Deckungskauf Ausschluß in Auktion

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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freeman303
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Deckungskauf Ausschluß in Auktion

Beitrag von freeman303 »

Hallo,

ich habe einige Fragen zum Deckungskauf, falls beispielsweise ein Verkäufer eine mangelhafte Ware liefert und diese nicht reparieren oder in mangelfreiem Zustand liefern kann. Dann kann der Käufer vom Kauf zurücktreten und sich die Sache teurer anderweitig kaufen und die Preisdifferenz beim Verkäufer geltend machen.

Gibt es Fälle bei denen ein Schadensersatz wegen Deckungskauf ausgeschlossen ist? Also der Preisunterschied des Deckungskaufs beim Verkäufer nicht geltend gemacht werden kann?

Gibt es mögliche Ausschlüsse des Deckungskaufs? Z.B. beim Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen, zwei Gewerbetreibenden oder einem gewerblichen Käufer beim privaten Verkäufer?

Kann der Schadensersatz, der durch Deckungskauf entsteht wirksam im Kaufvertrag ausgeschlossen werden?
Z.B. wird im Kaufvertrag ein höherer Schadensersatz, der über die vollständige Rückzahlung des Kaufpreises hinaus geht, ausgeschlossen. Ist eine solche Klausel zwischen einem privaten Verkäufer und einem privaten Käufer möglich und wirksam?

Gruss
Freeman
ktown
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Re: Deckungskauf Ausschluß in Auktion

Beitrag von ktown »

Und wieso posten sie das Thema wieder im falschen Bereich?
Hab es mal ins Verbraucherrecht geschoben.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
SusanneBerlin
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Re: Deckungskauf Ausschluß in Auktion

Beitrag von SusanneBerlin »

Kann der Schadensersatz, der durch Deckungskauf entsteht wirksam im Kaufvertrag ausgeschlossen werden?
Z.B. wird im Kaufvertrag ein höherer Schadensersatz, der über die vollständige Rückzahlung des Kaufpreises hinaus geht, ausgeschlossen. Ist eine solche Klausel zwischen einem privaten Verkäufer und einem privaten Käufer möglich und wirksam?
Mir fällt kein Hindernis ein, wieso es nicht möglich sein sollte, das zu vereinbaren.

Allerdings müsste diese Vereinbarung mMn. zwischen beiden Parteien ausgehandelt worden sein und dürfte sich nicht irgendwo im Kleingedruckten verstecken, einseitig vom Verkäufer vorgegeben ("überraschende Klausel'). Auch ist es wahrscheinlich nicht möglich, bei der bekannten Auktionsplattform den Schadensersatz durch den Angebotstext auszuschließen, man müsste sich mit den AGB der Auktionsplattform beschäftigen, ob diese Art Ausschluss möglich ist.
Grüße, Susanne
freeman303
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Re: Deckungskauf Ausschluß in Auktion

Beitrag von freeman303 »

Kann es sein, dass Schadensersatz (z.B. ein Deckungskauf) ohnehin bei Privatverkauf nur möglich ist, wenn arglistige Täuschung oder Vorsatz dem Verkäufer nachgewiesen werden können?

So steht das zumindest auf den Seiten einer bekannten IT-Rechts-Kanzlei.

Link: http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrl ... -Internetauktionshaus [Name geändert].html

Zitat aus obigem Link "In einem Individualvertrag kann die Haftung für Mängel ausgeschlossen werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn Vorsatz des Verkäufers vorliegt oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde."

D.h., wenn die Sachmängelhaftung im Angebot vom Privatverkäufer ausgeschlossen wurde, ist die Haftung und somit auch Schadensersatz für Mängel wegen dem Verkäufer nicht bekannten Mängeln, ausgeschlossen.
SusanneBerlin
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Re: Deckungskauf Ausschluß in Auktion

Beitrag von SusanneBerlin »

Der Privatverkäufer kann die Gewährleistung ausschließen, aber das berechtigt ihn nicht dazu. defekte und mangelhafte Produkte als funktionstüchtig anzubieten bzw. die Mängel zu verschweigen.

Die Beweislage ist natürlich schwierig, wenn der Verkäufer behauptet, vor dem Versenden habe noch alles funktioniert.

Wobei bei Privatverkäufen und vereinbarten unversichertem Versand der Käufer das Risiko trägt, dass die Ware auf dem Versandweg verlorengeht. Ob der Käufer auch das Risiko trägt, dass ein als funtionstüchtig angepriesenes Gerät auf dem Versandweg seine Funktionstüchtigkeit verliert, bin ich überfragt.
Grüße, Susanne
freeman303
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Re: Deckungskauf Ausschluß in Auktion

Beitrag von freeman303 »

SusanneBerlin hat geschrieben:Der Privatverkäufer kann die Gewährleistung ausschließen, aber das berechtigt ihn nicht dazu. defekte und mangelhafte Produkte als funktionstüchtig anzubieten bzw. die Mängel zu verschweigen.

Die Beweislage ist natürlich schwierig, wenn der Verkäufer behauptet, vor dem Versenden habe noch alles funktioniert.
Haben Sie den Artikel der IT-Recht-Kanzlei (oben) gelesen? Dort steht drin, dass der Privatverkäufer ausser der Gewährleistung auch die Sachmängelhaftung ausschließen kann. Tut er dies, haftet er nicht für Fehler, die ihm nicht bekannt waren. Er haftet nur für ihm bekannte Mängel und für arglistige Täuschung. Die Beweislast, dafür, dass der Privatverkäufer von den Mängeln wusste oder wissen konnte, trägt der Käufer.

Oder meinen Sie, dass der Artikel fehlerhaft ist?
SusanneBerlin
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Re: Deckungskauf Ausschluß in Auktion

Beitrag von SusanneBerlin »

freeman303 hat geschrieben:Oder meinen Sie, dass der Artikel fehlerhaft ist?
Natürlich ist der Artikel fehlerhaft. Ansonsten wäre ja alles in Ordnung und wir hätten die Debatte nicht.
Grüße, Susanne
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