Außerordentliche Kündigung. Tanzschule
Moderator: FDR-Team
Außerordentliche Kündigung. Tanzschule
Hallo!
Vielleicht kann mir jemand endlich helfen.
Die Situation ist: Ich bin leider erkrankt, sodass ich nicht in der Lage bin meine Tochter (6 Jahre alt) im Weiteren zum Tanzunterricht zu bringen. Dazu muss ich anmerken, dass ich alleinerziehend bin und keinen Führerschein besitze und somit immobil bin. Aus diesem Grund ist meine Tochter daran gehindert fernerhin die Leistungen einer Tanzschule in Anspruch zu nehmen.
Das ärztliche Attest, das meine langfristige, auf unbestimmbare Zeit, Erkrankung bescheinigt, habe ich diesem Schreiben beigelegt. Hiermit wollte ich fristlos den Tanzschulvertrag kündigen (nun weiß ich, dass es eine außerordentliche Kündigung heißt).
Die Tanzschule schickte mir eine Absage mit der Begründung: "eine fristlose Kündigung aufgrund einer Erkrankung des Elternteils ist leider nicht möglich. Eine fristlose Kündigung ist nur im längeren Krankheitsfall des TANZENDEN KINDES gegeben."
Sagen Sie mir bitte wie hier die Rechtslage aussieht? Lieben Dank
P.S. Soviel ich weiß- als KUNDE bei minderjährigen Teilnehmern der jeweilige Erziehungsberechtigte gilt. Somit hat die Tanzschule nicht mit dem Kind, sondern mit mir den Vertrag geschlossen, ich gelte als Kunde und ich darf auch wegen MEINER Krankheit kündigen. Das Kind ist von mir zu 100% abhängig, den nur ich sie zum Tanzunterricht bringen könnte.
Vielleicht kann mir jemand endlich helfen.
Die Situation ist: Ich bin leider erkrankt, sodass ich nicht in der Lage bin meine Tochter (6 Jahre alt) im Weiteren zum Tanzunterricht zu bringen. Dazu muss ich anmerken, dass ich alleinerziehend bin und keinen Führerschein besitze und somit immobil bin. Aus diesem Grund ist meine Tochter daran gehindert fernerhin die Leistungen einer Tanzschule in Anspruch zu nehmen.
Das ärztliche Attest, das meine langfristige, auf unbestimmbare Zeit, Erkrankung bescheinigt, habe ich diesem Schreiben beigelegt. Hiermit wollte ich fristlos den Tanzschulvertrag kündigen (nun weiß ich, dass es eine außerordentliche Kündigung heißt).
Die Tanzschule schickte mir eine Absage mit der Begründung: "eine fristlose Kündigung aufgrund einer Erkrankung des Elternteils ist leider nicht möglich. Eine fristlose Kündigung ist nur im längeren Krankheitsfall des TANZENDEN KINDES gegeben."
Sagen Sie mir bitte wie hier die Rechtslage aussieht? Lieben Dank
P.S. Soviel ich weiß- als KUNDE bei minderjährigen Teilnehmern der jeweilige Erziehungsberechtigte gilt. Somit hat die Tanzschule nicht mit dem Kind, sondern mit mir den Vertrag geschlossen, ich gelte als Kunde und ich darf auch wegen MEINER Krankheit kündigen. Das Kind ist von mir zu 100% abhängig, den nur ich sie zum Tanzunterricht bringen könnte.
Re: Außerordentliche Kündigung. Tanzschule
Dies dürfte aber wohl ein falsche Info sein.Soviel ich weiß- als KUNDE bei minderjährigen Teilnehmern der jeweilige Erziehungsberechtigte gilt.
Allein die Anmeldformalitäten werden schon das Gegenteil ausweisen.
Eltern sind lediglich die gesetzlichen Vertreter.
Und den Kündigungsgrund muss man auch nicht akzeptieren, denn dass der Transport erforderlich ist, war doch bei der Anmeldung bekannt. Man hätte sich da Gedanken machen müssen, was bei Ausfällen passiert.
Vermutlich gibt es dazu in den anerkannten AGB der Tanzschule genaue Regelungen.
Gruß Spezi
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 24798
- Registriert: 05.07.07, 08:27
Re: Außerordentliche Kündigung. Tanzschule
Eine fristlose Kündigung ist immer das letzte Mittel, wenn eine Vertragserfüllung nicht möglich ist. Das dürfte hier nicht der Fall sein.
Es gibt viele Möglichkeiten die Töchter dorthin zu bringen.
Es gibt viele Möglichkeiten die Töchter dorthin zu bringen.
Re: Außerordentliche Kündigung. Tanzschule
Eben. Dass die bisherige Transportmöglichkeit nicht mehr gegeben ist, ist dem persönlichen Risiko-Bereich des Vertragsschließenden zuzurechnen. Die Tanzschule hat sich nichts zu Schulden kommen lassen und kann nichts für die jetzige Situation. Daher gilt hier: Verträge müssen eingehalten werden (pacta sunt servanda). Entweder man versucht es über die Kulanz, die hier wohl eher nicht in Betracht kommt oder mit der fristgerechten Kündigung.Tastenspitz hat geschrieben:Eine fristlose Kündigung ist immer das letzte Mittel, wenn eine Vertragserfüllung nicht möglich ist. Das dürfte hier nicht der Fall sein.
Es gibt viele Möglichkeiten die Töchter dorthin zu bringen.
Grüßle
13
Veni, vidi, violini (ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
13
Veni, vidi, violini (ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
Re: Außerordentliche Kündigung. Tanzschule
In was für einer grausamen, unmenschlichen Zeit wir doch leben, in der es nicht mal Ausnahmen für alleinerziehende Mütter ohne Führerschein gibt...13 hat geschrieben:Dass die bisherige Transportmöglichkeit nicht mehr gegeben ist, ist dem persönlichen Risiko-Bereich des Vertragsschließenden zuzurechnen.
Re: Außerordentliche Kündigung. Tanzschule
Der richtige Adressat wäre hier wohl der BGH, der das offensichtlich anders sieht. Wer nicht vorausschauend plant, hat Karo 7. Da scheint dem Gericht die sichere Kalkulationsmöglichkeit des Anbieters wichtiger zu sein.
Grüßle
13
Veni, vidi, violini (ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
13
Veni, vidi, violini (ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
Re: Außerordentliche Kündigung. Tanzschule
sich an Verträge zu halten und sich vorher zu überlegen, was man da unterschreibt, wird auch völlig überbewertet. Soll das Unternehmen doch sehen, wo es das Geld für die laufenden Kosten hernimmt13 hat geschrieben:Der richtige Adressat wäre hier wohl der BGH, der das offensichtlich anders sieht. Wer nicht vorausschauend plant, hat Karo 7. Da scheint dem Gericht die sichere Kalkulationsmöglichkeit des Anbieters wichtiger zu sein.
Re: Außerordentliche Kündigung. Tanzschule
Genau - Verträge abschaffen!
Jeder macht, was er will,
keiner macht, was er soll,
aber alle machen mit!
Jeder macht, was er will,
keiner macht, was er soll,
aber alle machen mit!
Grüßle
13
Veni, vidi, violini (ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
13
Veni, vidi, violini (ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
Re: Außerordentliche Kündigung. Tanzschule
Toll,
da gibt es viel Langeweile, denn warum sonst wird auf einen Beitrag nach 3 Monaten wieder geantwortet, wobei der Themenstarter daran nicht mehr beteiligt ist.
da gibt es viel Langeweile, denn warum sonst wird auf einen Beitrag nach 3 Monaten wieder geantwortet, wobei der Themenstarter daran nicht mehr beteiligt ist.
Re: Außerordentliche Kündigung. Tanzschule
Naja genauso wie bei ihnen anscheinend....oder wieso geben sie gerade diesen Senf dazu?Baden-57 hat geschrieben:Toll,
da gibt es viel Langeweile, denn warum sonst wird auf einen Beitrag nach 3 Monaten wieder geantwortet, wobei der Themenstarter daran nicht mehr beteiligt ist.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Außerordentliche Kündigung. Tanzschule
Da schließe ich mich vorbehaltlos an. Mir ist leider das Beitragsdatum durch die Lappen gegangen. Muss ich jetzt ins Gefängnis?
Der Beitrag Baden-57 ist schlicht frist-, form- und sinnlos.
Der Beitrag Baden-57 ist schlicht frist-, form- und sinnlos.
Grüßle
13
Veni, vidi, violini (ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
13
Veni, vidi, violini (ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
-
- Letzte Themen