diesem Sinne ist jedoch nur das bekannt, was schriftlich vorbeschrieben ist.

Auf alle weiteren Ausführungen gehe ich nicht weiter ein, da sie nichts mit dem Thema zutun hat und daher max. im Bereich Mitgliederinformationen u. Support zu diskutieren wäre.

Alles weitere siehe:
Evariste hat geschrieben:Mit anderen Worten, eine Prüfung ist ausdrücklich nicht vorgesehen, sie muss von einem Konkurrenten (oder wen immer das Gebrauchsmuster stört) initiiert werden. Dann nützt natürlich auch ein anonymer Hinweis nichts, der würde nur was bringen, wenn eine Amtsermittlungspflicht des Patentamts bestünde.
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Re: Firma melden Gebrauchsmuster an, obwohl schon am Markt

Beitrag von gleichwohl »

ktown hat geschrieben:Definition von Neu gemäß GebrMG:
Eine Erfindung ist neu im Sinne des GebrMG, wenn sie – zum Zeitpunkt der Anmeldung des Gebrauchsmusters – aus dem Stand der Technik noch nicht bekannt ist.
In diesem Sinne ist jedoch nur das bekannt, was schriftlich vorbeschrieben ist.

Auf alle weiteren Ausführungen gehe ich nicht weiter ein, da sie nichts mit dem Thema zutun hat und daher max. im Bereich Mitgliederinformationen u. Support zu diskutieren wäre.

Alles weitere siehe:
Evariste hat geschrieben:Mit anderen Worten, eine Prüfung ist ausdrücklich nicht vorgesehen, sie muss von einem Konkurrenten (oder wen immer das Gebrauchsmuster stört) initiiert werden. Dann nützt natürlich auch ein anonymer Hinweis nichts, der würde nur was bringen, wenn eine Amtsermittlungspflicht des Patentamts bestünde.

Lieber Mitarbeiter der Medizin Forum AG, Sie sollten sich schämen.
Erst denken, dann ggf. googeln und nochmal denken, dann erst schreiben.
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Re: Firma melden Gebrauchsmuster an, obwohl schon am Markt

Beitrag von webelch »

Ist dieser Umgangston für sie ein normaler Bestandteil der Diskussion rechtlicher Fragestellungen unter Laien?
gleichwohl
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Re: Firma melden Gebrauchsmuster an, obwohl schon am Markt

Beitrag von gleichwohl »

webelch hat geschrieben:Ist dieser Umgangston für sie ein normaler Bestandteil der Diskussion rechtlicher Fragestellungen unter Laien?
Nein, das ist eben sowenig wie die Beiträge des ktown ein normaler Bestandteil Bestandteil der Diskussion rechtlicher Fragestellungen. Normalerweise melden sich solche Personen zu Wort, die etwas von der Materie wissen und nicht Content für Google produzieren wollen. Die Rückfragen des ktown, der bereits fast 18000 Beiträge geschrieben hat, sind alles andere als normal.
Erst denken, dann ggf. googeln und nochmal denken, dann erst schreiben.
ktown
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Re: Firma melden Gebrauchsmuster an, obwohl schon am Markt

Beitrag von ktown »

gleichwohl hat geschrieben:eben sowenig wie die Beiträge des ktown ein normaler Bestandteil Bestandteil der Diskussion rechtlicher Fragestellungen
Wieso? Ein Forum muss nicht zwangsläufig eine Frage - Antwort Spiel sein. Vielfach werden mit Gegenfragen die Aussagen des TE infrage gestellt um eventuell den Blickwinkel des TE auf den Sachverhalt zu verändern.
Genauso kann es sein, dass man, aus Unwissenheit oder falscher Rechtsvorstellung, falsche Standpunkte vertritt.
Diese Diskussionen sind aber grundsätzlich immer Bestandteil eines Forums. Auch wenn sie dies wohl so nicht wünschen.
gleichwohl hat geschrieben:Normalerweise melden sich solche Personen zu Wort, die etwas von der Materie wissen
Mir war nicht bewusst, dass dieser Thread nur einem begrenzten Besucherkreis zugänglich gemacht werden sollte und dass vorab eine Prüfung von Wissen erfolgen muss. Dieser Teil der Forenregeln ist mir irgendwie entfallen. :wink:
gleichwohl hat geschrieben:Content für Google produzieren wollen
Wann das ihre einzigste Sorge ist, na dann....... :wink:
gleichwohl hat geschrieben:Die Rückfragen des ktown, der bereits fast 18000 Beiträge geschrieben hat, sind alles andere als normal.
Was hat mein Beitrag zu diesem Thema mit meinen anderen Beiträgen zutun?
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Beitrag von gleichwohl »

ktown hat geschrieben:
gleichwohl hat geschrieben:eben sowenig wie die Beiträge des ktown ein normaler Bestandteil Bestandteil der Diskussion rechtlicher Fragestellungen
Wieso? Ein Forum muss nicht zwangsläufig eine Frage - Antwort Spiel sein. Vielfach werden mit Gegenfragen die Aussagen des TE infrage gestellt um eventuell den Blickwinkel des TE auf den Sachverhalt zu verändern.
Genauso kann es sein, dass man, aus Unwissenheit oder falscher Rechtsvorstellung, falsche Standpunkte vertritt.
Diese Diskussionen sind aber grundsätzlich immer Bestandteil eines Forums. Auch wenn sie dies wohl so nicht wünschen.
gleichwohl hat geschrieben:Normalerweise melden sich solche Personen zu Wort, die etwas von der Materie wissen
Mir war nicht bewusst, dass dieser Thread nur einem begrenzten Besucherkreis zugänglich gemacht werden sollte und dass vorab eine Prüfung von Wissen erfolgen muss. Dieser Teil der Forenregeln ist mir irgendwie entfallen. :wink:
gleichwohl hat geschrieben:Content für Google produzieren wollen
Wann das ihre einzigste Sorge ist, na dann....... :wink:
gleichwohl hat geschrieben:Die Rückfragen des ktown, der bereits fast 18000 Beiträge geschrieben hat, sind alles andere als normal.
Was hat mein Beitrag zu diesem Thema mit meinen anderen Beiträgen zutun?
Genau, Sie stellen bei anderen Threads ja auch in Frage, ob rechtmäßig zustande gekommene Verträge grundsätzlich zu halten sind, wenn jemand von Vertragsbruch spricht.

Wie läuft es denn mit der Firma Medizin Forum AG, für die Sie scheinbar arbeiten?
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