Hallo,
folgender Fall liegt vor:
Person P hat einen defekten Handy-Display und lässt ihn bei Unternehmen U reparieren. Nach wenigen Tagen löst sich der Display vom Handy, weshalb P ihn erneut von U festkleben lässt.
Kurze Zeit später löst sich der Display erneut vom Handy. P möchte wieder zu U gehen und dies nachbessern lassen, allerdings bekommt der Display noch vorher einen Riss.
U sagt, dass P am defekten Display schuld ist und P sieht die fehlerhafte Reparatur von U als Grund für den kaputten Display.
Kann P von U eine Reparatur verlangen? Wie ist die Rechtslage?
Danke für eure Hilfe!!
Garantie/ Nachbesserung nach Reparatur
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Re: Garantie/ Nachbesserung nach Reparatur
Die Schadensursache ist im Streitfall vermutlich nur durch einen neutralen Sachverständigen zu klären.
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