Verpackungsverordnung und ihre Ausnahme

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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locarno

Re: Verpackungsverordnung und ihre Ausnahme

Beitrag von locarno »

Pfandschlupf bedeutet, dass die Flaschen nicht zurück in den Handel gelangen.
Dadurch behält der Händler z.B. ct 25.- zuviel.

Die Preisdifferenz von ct 4,75 ist kein Pfandschlupf, sondern das Ergebnis aus Handel mit Verpackungen zwischen den Entsorgern
und in-Verkehr-Bringern.

Händler kaufen die Verpackung netto ein, da Sie die Vorsteuer abziehen können.


Tastenspitz hat geschrieben:
"[...]Bei Pfandrückgabe wird 19% MwSt ausgewiesen.[..]"


Das ist so pauschal nicht richtig. Gewisse Discounter weisen mit Kennzeichnen M (=Mehrwertsteurfrei) aus.
Um das tun zu können beantragen die betreffenden Händler ein Steuermerkmal beim Finanzamt.

"In einem vereinfachten Verfahren bleiben die in Rechnung gestellten und bei Rückgabe
des Leerguts rückgewährten Pfandbeträge bei der laufenden Umsatzbesteuerung
zunächst unberücksichtigt und werden am Ende des Kalenderjahres als Saldo
ermittelt. Ein Pfandüberschuss wird im letzten Voranmeldungszeitraum des Jahres
der Umsatzsteuer unterworfen, ein Saldo zu Gunsten des Abnehmers wird als steuerpflichtige
Lieferung von Leergut behandelt (Unternehmereigenschaft vorausgesetzt).
Der Abnehmer des Pfandgutes kann die auf den Saldo entfallende Steuer als
Vorsteuer abziehen, wenn sie ihm gesondert in Rechnung gestellt ist. Auch die Verrechnung
der Leergutrücknahme mit der Vollgutlieferung bei jeder Rechnung wird
von der Finanzverwaltung anerkannt. Der Umsatzsteuer unterliegt dann nur der Netto-Rechnungsbetrag.
Die Vereinfachung muss beim Finanzamt beantragt werden. [...]"

Quelle: IHK
Zuletzt geändert von locarno am 17.10.17, 15:50, insgesamt 3-mal geändert.
locarno

Re: Verpackungsverordnung und ihre Ausnahme

Beitrag von locarno »

@wusel

Der Händler muss nicht bestimmte Flaschen zurücknehmen, sondern solche, die aus demgleichen Material bestehen.
Verkauft er also PET, muss er PET zurücknehmen, egal was drin war, egal welche Marke.
SusanneBerlin
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Re: Verpackungsverordnung und ihre Ausnahme

Beitrag von SusanneBerlin »

@wusel:
Was macht der Kunde in Ihrem Beispiel eigentlich mit den Kästen? Kauft er ohne die Kästen, oder kauft er mit Kästen, bringt aber nur die Flaschen zurück...?

Und Sie sollten nochmal hinschreiben, dass es sich um Einweg-Flaschen in Kästen handelt, das geht nämlich sonst ein wenig unter.
Grüße, Susanne
locarno

Re: Verpackungsverordnung und ihre Ausnahme

Beitrag von locarno »

Übrigens, wusel:

Ihr Gewerbliche seit doch alle in der IHK. Die klärt solche Sachverhalte doch rechtssicher für euch auf.
ktown
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Re: Verpackungsverordnung und ihre Ausnahme

Beitrag von ktown »

Also der gegenüberliegende Einzelhandel kann sich der Flut hinsichtlich der PET- Einwegflaschen (0,25€) nicht erwehren. Die Kisten muss er nur annehmen, wenn er sie selbst im Programm hat.
wusel70 hat geschrieben:aber der Umsatz in der einen Filiale geht zurück..da ja mehr ausgezahlt wird , als eingenommen.......und irgendwann macht der Laden zu.
das macht der Laden auch, wenn er keine Flaschen annimmt. Es wird vermutlich nur später geschehen, weil bei der PET Thematik mind. 20% doch was kaufen werden.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
wusel70
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Re: Verpackungsverordnung und ihre Ausnahme

Beitrag von wusel70 »

@locarno wer sagt das ich gewerblicher bin ?
@SusanneBerlin...unterschiedlich...der Kunde der nur Flaschen kauft und zurückbringt..diese kommen wieder in die Kästen. Es sind aber keine Kästen für die Einwegflaschen aus dem (Wortsperre: Firmenname).

Ich bin eine stinknormale kleine Verkäuferin, und sehe mich als Opfer dieser Gesetze...weil am Ende ich die leitdragende bin..egal wie rum man es dreht...naja egal.

Ich für mich denke bei meinen Einkäufen immer an die Verkäuferinnen und handle danach :-)

Ich danke euch für eure Antworten
Hr. Freitag
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Re: Verpackungsverordnung und ihre Ausnahme

Beitrag von Hr. Freitag »

wusel70 hat geschrieben:Ich bin eine stinknormale kleine Verkäuferin
Sozusagen Leihendarstellerin? :D
Die Signatur kann nicht angezeigt werden, weil Sie vermutlich einen Adblocker verwenden. Das tut uns leid. :-/
wusel70
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Re: Verpackungsverordnung und ihre Ausnahme

Beitrag von wusel70 »

:lachen: :lachen:

eben nicht...bin vom Fach :-) und trotzdem nur ein kleines Licht :ironie:
ktown
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Re: Verpackungsverordnung und ihre Ausnahme

Beitrag von ktown »

wusel70 hat geschrieben:bin vom Fach
Na dann sollten sie wissen, dass das
wusel70 hat geschrieben:die Kunden gehen in den MArkt, geben da ihr ( Vom (Wortsperre: Firmenname)) gekauftes Leergut ab, weil es bequem ist. Verkäuferin macht alles und der Kunde muss nicht anstehen und selbst Hand anlegen.

Einkaufen tut er aber wieder im (Wortsperre: Firmenname)
nicht ausschlaggebend ist wenn
wusel70 hat geschrieben:und irgendwann macht der Laden zu
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Tastenspitz
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Re: Verpackungsverordnung und ihre Ausnahme

Beitrag von Tastenspitz »

locarno hat geschrieben:Pfandschlupf bedeutet, dass die Flaschen nicht zurück in den Handel gelangen.
Dadurch behält der Händler z.B. ct 25.- zuviel.
Diese Differenz geht nur zugunsten des Inverkehrbringers. Der Handel insgesamt profitiert dadurch nicht. Den Begriff "Pfandschlupf" - da haben sie recht - wird wohl auch dafür verwendet.
locarno hat geschrieben: Gewisse Discounter weisen mit Kennzeichnen M (=Mehrwertsteurfrei) aus.
Ist mir bisher nocht nicht aufgefallen.... :?
Ansonsten bedeutet für mich
locarno hat geschrieben:zunächst unberücksichtigt und werden am Ende des Kalenderjahres als Saldo
ermittelt.
nicht, dass es MwSt. Frei ist.
locarno hat geschrieben:die aus demgleichen Material bestehen.
Verkauft er also PET, muss er PET zurücknehmen, egal was drin war, egal welche Marke.
Halbrichtig. :)
Materialart ist gefragt. Glas, Blech und Kunststoffe sind hier die drei mir bekannten Unterscheidungen. Dabei ist es egal, ob es eine Aludose oder Weißblechdose, eine PET oder sonstwas ist. Hier darf der Händler afaik sich nicht noch weiter abgrenzen.
Und Ja. Ich weiß, dass vermutlich alles Plastik hier PET ist.
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