Widerrufsrecht - Zahlung - aber nicht erfolgte Abholung ...

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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feller
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Widerrufsrecht - Zahlung - aber nicht erfolgte Abholung ...

Beitrag von feller »

Angenommen
eine Ware X werde von Händler V an Verbraucher K online verkauft. Es gelte das Fernabsatzgesetz.
Vereinbart sei vertraglich ausschließlich die Abholung der sperrigen Ware X.
Ferner sei u. a. vertraglich ein 14-tägiges Widerrufsrecht vereinbart.

K zahlt sofort online, holt aber die Ware nicht bei V ab, die unstreitig zur Abholung bereit stünde.

Darf K das Widerrufsrecht nun beliebig in einem solchen Fall indirekt verlängern, da er ja die Ware noch nicht abholt hat,
und zwar solange bis er die Ware X prüfen und testen konnte.

Oder konkret : Darf K nach 5 Wochen noch sein Widerrufsrecht wahrnehmen?


Gruß

Frank
zimtrecht
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Re: Widerrufsrecht - Zahlung - aber nicht erfolgte Abholung

Beitrag von zimtrecht »

Was wurde zum Vertragsschluss vereinbart?
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Also entweder wurde der Vertragsschluss schon vollzogen, dann läuft die Frist bereits. Oder aber der Vertrag wurde noch gar nicht geschlossen (oft steht in den AGB der Händler so etwas wie "Vertrag kommt mit dem Versand der Ware zustande...."), dann ist auch nichts zu widerrufen und der Händler kann die Ware anderweitig veräußern.
freemont
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Re: Widerrufsrecht - Zahlung - aber nicht erfolgte Abholung

Beitrag von freemont »

feller hat geschrieben:...

Oder konkret : Darf K nach 5 Wochen noch sein Widerrufsrecht wahrnehmen?


Gruß

Frank
Hallo,

nach § 356 BGB beginnt die 2-Wochenfrist nicht vor dem Erhalt bzw. hier der Abholung der Ware:
(2) Die Widerrufsfrist beginnt
1. bei einem Verbrauchsgüterkauf,
a) ... sobald der Verbraucher ... die Waren erhalten hat,
Der Verkäufer kann den Käufer aber in Abnahmeverzug setzen. Theoretisch könnte er dann Klage auf Abnahme erheben. Der Käufer könnte dann zwar immer noch den Widerruf erklären, die Verzugsfolgen, d.h. die Kosten für Anwalt, Klage, müsste er aber trotzdem tragen.
§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
...
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Der Kaufvertrag ist bis zum Widerruf schwebend wirksam.
Froggel
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Re: Widerrufsrecht - Zahlung - aber nicht erfolgte Abholung

Beitrag von Froggel »

Ich wage mal zu behaupten, dass der Kunde hier sein Widerrufsrecht aber spätestens am Abholtermin wahrnehmen muss und nicht erst bis vierzehn Tage danach. Zwar hat der Kunde online bezahlt, dennoch ist das kein Fernabsatzgeschäft, da sich der Kunde die Ware beim Händler ansehen und dort prüfen kann.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
freemont
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Re: Widerrufsrecht - Zahlung - aber nicht erfolgte Abholung

Beitrag von freemont »

Froggel hat geschrieben:Ich wage mal zu behaupten, dass der Kunde hier sein Widerrufsrecht aber spätestens am Abholtermin wahrnehmen muss und nicht erst bis vierzehn Tage danach. Zwar hat der Kunde online bezahlt, dennoch ist das kein Fernabsatzgeschäft, da sich der Kunde die Ware beim Händler ansehen und dort prüfen kann.
Ihre Auffassung findet im BGB keine Stütze, das ist ein Fernabsatzgeschäft, das WidR besteht, § 312c BGB:
(1) Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
Ob der Kunde "online bezahlt" ist nicht relevant, der Vertrag wurde online geschlossen. Darauf stellt das Gesetz ab. Dass der Kunde die Ware selbst abholt ändert nichts daran, dass das WidR besteht.
SusanneBerlin
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Re: Widerrufsrecht - Zahlung - aber nicht erfolgte Abholung

Beitrag von SusanneBerlin »

Froggel hat geschrieben:da sich der Kunde die Ware beim Händler ansehen und dort prüfen kann.
Das wage ich zu vezweifeln. Der Händler wird dem Kunden ein Paket zur Abholung herausgeben und keinen Platz zur Verfügung stellen, wo der Kunde die Ware auspacken und prüfen kann. Je nach Beschaffenheit der sperrigen Ware ist eine Prüfung vor Ort dann nicht möglich.
Grüße, Susanne
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