Informationspflicht Versand in mehrere Pakete aufgeteilt?
Moderator: FDR-Team
Informationspflicht Versand in mehrere Pakete aufgeteilt?
Hallo!
Gibt es eine Pflicht eines gewerblichen Verkäufers, darüber zu informieren, ob die Bestellung in einer oder mehreren Lieferungen erfolgt?
Oder steht es dem Verkäufer frei, statt ein großes Paket mehrere kleine zu versenden?
Es gibt nämlich Anbieter wie XY, die Sendungen aus Deutschland nach Österreich weitersenden und dafür sehr günstige Tarife anbieten, wodurch oftmals ein Kauf aus Deutschland günstiger wird, anstatt direkt vom Händler nach Österreich liefern zu lassen. Bei Dienstleistern wie XY wird es allerdings sehr teuer, wenn mehrere kleine Pakete anstatt ein großes versendet wird.
So wurden aus 13€ Versandkosten 41€!
Danke für eure Hilfe!
Gibt es eine Pflicht eines gewerblichen Verkäufers, darüber zu informieren, ob die Bestellung in einer oder mehreren Lieferungen erfolgt?
Oder steht es dem Verkäufer frei, statt ein großes Paket mehrere kleine zu versenden?
Es gibt nämlich Anbieter wie XY, die Sendungen aus Deutschland nach Österreich weitersenden und dafür sehr günstige Tarife anbieten, wodurch oftmals ein Kauf aus Deutschland günstiger wird, anstatt direkt vom Händler nach Österreich liefern zu lassen. Bei Dienstleistern wie XY wird es allerdings sehr teuer, wenn mehrere kleine Pakete anstatt ein großes versendet wird.
So wurden aus 13€ Versandkosten 41€!
Danke für eure Hilfe!
Zuletzt geändert von ktown am 28.03.17, 07:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Informationspflicht Versand in mehrere Pakete aufgeteilt
Das lässt sich im Rahmen der Vertragsfreiheit individuell vereinbaren.
Re: Informationspflicht Versand in mehrere Pakete aufgeteilt
Wo ist eigentlich das Problem?
Solange der Verkäufer mir als Käufer nicht auch mehrfach die Versandkosten in Rechnung stellt, kann mir das als Käufer doch egal sein ob das nun ein Paket oder mehrere werden. Vielleicht nicht ganz wenn ich deswegen mehrfach los muss das irgendwo abholen, aber das ist ja eine andere Baustelle.
Solange der Verkäufer mir als Käufer nicht auch mehrfach die Versandkosten in Rechnung stellt, kann mir das als Käufer doch egal sein ob das nun ein Paket oder mehrere werden. Vielleicht nicht ganz wenn ich deswegen mehrfach los muss das irgendwo abholen, aber das ist ja eine andere Baustelle.
Re: Informationspflicht Versand in mehrere Pakete aufgeteilt
Das Problem sind ja für den Threadersteller auch nicht die Versandkosten des Verkäufers, sondern die Versandkosten pro weitergeleitetes Paket des Paketweiterleitungsdienstes, den der Käufer nutzt.ExDevil67 hat geschrieben:Wo ist eigentlich das Problem?
Solange der Verkäufer mir als Käufer nicht auch mehrfach die Versandkosten in Rechnung stellt, kann mir das als Käufer doch egal sein ob das nun ein Paket oder mehrere werden. Vielleicht nicht ganz wenn ich deswegen mehrfach los muss das irgendwo abholen, aber das ist ja eine andere Baustelle.
Nobody said that life would be easy.
Re: Informationspflicht Versand in mehrere Pakete aufgeteilt
Sollte eine bestimmte Versendungsform gewünscht sein, so muss dies separat mit dem VK vereinbart werden.
Ansonsten steht es diesem Frei, wie und in welcher Stückelung er die Lieferung vornimmt.
Ansonsten steht es diesem Frei, wie und in welcher Stückelung er die Lieferung vornimmt.
Re: Informationspflicht Versand in mehrere Pakete aufgeteilt
Nein, diese Pflicht gibt es nicht... Eine weitere eklatante Schutzlücke in unserer defizitären Gesetzgebung... Erde an Maas, bitte melden!Wasti hat geschrieben:Gibt es eine Pflicht eines gewerblichen Verkäufers, darüber zu informieren, ob die Bestellung in einer oder mehreren Lieferungen erfolgt?
Re: Informationspflicht Versand in mehrere Pakete aufgeteilt
Okay, da wollten wohl beide Seiten ihre Versandkosten optimieren. Ausweg fällt mir da aber auch keiner ein.Newbie hat geschrieben: Das Problem sind ja für den Threadersteller auch nicht die Versandkosten des Verkäufers, sondern die Versandkosten pro weitergeleitetes Paket des Paketweiterleitungsdienstes, den der Käufer nutzt.
Re: Informationspflicht Versand in mehrere Pakete aufgeteilt
Wasti hat geschrieben:Hallo!
Gibt es eine Pflicht eines gewerblichen Verkäufers, darüber zu informieren, ob die Bestellung in einer oder mehreren Lieferungen erfolgt?
...
Hallo,
beim Verbraucherkauf gilt § 1 II PAngV:
Daneben ist es selbstverständlich so, daß davon unabhängig aus dem Kaufvertrag gegenseitige Rücksichtnahmepflichten folgen, der Verkäufer kann nicht einseitig die Versandkosten nach gusto bestimmen. Auch wenn die VSK nicht ausdrücklich vereinbart wären.(2) Wer Verbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Absatz 2 anzugeben,
...
2. ob zusätzlich Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten anfallen.
Fallen zusätzliche Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten an, so ist deren Höhe anzugeben, soweit diese Kosten vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können.
Re: Informationspflicht Versand in mehrere Pakete aufgeteilt
Der Verkäufer erhebt doch nicht zusätzliche Versandkosten. Der Käufer lässt es an eine Adresse in Deutschland schicken. Der Dienstleister in Deutschland schickt es dann gegen eine Gebühr weiter.
Re: Informationspflicht Versand in mehrere Pakete aufgeteilt
./.ChrisR hat geschrieben:Der Verkäufer erhebt doch nicht zusätzliche Versandkosten. Der Käufer lässt es an eine Adresse in Deutschland schicken. Der Dienstleister in Deutschland schickt es dann gegen eine Gebühr weiter.
Bei Dienstleistern wie XY wird es allerdings sehr teuer, wenn mehrere kleine Pakete anstatt ein großes versendet wird.
So wurden aus 13€ Versandkosten 41€!
Re: Informationspflicht Versand in mehrere Pakete aufgeteilt
Was wollen Sie jetzt damit sagen?
Der OP hat bei einem Deutschen Versender (V) bestellt - und an Logistikpartner "XY" schicken lassen.
Die Kosten hierfür waren vorher bekannt und haben sich auch durch die Stückelung nicht geändert.
Besagter "XY" ist ein Unternehmen das Zustelladdressen in verschiedenen Ländern anbieten, und von dort die Weiterleitung in Heimatland des Bestellers übernimmt - zu geringeren Kosten als der direkte Versand von V zu Kunden verursacht hätte.
Der OP hat hier mit Kosten von 13€ für ein Paket gerechnet.
Jetzt hat V an XY aber nicht ein Paket, sondern mehrere geschickt. Somit erhebt XY jetzt Kosten in Höhe von 41€.
Dafür kann aber wiederum V nichts. Er hat sich an seinen Teil des Vertrages "Lieferung der bestellten Ware an Adresse des XY zu vereinbarten Kosten" gehalten. Mit der Weiterleitung der Pakete von XY an den OP hat V nichts zu tun.
Der OP hat bei einem Deutschen Versender (V) bestellt - und an Logistikpartner "XY" schicken lassen.
Die Kosten hierfür waren vorher bekannt und haben sich auch durch die Stückelung nicht geändert.
Besagter "XY" ist ein Unternehmen das Zustelladdressen in verschiedenen Ländern anbieten, und von dort die Weiterleitung in Heimatland des Bestellers übernimmt - zu geringeren Kosten als der direkte Versand von V zu Kunden verursacht hätte.
Der OP hat hier mit Kosten von 13€ für ein Paket gerechnet.
Jetzt hat V an XY aber nicht ein Paket, sondern mehrere geschickt. Somit erhebt XY jetzt Kosten in Höhe von 41€.
Dafür kann aber wiederum V nichts. Er hat sich an seinen Teil des Vertrages "Lieferung der bestellten Ware an Adresse des XY zu vereinbarten Kosten" gehalten. Mit der Weiterleitung der Pakete von XY an den OP hat V nichts zu tun.
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