Haftpflicht und Selbstbeteiligung?

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bmwfreggl
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Haftpflicht und Selbstbeteiligung?

Beitrag von bmwfreggl »

Hallo und Guten Abend,

ich war lange nicht hier, aber habe gerade einen aktuelle Fall wo ich mal etwas Hilfe benötige.

Folgender Sachverhalt:

Ich habe mein KFZ Wagen bei Werkstatt "A" zur Reperatur hingestellt um an dem Auspuff unter dem Wagen eine Dichtung wechseln zulassen.Offizielle Werkstatt.

2 Tage später wollte ich den Wagen abholen und Werkstatt "A" meinte , Dichtung hatte er gemacht , jedoch wurde der Wagen auf der Hebebühne zu weit nach oben gehoben sodass der Wagen an der Hallendecke angestossen ist.
Ergebniss: Vorderes Dach total eingedrückt zudem Scheibendichtung usw abeschabt.

Ich sah mir den Schaden an und sagte, toll müssen wir machen lassen.

Er fragte mich ob man das über meine evtl. Glasversicherung machen könnten, aber dies lehnte ich konsequent ab, denn warum soll es über meine Vesicherung laufen , wenn die Werkstatt den Schaden verursacht hat.?

Er bat mir an den Schaden bei Werkstatt "B" reparieren zulassen ,weil es ein guter Kumpel von Ihm wäre und er auch die Möglichkeit hat den Wagen bei Werkstatt "B" lackieren zu lassen.
Er wolle es über seine Haftpflich machen zu lassen.

Aber die Reperatur in Werkstatt "B" lehnte ich ab , da ich mit dessen Arbeit - Werkstatt "B" nicht zufrieden war, denn ich hatte schonmal schlechte Erfahrung mit der Werkstatt "B".

Er fragte, welche Werkstatt ich nehmen würde, ich meinte ich gehe in Werkstatt "C", welche auch eine offizielle Werkstatt ist, incl Lackiererei usw.

Ich fuhr zur Werkstatt "C" und schilderte den Fall und sie meinte, der Schaden liegt etwa bei 1800 bis 2500Euro geschätzt. Ich wollte ein normale Reperatur und kein anlackieren und billiges Pfuschflickwerk.

Werkstatt "A"machte Bilder von dem Schaden um den Haftpflichschaden bei der Versicherung einen Fall aufnehmen zu lassen.
Dieser machte es mit einem Handy.

Er nahm meine Daten auf und schickte es der Versicherung.
Er bakam eine Schadensnummer.

Am nächsten Tag fuhr Werkstatt "A" selbst zur Werkstatt "C" wo ich den Schaden reparieren lassen wollte und fragte nach was der Schaden "so billig wie möglich" reparieren zulassen.
Er meinte dann dem Kunden - also mir- ist was auf das Auto gefallen. Eine hinterhältige Lüge.

Werkstatt "C" meinte, so billig wie möglich, anlackieren und flicken , etwa 400Euro.

Nächster Tag fragte ich in der Werkstatt "A" nach was nun Plan ist, da ich balde in den Urlaub wollte und ich den Wagen brauchte, aber ich den Schaden vorher rep lassen wolle.

Er meinte, er rechnet mit 1500 euro was er der Versicherung mitteilen will und was er sich auszahlen lassen will.
Ich dachte ich hörte nicht richtig:-(((

Ich wurde einwenig lauter und bat Ihn mir die Schadensnummer zugeben und den Namen der Versicherung, um es der Werkstatt "C" zugeben damit diese direkt mit Versicherung abbrechnen könne..

Er war sehr bockig und gab sie mir nach mehrmahliger Aufforderung meinerseits.
Mein Verdacht war:

Er wolle der Versicherung ein Schaden von knapp 1500Euro vorgaugeln und wolle den Schaden mit 400Euro reparieren lassen und die Different in seine Tasche stecken.

Ich gab 3 Tage später mein Wagen bei Werkstatt "C" ab und gab denen dann die Schadensnummer und die Versicherung wo Werkstatt "A" versichert war.

Nach 2 Wochen holte ich den Wagen repariert bei Werkstatt "C" ab und war zufrieden.

Nach weiteren 2 Wochen rief mich Werkstatt "C" an und meinte das es unstimmigkeiten bei dem Schadenfall gab.
Die Rechnung belief sich auf etwa 2350Euro.

Die Versicherung sprich Haftplicht beglich die Rechnung abzgll 250 Euro, weil der Schadenverursacher - Werkstatt "A" wohl eine Selbstbeteiligung von 250Euro hätte.
Diese hätten sie nicht überwiesen.

Werkstatt "A " weigert sich jetzt aber diese 250Euro zu zahlen.
Werkstatt "C" versuchte dies bereits per Telefon und auch unter 4 Augen.Leider ohne Erfolg.

Ich hatte versucht zwischen den beiden Werkstätten zu vermitteln sprich Werkstatt "A" gesagt das sie doch die 250Euro bitte an Werkstatt "C" zahlen soll.
Per Telefon und auch per Brief, welchen ich bei Werkstatt "A" eingeschmissen habe..

Leider Ohne Erfolg.

Heute rief mich Werkstatt "C" an und meinte das noch kein Geld eingegangen ist und sie die forderung bei mir geltend machen müsse, weil ich der Kunde wäre und ich auf dem Briefkopf auf der Rechnung stehe.

Ich müsse es dann bei Werkstatt "A" einfordern.
heute ging wohl eine Mahnung von den 250Euro an mich raus von Werkstatt "C".

Also:
Werkstatt "C" fordere die 250Euro bei mir ein, und ich müsste dann die 250Euro bei Werkstatt "A" einfordern.

Meine Frage an die Experten, wie muss ich mich jetzt verhalten?

Ich habe solch einen Fall noch nie gehabt.
Bin schon ein bisl verwirrt.
Ich habe selbst eine Rechtschutzversicherung und bevor ich jetzt einen Anwalt einschalten müsse wollte ich erstmal hier nachfragen , wie das rechtliche ist.

Ich bedanke mich schonmal für das lesen und hoffend auf Antwort

hoffe der Text ist nicht allzu kompliziert zu lesen. ist alles sehr verwirrend.

MFG
Evariste
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Re: Haftpflicht und Selbstbeteiligung?

Beitrag von Evariste »

bmwfreggl hat geschrieben: Werkstatt "C" fordere die 250Euro bei mir ein, und ich müsste dann die 250Euro bei Werkstatt "A" einfordern.
Das ist so richtig. Die Werkstatt hat mit dem Schädiger kein Vertragsverhältnis. Andererseits kann es Ihnen egal sein, wie und ob der Schädiger versichert ist, der Schädiger schuldet die volle Summe und nicht nur das, was die Versicherung zahlt.
bmwfreggl
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Re: Haftpflicht und Selbstbeteiligung?

Beitrag von bmwfreggl »

hallo und Guten Morgen,

danke für die Info.

also muss ich erstmal in Vorkasse treten und ich muss mir dann von der Werkstatt , welche mir den Schaden verursacht hat, das Geld wieder holen?
bzw, wie muss ich mich jetzt verhalten?
welche Schritte muss ich jetzt einleiten?

Werkstatt "A" welche den Schaden verursacht hat, weigert sich die 250 Euro Selbstbeteiligung zu zahlen!!!

gruss
bmwfreggl
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Re: Haftpflicht und Selbstbeteiligung?

Beitrag von bmwfreggl »

Guten Morgen,

noch eine Frage, ich habe eine Rechtschutzversicherung welche eine 150Euro SB hat, wie verhält sich das?
Muss ich auch diese zahlen wenn ich den Anwalt beauftrage Werkstatt "A" eine Aufforderung zu senden oder tätig wird.

Hatte solche einen Fall leider noch nie.

UNd wie verhält sich das , wenn es vor Gericht gehen sollte...

danke
und schönen feiertag!
ktown
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Re: Haftpflicht und Selbstbeteiligung?

Beitrag von ktown »

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.

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Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
bmwfreggl
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Re: Haftpflicht und Selbstbeteiligung?

Beitrag von bmwfreggl »

Ahhh alles klaro..danke.


Also ich es richtig das ich erstmal mit den 250 euro in vorkasse treten muss, und ich es dann ggf. bei dem schädiger einklagen bzw fordern muss?

Gruss
SusanneBerlin
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Re: Haftpflicht und Selbstbeteiligung?

Beitrag von SusanneBerlin »

bmwfreggl hat geschrieben:Ahhh alles klaro..danke.


Also ich es richtig das ich erstmal mit den 250 euro in vorkasse treten muss, und ich es dann ggf. bei dem schädiger einklagen bzw fordern muss?
Wenn Werkstatt C bereit ist zu warten, können Sie auch erst die 250€ bei Werkstatt A einfordern bzw. einklagen und dann erst Werkstatt C bezahlen.

Genau genommen kommt ws darauf an, wer der Werkstatt C den Reparaturauftrag gab. Der Auftraggeber ist derenige, der Werkstatt C gegenüber für die Bezahlung der Rechnung haftet. Waren Sie das,dann müssen Sie Werkstatt C bezahlen und sich das Geld als Schadensersatz bei Werkstatt A wiederholen. Hat Werkstatt A den Auftrag an Werkstatt C erteilt, dann muss sich Werkstatt C wegen der Rechnung an Werkstatt A wenden.
Grüße, Susanne
bmwfreggl
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Re: Haftpflicht und Selbstbeteiligung?

Beitrag von bmwfreggl »

Ahhhh. Sehr nett..ich war dann der auftraggeber bzw ich bin zu der werkstatt c gefahren und sagte..bitte machen..


Okay dann werde ich mich in der kommenden woche mal bei meiner rechtschutzversicherung schlau machen ob sie mir grünes licht gibt einen anwalt einzuschalten.

Wie ist es denn wenn uch den anwalt einschalte wegen meiner 150 euro sb von der rechtschutz?

Falls ich den anwalt einschalte und gewinne ..was ja eig ausser frage steht..muss ich dennoch die 150 zahlen oder muss das dann die werkstatt a zahlen..

Vielen dank fpr die nette info.
SusanneBerlin
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Re: Haftpflicht und Selbstbeteiligung?

Beitrag von SusanneBerlin »

Wenn Sie vor Gericht klagen und gewinnen, dann muss der Verlierer die Kosten des Klägeranwalts bezahlen. Wie das zwischen dem Kläger und seiner Rechtsschutzversicherung geregelt ist wird vom Gericht nicht entschieden, das müssen Sie den Bedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung entnehmen.

Es könnte also so ausgehen, dass Sie auf den 150€ Selbstbeteiligung sitzen bleiben, um 250€ einzuklagen.


Wenn man 100% sicher ist, dass man die Klage gegen Werkstatt A gewinnt, könnte man auch einen Anwalt beauftragen ohne die Rechtsschutzversicherung einzubeziehen. Bei 250€ Streitwert betrageen die Kosten eines anwaltlichen Mahnschreibens 85€, mit Vertretung vor dem Gericht in der ersten Instanz gesamt 120-150€, die Gerichtskosten 105 €. Das zahlt dann alles der Verlierer des Rechtsstreits.
Grüße, Susanne
bmwfreggl
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Re: Haftpflicht und Selbstbeteiligung?

Beitrag von bmwfreggl »

alles klar,

Sie haben mir sehr geholfen.

Vielen vielen Dank dazu.

schönen Tag wünsche ich noch.


MFG
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