Telefonische Rechtsberatung ohne Feedback

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

Moderator: FDR-Team

Ina11
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 440
Registriert: 03.09.05, 22:22

Re: Telefonische Rechtsberatung ohne Feedback

Beitrag von Ina11 »

Ina11 hat geschrieben:Moin Forum,
angenommen, Vermieter Thomas ruft einen Rechtsanwalt an, um um Erstberatung zu bitten. Der Mann hört sich alles an, kündigt an sich alles durch den Kopf gehen uu lassen und sich dann schriftlich dazu zu äußern.
Dann tut sich nichts mehr.
Nach zwei Wochen ruft Thomas in der Kanzlei an und erfährt, dass der Anwalt in Urlaub sei, sein Anliegen aber nicht vergessen habe.
Thomas hätte nicht nach Erstberatung gefragt, wenn er gewusst hätte, dass er nun so lange warten muss. Zumal die Beratung dringend ist und der Anwalt das weiß.
Kann er kostenfrei das Mandat entziehen oder ist noch kein Beratungsvertrag zustande gekommen?
Lg,
Ina

Wie gesagt, dem Anwalt wurde erklärt, dass es eilig ist.
Ein Termin wurde nicht abgemacht.
Dem Anwalt wurde gesagt, man wünsche eine telefonische Erstberatung.
Darauf entgegnete dieser, das ginge nicht, denn er müsse sich erst einmal Gedanken über die Sache machen und würde sich am gleichen Abend damit befassen, ihm eine schriftliche Antwort zukommen zu lassen.
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24798
Registriert: 05.07.07, 08:27

Re: Telefonische Rechtsberatung ohne Feedback

Beitrag von Tastenspitz »

Also keine Frist oder Datum....
Erstberatung war vereinbart. Auftrag zur weiteren Bearbeitung wurde erteilt.
Dann wäre nmE. der erste Schritt, dem Anwalt jetzt eine Frist zur Erledigung/Beantwortung zu setzen.
Ina11
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 440
Registriert: 03.09.05, 22:22

Re: Telefonische Rechtsberatung ohne Feedback

Beitrag von Ina11 »

nein, kein Auftrag zur weiteren Bearbeitung. Es gab ja noch nicht mal die angekündigte Erstberatung.
freemont
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8317
Registriert: 21.08.14, 16:57

Re: Telefonische Rechtsberatung ohne Feedback

Beitrag von freemont »

Ina11 hat geschrieben:nein, kein Auftrag zur weiteren Bearbeitung. Es gab ja noch nicht mal die angekündigte Erstberatung.

Na ja, wenn Sie nicht kündigen wird es die schon noch geben.

Und mit 100%iger Sicherheit die entsprechende Rechnung.
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24798
Registriert: 05.07.07, 08:27

Re: Telefonische Rechtsberatung ohne Feedback

Beitrag von Tastenspitz »

Ina11 hat geschrieben:Es gab ja noch nicht mal die angekündigte Erstberatung.
Was vermuten sie war das Telefongespräch, in dem sie Ihre Lage geschildert und diskutiert haben, vereinbart haben Unterlagen zu schicken und ihr Anwalt die schriftliche Rückmeldung zur Sache angekündigt hat?
Zur Definition:
Definition: Erstberatungsgebühr

Die Erstberatungsgebühr fällt an, wenn Sie sich für ein erstes Gespräch mit dem Anwalt zusammenfinden. Ort und Dauer des Gesprächs spielen dabei keine Rolle: Ob in den Kanzleiräumen oder am Telefon, ob wenige Minuten oder mehrere Stunden – die Erstberatungsgebühr fällt immer dann an, wenn sich der Anwalt erstmals mit Ihrem Fall befasst und dazu konkrete Auskünfte gibt. Entscheidend ist, dass die Erstberatung mündlich stattfindet. Wird der Anwalts darüber hinaus aktiv, schreibt er also für Sie Briefe, fertigt er Kopien an oder studiert Unterlagen, so sind diese Tätigkeiten nicht in der Erstberatungsgebühr enthalten. Für diese sieht die Gebührentabelle des RVG bereits weitere Gebühren vor.
Die Höhe der Erstberatungsgebühr

Wie bei allen anderen Kosten einer Rechtsberatung ist auch die Höhe der Erstberatungsgebühr im RVG reguliert. Verbraucher müssen allenfalls mit einer maximalen Gebühr von 190 € rechnen (§ 34 Abs. 1, S. 3, 2. Halbsatz RVG). Falls Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, ist es ratsam, vor der Erstberatung genau zu prüfen, ob jene von der Versicherung gedeckt ist. Oftmals werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rechtsschutzversicherungen zahlreiche Rechtsgebiete aufgelistet, bei denen die Versicherung die Kostenübernahme einer Erstberatungsgebühr nicht übernimmt.
Da nur sie die Einzelheiten kennen sollten sie eine Einschätzung speziell bezüglich des rot hervorgehobenen treffen können.
Ina11
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 440
Registriert: 03.09.05, 22:22

Re: Telefonische Rechtsberatung ohne Feedback

Beitrag von Ina11 »

nehmen wir an, der Anwalt hat überhaupt keine konkreten Auskünfte von sich gegeben.
Nur 2 Min zugehört, dann das bereits beschriebene gesagt, Post angekündigt und aufgelegt.

Wäre es nicht ungeschickt, etwas zu „ kündigen „,
was nach Thomas Meinung gar nicht existiert ?
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Telefonische Rechtsberatung ohne Feedback

Beitrag von SusanneBerlin »

Wäre es nicht ungeschickt, etwas zu „ kündigen „,
was nach Thomas Meinung gar nicht existiert ?
Warum glauben Sie, es sei keine Beauftragung zustandegekommen?

- T wünscht eine telefonische Erstberatung.
- Anwalt fragt, worum geht es?
- T schildert den Fall und sagt es sei dringend.
- A sagt, telefonische Beratung geht nicht, schicken Sie mir den Vertrag, dann mache ich mir Gedanken darüber und antworte heute abend schriftlich.
- T schickt den Vertrag.

- der Anwalt hält seine Zusage nicht ein, am selben Abend zu antworten.
- T fragt nach einer Woche nach und erfährt, dass der Anwalt im Urlaub ist.
Grüße, Susanne
winterspaziergang

Re: Telefonische Rechtsberatung ohne Feedback

Beitrag von winterspaziergang »

Ina11 hat geschrieben: Wie gesagt, dem Anwalt wurde erklärt, dass es eilig ist.
Ein Termin wurde nicht abgemacht.
War die Angelegenheit objektiv "eilig"? Gab es Termine, die dem Anwalt genannt wurden, deren Verstreichen man auf keinen Fall objektiv abwarten konnte/sollte?
Ina11 hat geschrieben:Dem Anwalt wurde gesagt, man wünsche eine telefonische Erstberatung.
Darauf entgegnete dieser, das ginge nicht, denn er müsse sich erst einmal Gedanken über die Sache machen und würde sich am gleichen Abend damit befassen, ihm eine schriftliche Antwort zukommen zu lassen.
Und da der Mandant das angenommen hat, hat er hier den Auftrag erteilt.
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30185
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Telefonische Rechtsberatung ohne Feedback

Beitrag von ktown »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Wäre es nicht ungeschickt, etwas zu „ kündigen „,
was nach Thomas Meinung gar nicht existiert ?
Warum glauben Sie, es sei keine Beauftragung zustandegekommen?
Weil Thomas mit aller Macht seine Wunschantwort bekommen will. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Ina11
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 440
Registriert: 03.09.05, 22:22

Re: Telefonische Rechtsberatung ohne Feedback

Beitrag von Ina11 »

ktown hat geschrieben:
SusanneBerlin hat geschrieben:
Wäre es nicht ungeschickt, etwas zu „ kündigen „,
was nach Thomas Meinung gar nicht existiert ?
Warum glauben Sie, es sei keine Beauftragung zustandegekommen?
Weil Thomas mit aller Macht seine Wunschantwort bekommen will. :wink:

Ach ja, wie oft hab ich diesen Wortlaut hier schon gelesen.
Alles ist gesagt. Danke dafür! :)
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen