Mobilfunkvertrag seitens Anbieter gekündigt - Schadenersatz?

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kevinbelikos
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Mobilfunkvertrag seitens Anbieter gekündigt - Schadenersatz?

Beitrag von kevinbelikos »

Liebe Mitglieder,

leider habe ich hier einen ekelhaften Fall. Von Beruf bin ich Rechtsanwaltsfachangestellter, kenne mich daher durchaus mit vielschichtigen Gesetzeslagen aus. Es geht hier um meinen Vater, der einen Mobilfunkvertrag hatte, welcher seitens des Anbieters gekündigt wurde, mit folgender Begründung:

Der Anbieter beklagt, dass die monatlichen Forderungen des Mobilfunkvertrags seitens meines Vaters nicht ausgeglichen wurden. Hier behält sich der Anbieter vor, den Mobilfunkvertrag fristlos zu kündigen. Der "andauernde Zahlungsverzug" sei Grund genug dafür, eine solche Kündigung auszusprechen.

Soweit ist das ganze auch richtig. Niedergelegt ist dies auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Hier ist jedoch etwas besonders faul:

Am 26.04.2016, aufgrund eines Kontoumzugs von der D-Bank zur C-Bank, änderte sich die IBAN sowie BIC meines Vaters. Zusammen mit meiner Mutter - verheiratet - wird ein Gemeinschaftskonto, wie dies auch bei der xxxx Bank der Fall war, bei der C-Bank eingerichtet. Meine Mutter, die auch einen Mobilfunkvertrag bei diesem Anbieter hat, funktionierte die Abbuchung mit Lastschrift wie gewohnt - es kam hier, zumindest bei meiner Mutter, zu keinem Zahlungsverzug.

Ich legte für meinen Vater Widerspruch gegen die hier am 15.08.2016 ausgestellte Kündigung ein mit der Begründung, diese sei rechtswidrig, da folgender Sachverhalt dem Anbieter zur Last gelegt wird:

Am 26.04.2016 wurde eine neue IBAN sowie BIC durch einen Kontoumzug telefonisch beim Kundenservice des Anbieters für meinen Vater mitgeteilt, damit das Abbuchungsverfahren via Lastschrift weiterbestehen kann. Mit mehrfacher Wiederholung der IBAN sowie BIC wurden diese abgeglichen, nach erfolgter Abspeicherung seitens der Kundenberaterin wurde das Gespräch beendet und die Thematik war somit erledigt.

Jedoch erfolgte für Monat Mai und Juni Mahnungen, dass Zahlungsverzug bestehen würde, da der Rechnungsbetrag nicht fristgerecht überwiesen wurde. Ich schrieb für meinen Vater den Anbieter an und forderte auf, die Mahngebühren vollumfänglich zurückzunehmen und diese auf das Konto bei der C-Bank zu überweisen. Die Mahngebühren waren fehlerhaft zustande gekommen und Fehler des Anbieters gewesen. Dies wurde für Monat Mai akzeptiert, für Juni jedoch nicht. Monat Mai (circa € 5,00) wurden zur Rückerstattung gebracht. Daher gab es Grund zur Annahme, das Fehler vom Anbieter beim Lastschriftverfahren gemacht wurden.

Es folgte nunmehr am 15.08.2016 die Kündigung des Anbieters gegenüber meinem Vater. Andauernder Zahlungsverzug wäre der Auslöser dieser gewesen. Jedoch wurde am 26.04.2016 seitens meiner Mutter (für meinen Vater) die IBAN und BIC geändert. Die Änderung wurde akzeptiert und mehrmals abgeglichen. Mit der Rücküberweisung der Mahngebühren für Monat Mai sieht es für mich zumindest derzeit so aus, dass seitens des Anbieters der hauseigene Fehler akzeptiert und dieser gleichermaßen zugegeben wurde.

Besonders ist auch, dass ich kurz nach Erhalt der ausgestellten Kündigung Abends beim Kundenservice des Anbieters angerufen habe. Die Dame vom Kundenservice versuchte mich mit aller Dreistigkeit abzuwimmeln. Sie begründete hier aber die Kündigung damit, dass es Fehler beim Lastschrifverfahren seitens des Anbieters gab, da das Konto einer anderen Person angehöre. Hier ergibt sich meines Erachtens wiederum die Frage, warum das Gemeinschaftskonto zumindest bei meiner Mutter einwandfrei akzeptiert wurde und keine Problematik auslöst.

Die Aussage der Mitarbeiterin des Kundenservice akzeptierte ich.

Durch meine Stellungnahmen machte ich dem Anbieter klar, dass der hier ausgestellte Schadenanspruch, welchen sie geltend machen möchten, - in Höhe von € 13,17 - nicht überwiesen wird, wenn keine ordentliche nachvollziehbare Begründung seitens des Anbieters für die Kündigung vorliegt. Folgendes bezüglich der Änderung der IBAN sowie BIC habe ich gegenüber dem Anbieter noch zu bedenken gegeben:

Die telefonische Änderung wurde akzeptiert. Es wurde zwischen meiner Mutter und dem Kundenservice verglichen, ob die aufgenommene IBAN und BIC der Richtigkeit entsprechen. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters steht, dass eine Änderung nur schriftlich angenommen werden kann. Hier stellt sich die Frage auf, warum die Kundenberaterin meine Mutter nicht aufmerksam machte, dass eine telefonische Änderung der IBAN und BIC nicht möglich wäre. Sie wurde jedoch akzeptiert. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen schränken hier ebenfalls die Benutzung des online Kontos ein (meiner Meinung nach).

Mittlerweile meldete sich der Anbieter auf meine Schriftsätze. Hier viel dem Anbieter doch plötzlich auf, dass nicht mein Vater, sondern eine Dritte Person (sprich meine Wenigkeit) in Korrespondenz mit dem Anbieter steht. Es wurde nunmehr gebeten, eine Bevollmächtigung einzusenden. Die Bevollmächtigung durfte ich per E-Mail einsenden. Als ich die elektronische Einsendung der von meinem Vater unterschriebenen Bevollmächtigung vornahm, entgegnete mir der Anbieter wenig später, das eine Einsendung von mir aus nicht möglich wäre - ich wäre nicht autorisiert, Handlungen vorzunehmen, die meinen Vater betreffen.

Es stinkt mir ziemlich. Aber das Gute dabei ist, dass der Anbieter sich bisher bedeckt und zurückhält. Ich denke, mittlerweile haben sie wenig Lust mit mir zu kommunizieren. Eine ordentliche Begründung erfolgte im Übrigen auch heute nicht. :-)

Na, habt ihr persönlich auch eine ähnliche oder gar gleiche Erfahrung gemacht?
Habt ihr eventuell noch Ratschläge, die ich einbeziehen könnte?

Mit besten Grüßen

euer Kevin

(Eine Rechtsberatung möchte ich ausschließen. Es geht hier lediglich um die Meinung der User, welche ich gerne in Erfahrung bringen möchte. Eventuell gibt es hier den ein oder anderen, der einen wertvollen Tipp für mich hat!)
Zuletzt geändert von hawethie am 31.08.16, 09:48, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Klarname entfernt
Ronny1958
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Re: Mobilfunkvertrag seitens Anbieter gekündigt - Schadeners

Beitrag von Ronny1958 »

Von Beruf bin ich Rechtsanwaltsfachangestellter, kenne mich daher durchaus mit vielschichtigen Gesetzeslagen aus.
Interessant ;)

Was hat ein Mobilfunkvertrag mit Verfassungsrecht zu tun?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
kevinbelikos
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Re: Mobilfunkvertrag seitens Anbieter gekündigt - Schadeners

Beitrag von kevinbelikos »

Ronny1958 hat geschrieben:
Von Beruf bin ich Rechtsanwaltsfachangestellter, kenne mich daher durchaus mit vielschichtigen Gesetzeslagen aus.
Interessant ;)

Was hat ein Mobilfunkvertrag mit Verfassungsrecht zu tun?
Wollte eigentlich zum Verbraucherrecht ;-)

Gut, verschieben wir das Thema eben.
nordlicht02
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Re: Mobilfunkvertrag seitens Anbieter gekündigt - Schadeners

Beitrag von nordlicht02 »

Ronny1958 hat geschrieben:
Von Beruf bin ich Rechtsanwaltsfachangestellter, kenne mich daher durchaus mit vielschichtigen Gesetzeslagen aus.
Interessant ;)

Was hat ein Mobilfunkvertrag mit Verfassungsrecht zu tun?
:lachen: :lachen:
Das war auch mein erster Gedanke.
Der zweite war, warum ein Rechtsanwaltsfachangestellter nicht in der Lage ist, Forenregeln zu lesen und zu verstehen, dass Klarnamen hier weder erwünscht noch erlaubt sind.
Der dritte Gedanke: Warum fragt man nicht einfach seinen Chef.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
kevinbelikos
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Re: Mobilfunkvertrag seitens Anbieter gekündigt - Schadeners

Beitrag von kevinbelikos »

nordlicht02 hat geschrieben:
Ronny1958 hat geschrieben:
Von Beruf bin ich Rechtsanwaltsfachangestellter, kenne mich daher durchaus mit vielschichtigen Gesetzeslagen aus.
Interessant ;)

Was hat ein Mobilfunkvertrag mit Verfassungsrecht zu tun?
:lachen: :lachen:
Das war auch mein erster Gedanke.
Der zweite war, warum ein Rechtsanwaltsfachangestellter nicht in der Lage ist, Forenregeln zu lesen und zu verstehen, dass Klarnamen hier weder erwünscht noch erlaubt sind.
Der dritte Gedanke: Warum fragt man nicht einfach seinen Chef.
Amüsiert euch. Besagte Klarnamen zensiere ich. Danke für die Infos.

Zum dritten Gedanken sei gesagt, dass ich trotz des Berufes nicht für einen Rechtsanwalt tätig sein muss.
nordlicht02
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Re: Mobilfunkvertrag seitens Anbieter gekündigt - Schadeners

Beitrag von nordlicht02 »

kevinbelikos hat geschrieben: Zum dritten Gedanken sei gesagt, dass ich trotz des Berufes nicht für einen Rechtsanwalt tätig sein muss.
Okay, das Argument überzeugt.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
kevinbelikos
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Re: Mobilfunkvertrag seitens Anbieter gekündigt - Schadeners

Beitrag von kevinbelikos »

nordlicht02 hat geschrieben:
kevinbelikos hat geschrieben: Zum dritten Gedanken sei gesagt, dass ich trotz des Berufes nicht für einen Rechtsanwalt tätig sein muss.
Okay, das Argument überzeugt.
Ich hoffe. Wenn nicht, auch nicht schlimm. Alles gut.

Zurück zum Thema bitte. Besten Dank.
locarno

Re: Mobilfunkvertrag seitens Anbieter gekündigt - Schadeners

Beitrag von locarno »

@kevinbelikos

Zunächst einmal gibt es eine Zahlugsvereinbarung Lastschrift mit dem Anbieter, dazu nur so viel: Lastschriften sind abgeschafft worden. Vielleicht einmal die Telko darauf hinweisen. Man kann keine Lastschriftvereinbarungen treffen, da die Rechtsgrundlage nicht existiert!

Genauer gesagt vereinbart man besser ein SEPA-Mandat, das rechtlich etwas anders funktioniert. So scheint es hier vorzuliegen.

Etwas Vorgeplänkel:

Eine Überweisung bringt den Schuldner in Zugzwang, sog. Schickschuld (hiess früher mal Bringschuld); Geldschulden sind immer Schickschulden!

Eine SEPA im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses, was per se ja ursprünglich eine Schickschuld ist, führt jedoch dazu, dass der Gläubiger sich, wann es ihm beliebt, bedienen muss (nicht darf) Es genügt, wenn der Schuldner das Mandat ausspricht. Daher hat der Schuldner keine Möglichkeit den Geldversand zeitlich zu bestimmen, die Schuld selber ist aber periodisch kalendermäßig bestimmt.

Daher kehrt ein SEPA-Mandat die Schickschuld in eine Holschuld um.

Ergebnis: Der Schuldner kann nicht mehr in Verzug geraten, denn er hat

a) seine Bank mandatiert (lies:rechtswirksam angewiesen und nicht nur gebeten!), per Zahlstelle (=Bank des Gläubigers) über den Teil seines verfügbaren Guthabens verfügen zu lassen(bemerken Sie die Aktiv-Passiv-Kombination?). Damit wird die Bank des Schuldners zum Geschäftsführer mit Auftrag (sog. echte GmA) im Namen des Schuldners! Sie haftet folglich auch für Fehler!

b) dem Gläubiger gleichzeitig das Recht eingeräumt, über den vertraglich bestimmten Zahlbetrag durch seine Zahlstelle zu verfügen. Der Zeitpunkt dafür ist dem Gläubiger frei überlassen.
Ein eingeräumtes Recht kann man ja auch nicht ausüben. Man optiert dann halt nicht, hat aber im vorliegenden Fall seine Holschuld nicht erfüllt und sich schadenersatzpflichtig gemacht!

Ich mag es! Telkos sind doof, Kundendienste sind hohle Hupen

Ich schreibe noch mehr dazu, bitte Geduld. Schönes Thema!
Zafilutsche
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Re: Mobilfunkvertrag seitens Anbieter gekündigt - Schadeners

Beitrag von Zafilutsche »

Nur als Idee:
Kann es sein, dass für das SEPA Lastschriftverfahren eine Unterschrift/PIN eingabe vorliegen muß?
Oder anders. Kann ich per Telefon eine Mandatserteilung machen?
locarno

Re: Mobilfunkvertrag seitens Anbieter gekündigt - Schadeners

Beitrag von locarno »

@Zafiflutsche

Ein SEPA-Mandat unterliegt der SEPA-VO. Dort ist von keiner Schriftform die Rede. Banken können deshalb abweichende Regelungen in Ihre Inkassovereinbarungen aufnehmen.
Da ist Textform oder Schriftform möglich. Ist nichts vereinbart, so darf man auch sprechen.

Daher gibt es keine allgemeingültige Antwort.

Im vorliegenden Fall ist also Input des Fragestellers erforderlich.

Also? Wie war das?

P.S. Eine PIN darf man nach den Bedingungen aller Banken, die ich so kenne, keinem Dritten mitteilen. Sie ist eine Authorisierung, die sicherstellen soll, das der Kontoinhaber selbst eine Transaktion
befürwortet, ohne eine Unterschrift leisten zu können. Es handelt sich dabei um einen Sonderfall des Mandats.

Daher ist die PIN nur einer möglichen Ausprägung des Point-of-Sale Zahlungsverkehrs zugeordnet. Das ist ein anderes Thema, hier liegt ein Dauerschuldverhältnis vor.
locarno

Re: Mobilfunkvertrag seitens Anbieter gekündigt - Schadeners

Beitrag von locarno »

@kevinbelikos

Leben Sie noch? .)
Tastenspitz
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Re: Mobilfunkvertrag seitens Anbieter gekündigt - Schadeners

Beitrag von Tastenspitz »

locarno hat geschrieben:Leben Sie noch?
Wohnort: München. Kevin ist AFK - Wiesn Vorbereitungen treffen. :devil:
Vaughn
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Re: Mobilfunkvertrag seitens Anbieter gekündigt - Schadeners

Beitrag von Vaughn »

locarno hat geschrieben:Zunächst einmal gibt es eine Zahlugsvereinbarung Lastschrift mit dem Anbieter, dazu nur so viel: Lastschriften sind abgeschafft worden. Vielleicht einmal die Telko darauf hinweisen. Man kann keine Lastschriftvereinbarungen treffen, da die Rechtsgrundlage nicht existiert!
Dann wird man möglicherweise den Hinweis erhalten, dass es selbstverständlich weiterhin Lastschriften gibt, nämlich im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren.
Was nicht mehr zulässig ist, sind das Lastschrift-Einzugsermächtigungsverfahren und die Lastschrift-Abbuchungsaufträge.
locarno hat geschrieben:Ergebnis: Der Schuldner kann nicht mehr in Verzug geraten, denn er hat a) seine Bank mandatiert (lies:rechtswirksam angewiesen und nicht nur gebeten!), per Zahlstelle (=Bank des Gläubigers) über den Teil seines verfügbaren Guthabens verfügen zu lassen(bemerken Sie die Aktiv-Passiv-Kombination?). Damit wird die Bank des Schuldners zum Geschäftsführer mit Auftrag (sog. echte GmA) im Namen des Schuldners! Sie haftet folglich auch für Fehler!
Nein. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat autorisiert (lies: ermächtigt) der Kunde seiner Bank gegenüber die Einlösung von SEPA-Basislastschriften des Gläubigers.
locarno hat geschrieben:Ergebnis: Der Schuldner kann nicht mehr in Verzug geraten, denn er hat b) dem Gläubiger gleichzeitig das Recht eingeräumt, über den vertraglich bestimmten Zahlbetrag durch seine Zahlstelle zu verfügen. Der Zeitpunkt dafür ist dem Gläubiger frei überlassen.Ein eingeräumtes Recht kann man ja auch nicht ausüben. Man optiert dann halt nicht, hat aber im vorliegenden Fall seine Holschuld nicht erfüllt und sich schadenersatzpflichtig gemacht!
Der Zeitpunkt bleibt dem Gläubiger grundsätzlich frei überlassen, er muss den Schuldner jedoch 14 Tage vor dem ersten Einzug über den Zahlungstermin unterrichten. Bei regelmäßigen Zahlungen reicht eine einmalige Bekanntgabe der künftigen Zahlungstermine. Damit erhält der Schuldner die Möglichkeit, die ordnungsgemäße Zahlung nachzuvollziehen und zu kontrollieren.
Offen ist m. E. noch die Frage, ob ein wirksames SEPA-Lastschriftmandat mit der neuen Bankverbindung überhaupt vorgelegen hat.
Wenn ein solches nicht vorliegt und das Telekommunikationsunternehmen versucht weiterhin, bei der alten Bankverbindung abzubuchen, kommt der Schuldner in Verzug.

Aus der Schilderung ergibt sich für mich eine andere Vermutung:
Die Ehefrau des Vertragspartners, die jedoch selbst auch einen Mobilfunkvertrag mit dem Unternehmen hat, ruft dort an und gibt eine neue Bankverbindung bekannt.
Interessanterweise wurden die Lastschriften für den Vertrag der Ehefrau korrekt vorgelegt und von der neuen Hausbank eingelöst.
Die Sachverhaltsschilderung enthält keinen Hinweis darauf, dass die Ehefrau die Bankverbindungen sowohl für ihren eigenen Vertrag als auch für den ihres Ehemannes geändert hat!

Liegt hier möglicherweise der Grund für die Nichtzahlung seitens des Ehemannes vor?
Ehefrau änderte bewusst nur ihren eigenen Vertrag
oder sie wollte beide ändern, das Telekommunikationsunternehmen akzeptierte jedoch nur die Änderung für den eigenen Vertrag wg. fehlendem Nachweis der Vertretungsbefugnis
oder sie wollte beide ändern, das Telekommunikationsunternehmen nahm jedoch versehentlich nur die Änderung für den eigenen Vertrag auf.
kevinbelikos hat geschrieben:Als ich die elektronische Einsendung der von meinem Vater unterschriebenen Bevollmächtigung vornahm, entgegnete mir der Anbieter wenig später, das eine Einsendung von mir aus nicht möglich wäre - ich wäre nicht autorisiert, Handlungen vorzunehmen, die meinen Vater betreffen.
Unsinn, siehe § 167 Abs. 1 BGB.
Die Erteilung einer Vollmacht ist auch dem Bevollmächtigten gegenüber möglich, dieser kann die Vollmacht bei Bedarf einem Dritten gegenüber offenlegen und sich damit als Bevollmächtigter legitimieren.
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