Strom Vertrag ohne Erlaubnis vom Sohn abgeschlossen

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manuel00
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Strom Vertrag ohne Erlaubnis vom Sohn abgeschlossen

Beitrag von manuel00 »

Hallo,

ich habe leider ein kleines Problem bezüglich meines Vertrages mit einem Stromanbieter. Undzwar hat mein Sohn letztes Jahr ohne meine Erlaubnis den Vertrag Online Abgeschlossen und ich habe erst vor kurzem vom mitbekommen. Es gibt für weder eine Schriftliche Erlaubniss von mir oder besitzen Sie meine Kontodaten.
Wäre es möglich den Vertrag noch zu kündigen? Dieser hat ja noch nicht begonnen sondern wird erst gegen ende des Jahres beginnen.
Probiert habe ich schon denen eine einfach Kündigung zu schicken aber leider haben Sie nur eine Kündigung für nach 2 Jahren bestätigt.
Ich hoffe hier kann mir zu diesem Problem helfen. Habe ich rechtlich noch die Chance dazu zu kündigen? Wie ist die Rechtslage bei diesem Problem?

Vielen Dank!
ktown
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Re: Strom Vertrag ohne Erlaubnis vom Sohn abgeschlossen

Beitrag von ktown »

Wie muss man sich das vorstellen?
Der Endverbraucher war doch schon bei einem Stromversorger Kunde. Dieser gibt üblicherweise den Anschluss nicht ohne die entsprechende Kündigung des Kunden frei. Somit kann es eigentlich nicht zum vollständigen Vertragsabschluss gekommen sein.
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Pünktchen
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Re: Strom Vertrag ohne Erlaubnis vom Sohn abgeschlossen

Beitrag von Pünktchen »

Die Kündigung übernimmt in der Regel der künftige Anbieter. Dazu genügt beim Vertragsabschluss ein Klick in das entsprechende Kästchen.
ktown
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Re: Strom Vertrag ohne Erlaubnis vom Sohn abgeschlossen

Beitrag von ktown »

Pünktchen hat geschrieben:Die Kündigung übernimmt in der Regel der künftige Anbieter. Dazu genügt beim Vertragsabschluss ein Klick in das entsprechende Kästchen.
Dann müsste der Sohnemann aber ein Punktlandung durchgeführt haben, wenn der Wechsel so fliesend gehen würde. In den meisten solcher Fälle bekommt der neue Anbieter erst einmal eine Absage bezüglich der Nutzungsmöglichkeit des Anschlusses, mit dem Hinweis, dass es noch einen bestehenden Vertrag gibt. Der alte Anbieter ist nicht dazu verpflichtet, dem Netzbetreiber mitzuteilen wie lange noch das Vertragsverhältnis läuft. Ergo bekommt der Neue nur gesagt, dass eine Belieferung nicht möglich ist.
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freemont
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Re: Strom Vertrag ohne Erlaubnis vom Sohn abgeschlossen

Beitrag von freemont »

manuel00 hat geschrieben:...
Ich hoffe hier kann mir zu diesem Problem helfen. Habe ich rechtlich noch die Chance dazu zu kündigen? Wie ist die Rechtslage bei diesem Problem?

Vielen Dank!

Da der Vater gar keinen Vertrag abgeschlossen hat, braucht er auch nicht zu kündigen.

Der Sohn war als vollmachtloser Vertreter unterwegs, die Folgen stehen n § 179 BGB:
§ 179
Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht

(1) Wer als Vertreter einen Vertrag geschlossen hat, ist, sofern er nicht seine Vertretungsmacht nachweist, dem anderen Teil nach dessen Wahl zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrags verweigert.
Es gibt jetzt 2 Möglichkeiten:

Der Vater genehmigt den Vertragsschluss durch den Sohn. Dann kommt der Vertrag zwischen Vater und Versorger zustande.

Oder der Vater genehmigt nicht. Dann kommt zwar kein Vertrag zustande, allerdings haftet der Sohn dem Versorger für alle erlittenen Schäden, das umfasst auch den entgangenen Gewinn. Das wird nicht billig.

Falls der Sohn minderjährig war, würde das allerdings anders aussehen.
gmmg
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Re: Strom Vertrag ohne Erlaubnis vom Sohn abgeschlossen

Beitrag von gmmg »

Der Sohn kann auch nur haften wenn er denn namhaft zu machen ist. Der Vater muss ja nicht benennen, wer den Vertrag abgeschlossen hat.
ktown
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Re: Strom Vertrag ohne Erlaubnis vom Sohn abgeschlossen

Beitrag von ktown »

freemont hat geschrieben:Dann kommt zwar kein Vertrag zustande, allerdings haftet der Sohn dem Versorger für alle erlittenen Schäden, das umfasst auch den entgangenen Gewinn.
1. Wie kann ein Vertrag zustande kommen, wenn der Anbieter dafür keinen Anschluss hat?
2. Wenn der Vater nun zustimmen würde, aber einen noch laufenden Vertrag hat, wie kann dann der Vertrag zustande kommen?

Ich hatte es bisher immer so, dass der neue Anbieter freundlich darauf hinwies, dass man sich wieder melden solle, wenn er liefern kann.
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Rabenwiese
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Re: Strom Vertrag ohne Erlaubnis vom Sohn abgeschlossen

Beitrag von Rabenwiese »

ktown hat geschrieben:
Pünktchen hat geschrieben:Die Kündigung übernimmt in der Regel der künftige Anbieter. Dazu genügt beim Vertragsabschluss ein Klick in das entsprechende Kästchen.
Dann müsste der Sohnemann aber ein Punktlandung durchgeführt haben, wenn der Wechsel so fliesend gehen würde. In den meisten solcher Fälle bekommt der neue Anbieter erst einmal eine Absage bezüglich der Nutzungsmöglichkeit des Anschlusses, mit dem Hinweis, dass es noch einen bestehenden Vertrag gibt. Der alte Anbieter ist nicht dazu verpflichtet, dem Netzbetreiber mitzuteilen wie lange noch das Vertragsverhältnis läuft. Ergo bekommt der Neue nur gesagt, dass eine Belieferung nicht möglich ist.
Der zukünftige Anbieter kündigt als bevollmächtigter beim alten Anbieter und bittet um Kündigungsbestätigung.

Dann hat er was er braucht um am Tag nach "Belieferung" durch den alten Anbieter liefern zu können.
freemont
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Re: Strom Vertrag ohne Erlaubnis vom Sohn abgeschlossen

Beitrag von freemont »

gmmg hat geschrieben:Der Sohn kann auch nur haften wenn er denn namhaft zu machen ist. Der Vater muss ja nicht benennen, wer den Vertrag abgeschlossen hat.
?

Das ist doch kein Strafverfahren. Dazu könnte es allerdings ausarten, wenn der Vater gegen die Wahrheitspflicht der ZPO verstößt.

Das könnte versuchter Betrug sein.

Selbstverständlich muss der Vater das wahrheitsgemäss aufklären. Und den Sohn benennen.
FM
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Re: Strom Vertrag ohne Erlaubnis vom Sohn abgeschlossen

Beitrag von FM »

freemont hat geschrieben: Der Vater genehmigt den Vertragsschluss durch den Sohn. Dann kommt der Vertrag zwischen Vater und Versorger zustande.
Das hat er offenbar bereits konkludent getan, denn:
Probiert habe ich schon denen eine einfach Kündigung zu schicken aber leider haben Sie nur eine Kündigung für nach 2 Jahren bestätigt.
Das setzt ja voraus, dass er sich selbst als Vertragspartner anerkannt hat. Andernfalls hätte er nicht gekündigt, sondern höchstens mitgeteilt, dass kein Vertrag mit ihm existiert.
freemont
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Re: Strom Vertrag ohne Erlaubnis vom Sohn abgeschlossen

Beitrag von freemont »

FM hat geschrieben:...

Das setzt ja voraus, dass er sich selbst als Vertragspartner anerkannt hat. Andernfalls hätte er nicht gekündigt, sondern höchstens mitgeteilt, dass kein Vertrag mit ihm existiert.

Das kann man so sehen. Aber ich glaube wenn ein Laie ruft "ich kündige" und man das nach §§ 133, 157 auslegt, kann man schlecht vertreten, dass er davon ausgeht, dass er 1. konkludent einen Vertrag genehmigt, den er nun 2. kündigt.

Er weiss ja gar nicht, dass es keine Verträge zu lasten Dritter gibt. Die Frage ist, hat er durch die "Kündigung" die Stellvertretung genehmigen wollen oder nicht.

Ich glaube, wenn man das objekiv sieht, wollte er das gerade nicht genehmigen. Er wollte den Vertrag"los" sein.
ktown
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Re: Strom Vertrag ohne Erlaubnis vom Sohn abgeschlossen

Beitrag von ktown »

Rabenwiese hat geschrieben:
ktown hat geschrieben:
Pünktchen hat geschrieben:Die Kündigung übernimmt in der Regel der künftige Anbieter. Dazu genügt beim Vertragsabschluss ein Klick in das entsprechende Kästchen.
Dann müsste der Sohnemann aber ein Punktlandung durchgeführt haben, wenn der Wechsel so fliesend gehen würde. In den meisten solcher Fälle bekommt der neue Anbieter erst einmal eine Absage bezüglich der Nutzungsmöglichkeit des Anschlusses, mit dem Hinweis, dass es noch einen bestehenden Vertrag gibt. Der alte Anbieter ist nicht dazu verpflichtet, dem Netzbetreiber mitzuteilen wie lange noch das Vertragsverhältnis läuft. Ergo bekommt der Neue nur gesagt, dass eine Belieferung nicht möglich ist.
Der zukünftige Anbieter kündigt als bevollmächtigter beim alten Anbieter und bittet um Kündigungsbestätigung.

Dann hat er was er braucht um am Tag nach "Belieferung" durch den alten Anbieter liefern zu können.
Welche Vollmacht?
Also bisher musste ich die gesondert dem neuen Anbieter erteilen. Sie wurde nicht zwangsläufig erteilt.
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Re: Strom Vertrag ohne Erlaubnis vom Sohn abgeschlossen

Beitrag von Pünktchen »

ktown hat geschrieben:
Pünktchen hat geschrieben:Die Kündigung übernimmt in der Regel der künftige Anbieter. Dazu genügt beim Vertragsabschluss ein Klick in das entsprechende Kästchen.
Dann müsste der Sohnemann aber ein Punktlandung durchgeführt haben, wenn der Wechsel so fliesend gehen würde.
Nein. Man wählt beim Vertragsabschluss einfach die Option: Zum "nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen". Das hat schon mehrfach problemlos funktioniert.
In den meisten solcher Fälle bekommt der neue Anbieter erst einmal eine Absage bezüglich der Nutzungsmöglichkeit des Anschlusses, mit dem Hinweis, dass es noch einen bestehenden Vertrag gibt.

Dann frage mich, wieso dann ein Anbieter mal einen Vertrag, mit der Begründung, dass der laufende Vertrag noch mehr als 4 Monate läuft, abgelehnt hat.

Würdest du etwa erst kündigen und dir dann erst einen neuen Anbieter suchen? Wer garantiert, dass der Neue dann immer noch günstiger ist und mit dir überhaupt einen Vertrag abschließen will [nicht abwertend gemeint]?

Wie soll deiner Meinung nach ein fließender Wechsel funktionieren? Ohne die Bestätigung des alten Anbieters, schließt der neue Anbieter keine endgültigen Verträge. Wenn er die Bestätigung erst bekommen würde, wenn der alte Vertrag beendet ist, von wem bekommt der Verbraucher in der Zwischenzeit den Strom? Vom Grundversorger?

Ich schlage vor, es einfach mal versuchen.
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Re: Strom Vertrag ohne Erlaubnis vom Sohn abgeschlossen

Beitrag von ktown »

Pünktchen hat geschrieben:Würdest du etwa erst kündigen und dir dann erst einen neuen Anbieter suchen?
Seit ich mal mit der Vollmacht nicht aus dem alten Vertrag rausgekommen bin (damals wurde mir vom alten Anbieter und auch vom Portal gesagt und das steht nun auch auf dem Portal so in den unterlagen als Empfehlung drin, dass das Sonderkündigungsrecht nur vom Verbraucher selbst ausgesprochen werden dürfe).....ja das mache ich. Ich kündige schriftlich (6 Wochen vorab) um dann 1 Woche später den neuen Vertrag abzuschließen.
Pünktchen hat geschrieben:Dann frage mich, wieso dann ein Anbieter mal einen Vertrag, mit der Begründung, dass der laufende Vertrag noch mehr als 4 Monate läuft, abgelehnt hat.
keine Ahnung. Bei mir bekam ich schon vom pot. neuen Anbieter die Aussage: Der Netzbetreiber hat einen Anbieterwechsel verweigert, weil ein bestehendes Vertragsverhältnis auf dem Anschluss bestünde. Es gibt also wohl beide Varianten. :wink:
Pünktchen hat geschrieben:Wie soll deiner Meinung nach ein fließender Wechsel funktionieren?
Wieso sollte ein Wechsel nicht funktionieren?
Pünktchen hat geschrieben:Ohne die Bestätigung des alten Anbieters, schließt der neue Anbieter keine endgültigen Verträge.
Dem neuen Anbieter ist der Alte vollkommen schnuppe. Der Neue stellt nur eine Anfrage an den Netzbetreiber und die Versorgungsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet zeitnah (max. 4 Wochen) frei zu geben.
Pünktchen hat geschrieben:Wenn er die Bestätigung erst bekommen würde, wenn der alte Vertrag beendet ist
Der neue Anbieter kann erst weiter den Auftrag bearbeiten, wenn die Freigabe des Anschlusses durch den Netzanbieter erfolgt ist. Kommt diese nicht, kann der Neue nicht liefern und der Vertrag wäre hinfällig (hatte ich in den Anfängen der Anbieterwechsel auch schon :| ).
Bin auch wegen solcher Komplikationen mal für 2 Wochen in die Grundversorgung gefallen.
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Re: Strom Vertrag ohne Erlaubnis vom Sohn abgeschlossen

Beitrag von Pünktchen »

ktown hat geschrieben:Seit ich mal mit der Vollmacht nicht aus dem alten Vertrag rausgekommen bin (damals wurde mir vom alten Anbieter und auch vom Portal gesagt und das steht nun auch auf dem Portal so in den unterlagen als Empfehlung drin, dass das Sonderkündigungsrecht nur vom Verbraucher selbst ausgesprochen werden dürfe)
Bezüglich des Sonderkündigungsrechts habe ich nur gefunden, dass die Frist zu kurz ist, um sicher sein zu können, dass der neue Anbieter rechtzeitig kündigt. Das kann aber auch schnell gehen.
https://www.strom-magazin.de/ratgeber/s ... hoehungen/
ktown hat geschrieben: .....ja das mache ich. Ich kündige schriftlich (6 Wochen vorab) um dann 1 Woche später den neuen Vertrag abzuschließen.
Aber gerade in dem Fall, musst du dann ein konkretes Datum angeben, ab wann der Strom vom neuen Anbieter geliefert werden soll.

Wenn das so wäre, wie du behauptest, würde der neue Anbieter auch in diesem Fall nur mitbekommen, dass zum Zeitpunkt der Anfrage bereits ein Stromliefervertrag besteht.
ktown hat geschrieben: Der Netzbetreiber hat einen Anbieterwechsel verweigert, weil ein bestehendes Vertragsverhältnis auf dem Anschluss bestünde.
Es ist bei einem Anbieterwechsel grundsätzlich so, dass bei Vertragsabschluss noch ein anderes Vertragsverhältnis besteht.
ktown hat geschrieben: Wieso sollte ein Wechsel nicht funktionieren?
Ich bezog mich auf einen übergangsfreien wechsel. Weil lt. dir der neue Anbieter vom alten nur mitgeteilt bekommt, ob noch ein Lieferverhältnis besteht. Das kann nur mit nein beantwortet werden, wenn der Liefervertrag beendet ist. Da die Anfrage und Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt, könnte man in der Zwischenzeit keinen Vertrag haben.
Dem neuen Anbieter ist der Alte vollkommen schnuppe.
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Ich dachte, bei dir wäre schon ein Vertrag abgelehnt worden, weil auf den Anschluss noch ein Liefervertrag bestand. Also ist der Alte doch nicht schnuppe?
Pünktchen hat geschrieben:Wenn er die Bestätigung erst bekommen würde, wenn der alte Vertrag beendet ist
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Aber die Mitteilung der Freigabe bezieht sich mit Sicherheit auf einen zukünftigen Zeitpunkt.
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