Rechnung Anwalt und Ablehnung Kosten durch Versicherung

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Jana1234
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Rechnung Anwalt und Ablehnung Kosten durch Versicherung

Beitrag von Jana1234 »

Schönen guten Tag,

leider bin ich weiterhin auf anwaltliche Unterstützung angewiesen.
Vor kurzem bin ich in einer Kanzlei gewesen, die eine Beratung über meine Rechtsschutzversicherung abrechnete. Der Anwalt schickte allerdings vorab eine juristisch ungegründete Kostenschutzanfrage an meine Versicherung, woraufhin diese ablehnte. Vor dem Schreiben des Anwalts hatte ich eine Zusage für eine außergerichtliche Tätigkeit gegen einen anderen Anwalt.
Der neue Anwalt weigerte sich den sogenannten Stichentscheid für die Versicherung anzufertigen.

Da es sich um die Ermittlung hoher Schadenersatzansprüche, Schmerzensgeldansprüche usw. handelt und nichts passierte, droht mir nun die (finanziell bedingte) Exmatrikulation (Master), die mit dem Verlust meines Wohnheimplatzes einhergehen wird/würde. Auch mein Arbeitsvertrag wird obsolet werden, da ich Werkstudentin bin.

Könnt ihr mir sagen, wie diese Situation rechtlich zu bewerten ist?
Ist der Anwalt noch zuständig?
Wer hat hier ggf. Ansprüche gegen wen?
Was könnte man tun, um dies schnell und einfach zu klären ohne neue Rechtsstreitigkeiten zu riskieren?

Freundliche Grüße
Milo
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Re: Rechnung Anwalt und Ablehnung Kosten durch Versicherung

Beitrag von Milo »

Die Kommunikation mit der Rechtschutzversicherung, Deckungsanfragen und Fertigung eines Stichentscheids sind grundsätzlich eigenständige Aufträge an den Anwalt und sind auch zu vergüten. Ein Anwalt kann dieses eigenständige Mandat auch ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Der gegenteilige Irrglaube basiert neben der Werbung (xy-card ist Anwalts Liebling, da wird eine RSV-Karte wie eine GKV-Karte verwendet) auch darauf, dass viele Anwälte das als Dienstleistung pro bono machen - solange es keinen Aufwand darstellt.


Zur Frage, wer Ansprüche gegen wen hat, würde ich auf Grund der dünnen Sachverhaltsschilderung auf Folgendes tippen:

Anwalt 1 hat Anspruch auf Bezahlung seiner Beratungsrechnung gegen die Studentin.
Die Studentin hat vll. einen Anspruch auf Erstattung der Beratungsrechnung gegen die Rechtschutzversicherung.
Anwalt 2 hat keine Ansprüche gegen die Studentin, da dieser das Mandat abgelehnt hat, gegen die RSV vorzugehen.
Die Studentin hat keine Ansprüche gegen Anwalt 2, da dieser nicht gezwungen ist, den Stichentscheid zu machen und offenbar das Mandat in der "Hauptsache" nicht übernommen hat (sonst hätte die Studentin ja keine Sorgen für die Zukunft).
Die Studentin könnte einen Schadensersatzanspruch gegen Anwalt 1 haben, wenn der Anspruch gegen wen auch immer wegen SchE, Schmerzensgeld usw. verjährt oder verwirkt ist und der Anwalt die Studentin nicht im Rahmen der Beratung auf diese Gefahr hingewiesen hat.


Anwalt 1 dürfte nicht zuständig sein, weil er mit Abrechnung seiner Beratung ja deutlich gemacht hat, dass für ihn das Mandat mit der Beratung beendet ist.
Anwalt 2 dürfte nicht zuständig sein, weil er das Mandat auf Fertigung eines Stichentscheids abgelehnt hat und wohl kein Mandat für das "Hauptproblem" übernommen hat (zumindest deute ich das aus dem Ausgangsthread).

Entsprechend sollte man sich mit einer Deckungszusage, die man von der RSV einholt, an Anwalt 3 wenden.
Wenn die RSV eine Deckungszusage verweigert, kann man sich an Anwalt 3 wenden mit dem Auftrag, gegen die RSV vorzugehen. Hierfür wird man aber mit den Gebühren in Vorleistung gehen müssen. Wenn man hierfür kein Geld hat, muss man einen Anwalt finden, der hier auf Beratungshilfe oder PKH tätig wird - mag nicht einfach sein, bein 165.000 Rechtsanwälten in Deutschland aber durchaus möglich.

Alternativ kann man sich einen Anwalt suchen, der in der Hauptsache auf Grundlage von PKH und/oder Beratungshilfe vorgeht, sofern man sich von seinem Einkommen keinen Anwalt leisten kann.
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
Jana1234
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Re: Rechnung Anwalt und Ablehnung Kosten durch Versicherung

Beitrag von Jana1234 »

Danke für die Antwort, die zwar etwas hilfreich ist, aber trotzdem eine ausgeprägte Parteinahme für den Anwalt zeigt.
Wieso ist dies so? Sollte ich vll anfangen einen gemeinnützigen e.V. zur Rettung der finanziellen Sicherheit von Anwälten im Dienstleistungsbereich zu gründen? Die scheinen es ja echt gar nicht so leicht zu haben. Andere Dienstleister haften nach HGB und keine Versicherung hilft ihnen dabei.

Anwalt 1 ist gescheitert bei der Schadenersatzermittlung. Schätzte diese aber auf Grundlage der Informationen zunächst auf ca. 10000 EUR.
Anwalt 1 rechnete hierfür eine Beratung bei der RSV ab und legte das Mandat nieder.
Anwalt 1 hat keinen Stichenentscheid angefertigt auf Nachfrage der Studentin und verlangte dies von der Studentin.

Studentin hat immer noch ein Problem und wird bald exmatrikuliert werden, da kein Geld und hohe Ansprüche, die nicht mal ansatzweise vollständig ermittelt worden sind. Die Studentin hat keine Möglichkeit gegenüber der RSV ohne Anwalt, da die RSV nur auf Anwälte hört. Warum dies so ist? Ein Problem, welches besteht, aber dessen Eröterung sicherlich niemanden weiterbringen wird. Verjährt sollte nichts sein.

Studentin hat kein Geld, kann nicht in Vorkasse gehen und ein PKH Antrag wäre wohl schwierig, wenn doch eine RSV besteht.
SusanneBerlin
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Re: Rechnung Anwalt und Ablehnung Kosten durch Versicherung

Beitrag von SusanneBerlin »

Studentin hat kein Geld, kann nicht in Vorkasse gehen und ein PKH Antrag wäre wohl schwierig, wenn doch eine RSV besteht.
Der Anwalt schickte allerdings vorab eine juristisch ungegründete Kostenschutzanfrage an meine Versicherung, woraufhin diese ablehnte.
Dann legt man dem Antrag auf Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe das Ablehnungsschreiben der RSV bei. :idea:
Grüße, Susanne
winterspaziergang

Re: Rechnung Anwalt und Ablehnung Kosten durch Versicherung

Beitrag von winterspaziergang »

Jana1234 hat geschrieben:Danke für die Antwort, die zwar etwas hilfreich ist, aber trotzdem eine ausgeprägte Parteinahme für den Anwalt zeigt.
Die Antwort von Milo hat sachlich dargelegt, wie die erfragte Rechtslage ist- und das, obwohl der Eingangsbeitrag reichlich verworren vorgetragen wurde.

Die Studentin sollte erkennen, dass eine Antwort nicht schon deswegen parteiisch ist, weil sie nicht den erwünschten Inhalt hatte.
Studentin hat immer noch ein Problem und wird bald exmatrikuliert werden, da kein Geld und hohe Ansprüche, die nicht mal ansatzweise vollständig ermittelt worden sind. Die Studentin hat keine Möglichkeit gegenüber der RSV ohne Anwalt, da die RSV nur auf Anwälte hört. Warum dies so ist?
Die RSV treten eigentlich so gut wie immer in die Leistung ein, wenn das Vorgetragene ein rechtliches Anliegen ist, das Aussicht auf Erfolg hat. Aussicht auf Erfolg heißt, dass nach Einschätzung der eigenen Anwälte der RSV keine Klage aus einem subjektiven Rechtsempfinden erfolgt, die Fakten aber deutlich machen, dass hier keine Rechte verletzt wurden.
Woraus entnimmt die Studentin, dass die Anfrage des Anwalts juristisch unbegründet war?
Studentin hat kein Geld, kann nicht in Vorkasse gehen und ein PKH Antrag wäre wohl schwierig, wenn doch eine RSV besteht.
PKH-Antrag mit Ablehnung RSV, wie bereits gesagt, stellen. Problem könnte natürlich sein, dass die Prüfung der PKH das gleiche Ergebnis bringt, wie das der RSV. In dem Fall müsste die Studentin einsehen, dass offenbar keine Rechte verletzt wurden, die es per Anwalt zu verteidigen gilt.
Jana1234
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Re: Rechnung Anwalt und Ablehnung Kosten durch Versicherung

Beitrag von Jana1234 »

Es liegt nicht an der Studentin, dass der Sachverhaltsvortrag verworren scheint, sondern es liegt an den Anwälten, die
1) Unterlagen einbehielten, die zur Sachverhaltsschilderung notwendig wären
2) einen inzwischen sehr komplexen juristischen Sachverhalt produzierten, den potenziell neue Anwälte nicht mehr annehmen möchten (selber Grund)

Die erste Anfrage bei der RSV ist dort durchgerutscht, d.h. die RSV hätte wohl vertragsbedingt aufkommen müssen. Die RSV stellt sich allerdings quer, weswegen der nächste Schritt eine Deckungsklage wäre.

Die Studentin hat definitiv Besseres zu tun als Sachverhalte erörtern zu wollen, bei denen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg gegeben wäre.

Die Studentin geht davon aus, dass die Anfrage des Anwalts unbegründet ist, da er keine Begründung bei der RSV einreichte und die RSV aus eben diesem Grund Deckung ablehnte.

Danke für die restlichen Ratschläge und Hinweise.
SusanneBerlin
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Re: Rechnung Anwalt und Ablehnung Kosten durch Versicherung

Beitrag von SusanneBerlin »

Da es sich um die Ermittlung hoher Schadenersatzansprüche, Schmerzensgeldansprüche usw. handelt und nichts passierte, droht mir nun die (finanziell bedingte) Exmatrikulation (Master), die mit dem Verlust meines Wohnheimplatzes einhergehen wird/würde. Auch mein Arbeitsvertrag wird obsolet werden, da ich Werkstudentin bin.
Ungeklärt ist bislang auch, wieso die Studentin exmatrikuliert wird, wenn sie nicht umgehend Schadenersatz- und Scherzensgeldzahlungen erhält.

Selbst wenn die Probleme mit der Deckungszusage und den Anwälten nicht bestehen würden, war es sehr optimistisch zu denken, dass das Gericht innerhalb weniger Monate über ihre Ansprüche entscheiden würde. Gibt es keinen Plan B (Elternunterhalt, Bafög, Studienkredit)?
. Vor dem Schreiben des Anwalts hatte ich eine Zusage für eine außergerichtliche Tätigkeit gegen einen anderen Anwalt.
Der neue Anwalt weigerte sich den sogenannten Stichentscheid für die Versicherung anzufertigen.
Diese beiden Sätze verstehe ich nicht. Wieso bezeichnet man einen Anwalt, der nicht für einen tätig sein will, als seinen "neuen Anwalt"? Wenn ich einen Anwalt brauche der einen Stichentscheid fertigt, frage ich doch vorher ob er bereit ist tätig zu werden. Wenn er "nein" sagt, hat es sich erledigt. Dann ist der Anwalt nicht der "neue Anwalt" sondern ein Anwalt bei dem man angefragt hat und der abgelehnt hat.
Grüße, Susanne
Jana1234
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Re: Rechnung Anwalt und Ablehnung Kosten durch Versicherung

Beitrag von Jana1234 »

Danke für die kritischen und konkreten Rückfragen zu meinem Thema.
Ich möchte versuchen dies zu beantworten:

Die Studierende wird exmatrikuliert werden, da sie den Semesterbeitrag nicht aufbringen kann, da ihr Anwalt gegen ihren Willen ein sofortiges Anerkenntnis tätigte. Es gibt keine Rechtsmittel, da der Betrag zu klein ist und die Vorgeschichte war bereits viel zu kostspielig.

Selbstsverständlich brauchen Gerichte Zeit, aber Zeit scheinen sie sich nur zu nehmen, wenn ich etwas möchte.

Eltern gibt es nicht. Bafög auch nicht, da hierzu ein verwaltungsgerichtliches Verfahren anhängig ist. Hier ist die Studierende nicht mehr anwaltlich vertreten und der Antrag ist vom Februar 2016 gewesen. Natürlich erhält die Studentin kein SGB II. Sie wird allerdings bald SGB II erhalten, da sie sich nicht mehr rückmelden kann. Wenn sie sich nicht mehr rückmelden kann, wird sie auch ihren Nebenjob und ihre Wohnung verlieren. Ist nämlich beides vom Studierendenstatus abhängig. Einen Studienkredit möchte die Studentin nicht in Erwägung ziehen, wenn sie derzeit versucht ein ein Bafögverfahren zu gewinnen. Es wäre gut, hätte sie hier ein Ergebnis. Dann könnte sie auch über andere Formen der Finanzierung nachdenken. So versuchte die Studentin Fixkosten niedrig zu halten,um sich mit Nebenjobs zu finanzieren. Dies ist aber nun schwer, da die Studentin gesundheitliche Probleme hat und manches operativ behandelt werden muss (z.B. Kiefer). Diese Schmerzen sind wohl auf die Umstände rückzuführen, da die Disposition zwar bestand, aber stressbedingt akut geworden ist. Die Studentin kann nichts dafür, wenn sie schläft und der Kiefer dann versucht Stress abzubauen.. :/

Als neuen Anwalt bezeichnet die Studentin einen Anwalt, der versprach tätig zu werden, es aber dann nicht tat, da ihn die juristische Einschätzung überforderte. Er wollte nichts so gerne hören, welche Ratschläge die Studentin hatte und fand, dass er eben der Anwalt ist. Er verfasste dann eine unbegründete Stellungnahme an die Versicherung der Studentin, die daraufhin Kostenzusage ablehnte. BEVOR er das tat, hatte die Studentin eine Zusage für eine außergerichtliche Tätigkeit gegen den Anwalt, der das sofortige Anerkenntnis getätigt hat, welches dann zum Vollstreckungsbescheid führte. Dieser Anwalt hätte eig einen Regress durchführen sollen...

Die Studentin entschuldigt sich vielmals für die womöglich verwirrende Darstellung, die daher rührt, dass zu viele Anwälte involviert sind, die leider alle nicht allzu sehr in ihrem Sinne gearbeitet zu haben scheinen.

Dies soll nicht bedeuten, dass die Studentin davon ausgeht, dass dies auf den gesamten Berufsstand rückzuführen ist.

Einen Stichentscheid könnte man anfertigen, aber die Anfertigung dessen würde von einem Anwalt verlangen sich komplett in die Materie einzuarbeiten. Dies wäre sehr viel Vorarbeit und das macht kein Anwalt gerne... Dies ist verständlich, aber für die Studentin weiterhin ein Problem, da sie eben viele Probleme hat, die sie wohl nicht allein lösen darf (auch rein formal),.
Froggel
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Re: Rechnung Anwalt und Ablehnung Kosten durch Versicherung

Beitrag von Froggel »

Jana1234 hat geschrieben:Diese Schmerzen sind wohl auf die Umstände rückzuführen, da die Disposition zwar bestand, aber stressbedingt akut geworden ist. Die Studentin kann nichts dafür, wenn sie schläft und der Kiefer dann versucht Stress abzubauen..
Mal neben dem Rechtlichen: Dagegen gibt es Aufbissschienen. Die vermindern zumindest den Druck und den Verschleiß der Zähne.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
Jana1234
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Re: Rechnung Anwalt und Ablehnung Kosten durch Versicherung

Beitrag von Jana1234 »

Süß! :)
Sowas habe ich nun. Ist aber auch eine Sache ärztlicher Bereitschaft dies bei der gesetzlichen KV durchsetzen zu wollen. Ist aber geschafft worden.
Erübrigt aber wohl nicht die OP usw. :/

Danke
SusanneBerlin
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Re: Rechnung Anwalt und Ablehnung Kosten durch Versicherung

Beitrag von SusanneBerlin »

Die Studentin führt also mehrere Rechtsstreite: gegen einen Schädiger, von dem sie Schadensersatz und Schmerzensgeld begehrt. Gegen das Bafög-Amt. Gegen die eigene Rechtsschutzversicherung wegen der Anwaltskosten.
Und es war noch ein weiteres gerichtliches Verfahren gegen sie anhängig, dass ihr Anwalt mit sofortiger Anerkenntnis abschloss, was die Studentin für falsch hielt. Soweit richtig?
Grüße, Susanne
Nordlicht14
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Re: Rechnung Anwalt und Ablehnung Kosten durch Versicherung

Beitrag von Nordlicht14 »

Es fehlen noch zwei, SusanneBerlin.

Gegen den Anwalt, der die Deckungsanfrage freiwillig für Studentin machte, zu der er ja nicht nebenher verpflichtet war, und darin keine rechtliche Stellungnahme abgab -was ja auch gar nicht zu einer Deckungsanfrage gehört, da dies die ureigensten Aufgabe der Rechtsschutzversicherung selbst ist zu prüfen -.

Ferner, da die Studentin keine Lust hatte, nach Ablehnung der Rechtsschutzversicherung zur Deckung eine Klage gegen diese auf Deckung zu führen wie üblich, statt dessen nur den für sie sehr bequemen einfachen, für den dies übernehmenden Anwalt jedoch nicht nur äußerst aufwendigen, sondern vor allem auch hoch riskanten, Weg eines Stichentscheids wollte, nun auch gegen einen weiteren Anwalt, der gar nicht Anwalt der Studentin je wurde, der die Mandatsanfrage auf Erstellung eines Gutachtens -Stichentscheid -, ablehnte, und ein solches riskantes Mandat auf Erstellung eines Schieds-Gutachten nicht erstellen wollte -ohne weiteres verständlich, wenn man bedenkt, welches große Haftungsrisiko ein Anwalt damit eingeht und dies nur wenige bereit sind, durchzuführen -.

Das wären derzeit 6 gerichtliche Verfahren der Studentin.

Vermutlich noch weitere zu erwarten, etwa gegen das jobcenter, wenn denn antrag der Studentin auf Gewährung von Leistungen nach SGB II demnächst nicht schnellstens dann statt gegeben wird.
winterspaziergang

Re: Rechnung Anwalt und Ablehnung Kosten durch Versicherung

Beitrag von winterspaziergang »

Jana1234 hat geschrieben:
Als neuen Anwalt bezeichnet die Studentin einen Anwalt, der versprach tätig zu werden, es aber dann nicht tat, da ihn die juristische Einschätzung überforderte.

Er wollte nichts so gerne hören, welche Ratschläge die Studentin hatte und fand, dass er eben der Anwalt ist.

Die Studentin entschuldigt sich vielmals für die womöglich verwirrende Darstellung, die daher rührt, dass zu viele Anwälte involviert sind, die leider alle nicht allzu sehr in ihrem Sinne gearbeitet zu haben scheinen.

Dies soll nicht bedeuten, dass die Studentin davon ausgeht, dass dies auf den gesamten Berufsstand rückzuführen ist.

Einen Stichentscheid könnte man anfertigen, aber die Anfertigung dessen würde von einem Anwalt verlangen sich komplett in die Materie einzuarbeiten. Dies wäre sehr viel Vorarbeit und das macht kein Anwalt gerne... Dies ist verständlich, aber für die Studentin weiterhin ein Problem, da sie eben viele Probleme hat, die sie wohl nicht allein lösen darf (auch rein formal),.
Danke für die Klarstellung -das hilft in jedem Fall weiter, um die Sachlage einzuschätzen
Nordlicht14
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Re: Rechnung Anwalt und Ablehnung Kosten durch Versicherung

Beitrag von Nordlicht14 »

Studentin sollte am ehesten die Auswahl ihrer Anwälte und die Aufträge dem Betreuer überlassen. Es erschließt sich nun, warum Anwalt 2 kein Mandat annahm.
Jana1234
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Re: Rechnung Anwalt und Ablehnung Kosten durch Versicherung

Beitrag von Jana1234 »

Die letzten beide Beiträge sind für die Studentin recht unbrauchbar, da sie den üblichen voreingenommenen Anwaltshabitus haben. Sie berücksichtigen keineswegs die Ausführungen der Studentin und beruhen auf Annahmen, die objektiv nicht begründet sind.

Natürlich kann das auch an der späten Uhrzeit des verfassten Beitrags liegen!
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