Vertrag gültig??

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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martincanthus
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Vertrag gültig??

Beitrag von martincanthus »

Hallo Leute,
Folgende Situation:
Herr W. ist Landwirt im Nebenerwerb. Sein Sohn, volljährig, soll den Betrieb in einigen Jahren übernehmen. Er (Sohn) hat eine neue Idee, andere Pflanzen anzubauen und findet dafür einen Käufer (Abnehmer). Der Käufer macht einen Abnahmevertrag fertig. Dieser wurde vom Sohn unterschrieben, obwohl er weder Land noch Betrieb besitzt. Ist der Vertrag gültig? Wie ist die Rechtslage?

Hoffe Ihr könnt mir helfen:)
Gammaflyer
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Re: Vertrag gültig??

Beitrag von Gammaflyer »

Prinzipiell ist der Vertrag schon gültig.
Muss der Sohn eben zusehen, wie er ihn erfüllen kann, falls das mit der Hofübernahme nichts wird.

Im Detail müsste man sich eben ansehen, was genau vereinbart wurde. Der Sohn hat auch komplett für sich und nicht etwa im Namen des Vaters/der Firma o.ä. gehandelt?


PS: Ich habe den Thread mal verschoben. Das Unterforum passt zwar auch nicht so ganz, aber hier sind wohl am ehesten die unterwegs, die etwas zum Thema sagen können.
martincanthus
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Re: Vertrag gültig??

Beitrag von martincanthus »

Danke für die Antwort.
Es handelt sich um einen Beratungs-, Liefer-, und Abnahmevertrag.
Der Sohn hat allein für sich unterschrieben. Was ist wenn der Sohn sich mit dem Vater streitet und dieser die ganze Sache dann ablehnt?
Desweiteren hat der Käufer ein Vorkaufsrecht, wenn im Zeitraum des Vertrages noch mehr angebaut wird. Kann man das Vorkaufsrecht zurückziehen oder so?
Wie ist die Rechtslage?
Gammaflyer
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Re: Vertrag gültig??

Beitrag von Gammaflyer »

martincanthus hat geschrieben:Der Sohn hat allein für sich unterschrieben. Was ist wenn der Sohn sich mit dem Vater streitet und dieser die ganze Sache dann ablehnt?
Das würde ich primär als das Problem des Sohnes ansehen. Wenn der Vertrag nicht irgendwelche Vorbehalte in dieser Richtung enthält, gilt der Vertrag weiter und der Sohn hat ihn - wie auch immer - zu erfüllen.
martincanthus hat geschrieben:Desweiteren hat der Käufer ein Vorkaufsrecht, wenn im Zeitraum des Vertrages noch mehr angebaut wird. Kann man das Vorkaufsrecht zurückziehen oder so?
Auch das geht nicht "einfach so". Grundsätzlich gilt, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind. Änderungsmöglichkeiten müssen im Vertrag vorgesehen oder zumindest gesetzlich irgendwie geregelt sein.

Das ist jetzt erst mal meine grobe Variante. Man müsste im Detail den Vertrag kennen und vielleicht gibt es je nach Art des jeweiligen Vetrages auch "Schlupflöcher", die mir jetzt auf Anhieb nicht bekannt waren (Zivilrecht ist nicht mein Steckenpferd). Deswegen hilft in so einem Fall sicher besser ein Anwalt (es geht ja wohl um einiges) bzw. warten wir noch mal, was hier noch an Antworten kommt.
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