Verpackungsverordnung und ihre Ausnahme
Moderator: FDR-Team
Re: Verpackungsverordnung und ihre Ausnahme
Pfandschlupf bedeutet, dass die Flaschen nicht zurück in den Handel gelangen.
Dadurch behält der Händler z.B. ct 25.- zuviel.
Die Preisdifferenz von ct 4,75 ist kein Pfandschlupf, sondern das Ergebnis aus Handel mit Verpackungen zwischen den Entsorgern
und in-Verkehr-Bringern.
Händler kaufen die Verpackung netto ein, da Sie die Vorsteuer abziehen können.
Tastenspitz hat geschrieben:
"[...]Bei Pfandrückgabe wird 19% MwSt ausgewiesen.[..]"
Das ist so pauschal nicht richtig. Gewisse Discounter weisen mit Kennzeichnen M (=Mehrwertsteurfrei) aus.
Um das tun zu können beantragen die betreffenden Händler ein Steuermerkmal beim Finanzamt.
"In einem vereinfachten Verfahren bleiben die in Rechnung gestellten und bei Rückgabe
des Leerguts rückgewährten Pfandbeträge bei der laufenden Umsatzbesteuerung
zunächst unberücksichtigt und werden am Ende des Kalenderjahres als Saldo
ermittelt. Ein Pfandüberschuss wird im letzten Voranmeldungszeitraum des Jahres
der Umsatzsteuer unterworfen, ein Saldo zu Gunsten des Abnehmers wird als steuerpflichtige
Lieferung von Leergut behandelt (Unternehmereigenschaft vorausgesetzt).
Der Abnehmer des Pfandgutes kann die auf den Saldo entfallende Steuer als
Vorsteuer abziehen, wenn sie ihm gesondert in Rechnung gestellt ist. Auch die Verrechnung
der Leergutrücknahme mit der Vollgutlieferung bei jeder Rechnung wird
von der Finanzverwaltung anerkannt. Der Umsatzsteuer unterliegt dann nur der Netto-Rechnungsbetrag.
Die Vereinfachung muss beim Finanzamt beantragt werden. [...]"
Quelle: IHK
Dadurch behält der Händler z.B. ct 25.- zuviel.
Die Preisdifferenz von ct 4,75 ist kein Pfandschlupf, sondern das Ergebnis aus Handel mit Verpackungen zwischen den Entsorgern
und in-Verkehr-Bringern.
Händler kaufen die Verpackung netto ein, da Sie die Vorsteuer abziehen können.
Tastenspitz hat geschrieben:
"[...]Bei Pfandrückgabe wird 19% MwSt ausgewiesen.[..]"
Das ist so pauschal nicht richtig. Gewisse Discounter weisen mit Kennzeichnen M (=Mehrwertsteurfrei) aus.
Um das tun zu können beantragen die betreffenden Händler ein Steuermerkmal beim Finanzamt.
"In einem vereinfachten Verfahren bleiben die in Rechnung gestellten und bei Rückgabe
des Leerguts rückgewährten Pfandbeträge bei der laufenden Umsatzbesteuerung
zunächst unberücksichtigt und werden am Ende des Kalenderjahres als Saldo
ermittelt. Ein Pfandüberschuss wird im letzten Voranmeldungszeitraum des Jahres
der Umsatzsteuer unterworfen, ein Saldo zu Gunsten des Abnehmers wird als steuerpflichtige
Lieferung von Leergut behandelt (Unternehmereigenschaft vorausgesetzt).
Der Abnehmer des Pfandgutes kann die auf den Saldo entfallende Steuer als
Vorsteuer abziehen, wenn sie ihm gesondert in Rechnung gestellt ist. Auch die Verrechnung
der Leergutrücknahme mit der Vollgutlieferung bei jeder Rechnung wird
von der Finanzverwaltung anerkannt. Der Umsatzsteuer unterliegt dann nur der Netto-Rechnungsbetrag.
Die Vereinfachung muss beim Finanzamt beantragt werden. [...]"
Quelle: IHK
Zuletzt geändert von locarno am 17.10.17, 15:50, insgesamt 3-mal geändert.
Re: Verpackungsverordnung und ihre Ausnahme
@wusel
Der Händler muss nicht bestimmte Flaschen zurücknehmen, sondern solche, die aus demgleichen Material bestehen.
Verkauft er also PET, muss er PET zurücknehmen, egal was drin war, egal welche Marke.
Der Händler muss nicht bestimmte Flaschen zurücknehmen, sondern solche, die aus demgleichen Material bestehen.
Verkauft er also PET, muss er PET zurücknehmen, egal was drin war, egal welche Marke.
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Re: Verpackungsverordnung und ihre Ausnahme
@wusel:
Was macht der Kunde in Ihrem Beispiel eigentlich mit den Kästen? Kauft er ohne die Kästen, oder kauft er mit Kästen, bringt aber nur die Flaschen zurück...?
Und Sie sollten nochmal hinschreiben, dass es sich um Einweg-Flaschen in Kästen handelt, das geht nämlich sonst ein wenig unter.
Was macht der Kunde in Ihrem Beispiel eigentlich mit den Kästen? Kauft er ohne die Kästen, oder kauft er mit Kästen, bringt aber nur die Flaschen zurück...?
Und Sie sollten nochmal hinschreiben, dass es sich um Einweg-Flaschen in Kästen handelt, das geht nämlich sonst ein wenig unter.
Grüße, Susanne
Re: Verpackungsverordnung und ihre Ausnahme
Übrigens, wusel:
Ihr Gewerbliche seit doch alle in der IHK. Die klärt solche Sachverhalte doch rechtssicher für euch auf.
Ihr Gewerbliche seit doch alle in der IHK. Die klärt solche Sachverhalte doch rechtssicher für euch auf.
Re: Verpackungsverordnung und ihre Ausnahme
Also der gegenüberliegende Einzelhandel kann sich der Flut hinsichtlich der PET- Einwegflaschen (0,25€) nicht erwehren. Die Kisten muss er nur annehmen, wenn er sie selbst im Programm hat.
das macht der Laden auch, wenn er keine Flaschen annimmt. Es wird vermutlich nur später geschehen, weil bei der PET Thematik mind. 20% doch was kaufen werden.wusel70 hat geschrieben:aber der Umsatz in der einen Filiale geht zurück..da ja mehr ausgezahlt wird , als eingenommen.......und irgendwann macht der Laden zu.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Verpackungsverordnung und ihre Ausnahme
@locarno wer sagt das ich gewerblicher bin ?
@SusanneBerlin...unterschiedlich...der Kunde der nur Flaschen kauft und zurückbringt..diese kommen wieder in die Kästen. Es sind aber keine Kästen für die Einwegflaschen aus dem (Wortsperre: Firmenname).
Ich bin eine stinknormale kleine Verkäuferin, und sehe mich als Opfer dieser Gesetze...weil am Ende ich die leitdragende bin..egal wie rum man es dreht...naja egal.
Ich für mich denke bei meinen Einkäufen immer an die Verkäuferinnen und handle danach
Ich danke euch für eure Antworten
@SusanneBerlin...unterschiedlich...der Kunde der nur Flaschen kauft und zurückbringt..diese kommen wieder in die Kästen. Es sind aber keine Kästen für die Einwegflaschen aus dem (Wortsperre: Firmenname).
Ich bin eine stinknormale kleine Verkäuferin, und sehe mich als Opfer dieser Gesetze...weil am Ende ich die leitdragende bin..egal wie rum man es dreht...naja egal.
Ich für mich denke bei meinen Einkäufen immer an die Verkäuferinnen und handle danach
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Re: Verpackungsverordnung und ihre Ausnahme
Sozusagen Leihendarstellerin?wusel70 hat geschrieben:Ich bin eine stinknormale kleine Verkäuferin
Die Signatur kann nicht angezeigt werden, weil Sie vermutlich einen Adblocker verwenden. Das tut uns leid. :-/
Re: Verpackungsverordnung und ihre Ausnahme
eben nicht...bin vom Fach und trotzdem nur ein kleines Licht
Re: Verpackungsverordnung und ihre Ausnahme
Na dann sollten sie wissen, dass daswusel70 hat geschrieben:bin vom Fach
nicht ausschlaggebend ist wennwusel70 hat geschrieben:die Kunden gehen in den MArkt, geben da ihr ( Vom (Wortsperre: Firmenname)) gekauftes Leergut ab, weil es bequem ist. Verkäuferin macht alles und der Kunde muss nicht anstehen und selbst Hand anlegen.
Einkaufen tut er aber wieder im (Wortsperre: Firmenname)
wusel70 hat geschrieben:und irgendwann macht der Laden zu
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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Re: Verpackungsverordnung und ihre Ausnahme
Diese Differenz geht nur zugunsten des Inverkehrbringers. Der Handel insgesamt profitiert dadurch nicht. Den Begriff "Pfandschlupf" - da haben sie recht - wird wohl auch dafür verwendet.locarno hat geschrieben:Pfandschlupf bedeutet, dass die Flaschen nicht zurück in den Handel gelangen.
Dadurch behält der Händler z.B. ct 25.- zuviel.
Ist mir bisher nocht nicht aufgefallen....locarno hat geschrieben: Gewisse Discounter weisen mit Kennzeichnen M (=Mehrwertsteurfrei) aus.
Ansonsten bedeutet für mich
nicht, dass es MwSt. Frei ist.locarno hat geschrieben:zunächst unberücksichtigt und werden am Ende des Kalenderjahres als Saldo
ermittelt.
Halbrichtig.locarno hat geschrieben:die aus demgleichen Material bestehen.
Verkauft er also PET, muss er PET zurücknehmen, egal was drin war, egal welche Marke.
Materialart ist gefragt. Glas, Blech und Kunststoffe sind hier die drei mir bekannten Unterscheidungen. Dabei ist es egal, ob es eine Aludose oder Weißblechdose, eine PET oder sonstwas ist. Hier darf der Händler afaik sich nicht noch weiter abgrenzen.
Und Ja. Ich weiß, dass vermutlich alles Plastik hier PET ist.
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