Kosten für zurückgekommene Überweisung

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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Dieter_Meisenkaiser
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Kosten für zurückgekommene Überweisung

Beitrag von Dieter_Meisenkaiser »

Guten Tag,

nun habe ich auch mal eine Frage... Ich konnte sie mir mittels Recherche noch nicht selbst beantworten, weil andere Konstellationen - nämlich zurückgegebene Lastschrift oder irrtümliche Überweisung zu hoher Beträge - viel häufiger gefragt werden und somit die Suchergebnisse dominieren.

Mein Fall ist dagegen auch recht einfach beschrieben:

Käufer K erwirbt bei Verkäufer V über eine recht bekannte Internetauktionsplattform I einen Artikel. V hat aber völlig fehlerhafte Bankkontodaten bei I hinterlegt, die dem K nun automatisch angezeigt werden. K überweist und sieht ein paar Tage später auf seinem Kontoauszug, dass das Geld wegen nicht vorhandenen Zielkontos zurückgebucht wurde und ihm 15 € Gebühren einbehalten wurden. K schickt dem V eine Fotokopie des Auszuges und besteht auf Erstattung der Gebühr. V weigert sich und weist die Verantwortung von sich, so dass K auch vom Kaufvertrag zurücktritt und den Artikelpreis nicht erneut überweist. Begeht V nun eine Straftat, wenn er sich weiterhin weigert, die 15 € zu erstatten?

Danke und freundliche Grüße
DM
SusanneBerlin
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Re: Kosten für zurückgekommene Überweisung

Beitrag von SusanneBerlin »

Begeht V nun eine Straftat, wenn er sich weiterhin weigert, die 15 € zu erstatten?
Nein, es ist nicht strafbar.

K kann die 15€ aber zivilrechtlich von V einfordern (gerichtlicher Mahnbescheid, Zahlungsklage).
Grüße, Susanne
Zafilutsche
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Re: Kosten für zurückgekommene Überweisung

Beitrag von Zafilutsche »

Der Schilderung nach, hat doch der Käufer nur deswegen "falsch" Überwiesen, weil der Verkäufer oder das I-Portal eine fehlerhafte Angabe zu der für die Kaufabwicklung notwendigen Bankverbindung gemacht hatte. Dieses nicht überprüfen bzw Abgabe einer falschen/fehlerhaften Angabe ohne Richtigstellung würde ich persönlich als eine Art "Pflichtverletzung" ansehen wollen und damit eine Schadenersatzpflicht bejahen. Dass wäre in meinen Augen eher eine zivilrechtliche Fragestellung und weniger eine strafrechtliche.
Baden-57
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Re: Kosten für zurückgekommene Überweisung

Beitrag von Baden-57 »

Eine Straftat liegt da nicht vor, da kein Betrug(Versuch) besteht. Hier geht es um einen zivilrechtlichen Anspruch. Ob K vom Kaufvertrag zurück treten konnte, und deshalb einen Anspruch geltend macht, kann aufgrund fehlender Angaben nicht bewertet werden.
Zafilutsche
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Re: Kosten für zurückgekommene Überweisung

Beitrag von Zafilutsche »

Mal eine Überlegung:
Eigentlich hat mein Käufer einen Anspruch von 15 Euro als Schadenersatz. Ich zahle diese aber einfach nicht, weil ich die 15 Euro lieber in Gewinnlose investieren möchte. Ist das eine Unterschlagung oder nicht? :?:
Und würde es einen unterschied machen, wenn ich die Auffassung vertrete, dass die Schadenersatzforderung meines Kunden unbegründet ist?
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